"Moralisch gesehen ist der Priester schuldig"
Ein Kommentar von Carsten Ehrbar, NDR mehr
Nach Angaben des Gerichts wurde auf den Prozess verzichtet, weil die Beweislage gegen den Pfarrer für eine Verurteilung wohl nicht gereicht hätte.
Das Landgericht Osnabrück wird kein Hauptverfahren gegen einen katholischen Priester aus Spelle eröffnen. Der heute 51-jährige Mann steht im Verdacht, vor über 20 Jahren eine damals 14-Jährige vergewaltigt zu haben. Das Gericht erklärte, dem Mann könne die Tat nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Angesichts der Beweislage sei eine Verurteilung deshalb unwahrscheinlich.
In seiner Zeit als Jugendpfarrer in Haren im Emsland hatte der Pfarrer Andreas H. 1990 zweimal mit der 14-Jährigen Sex. Dies sei allerdings einvernehmlich gewesen, so der Geistliche. Er bestritt, das Mädchen mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. "Außer den wenigen Aussagen des Opfers gibt es keine weiteren Beweise für eine Vergewaltigung", erklärte ein Gerichtssprecher am Mittag.
Andreas H. war schon länger umstritten. Er gilt als Mitbegründer und Anführer der sogenannten Christusgemeinschaft, einer sektenähnlichen Gruppe im Bistum Osnabrück. Laut Priesterrat soll sie Menschen an sich gebunden und in ihren Freiheiten eingeschränkt haben. Vor kurzem hat der Priesterrat den Dialog mit der Christusgemeinschaft abgebrochen.
Das Bistum Osnabrück hatte den Mann im März von seinen Aufgaben entbunden. Während das Landgericht das Verfahren gegen Andreas H. wegen sexuellen Missbrauchs gar nicht erst eröffnet, gehen die kirchenrechtlichen Ermittlungen weiter. Die Akte des 51-Jährigen liege in Rom beim Vatikan, erklärte ein Bistumssprecher.