Naturschützer kritisieren Meyer Werft
Wenn sich Schiffe der Meyer Werft durch die Ems quetschen, schlagen Naturschützer jedes Mal Alarm. Sie halten den Zustand des Flusses für kritisch - und fordern ein Umdenken. (09.02.2013) mehr
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts könnte auch Auswirkungen auf die Schiffs-Überführungen der Meyer Werft haben. (Archivbild)
Peter Hackmann ist zuversichtlich - trotz des Urteils. "Unmittelbar hat das für uns keine Konsequenzen", sagte der Sprecher der Papenburger Meyer Werft NDR 1 Niedersachsen am Donnerstag. Hackmann geht davon aus, dass sich das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg zunächst nicht auf die Schiffsüberführungen der Werft auf der Ems auswirken wird. Am Mittwoch hatte das Gericht eine Berufung der Stadt Papenburg, der Landkreise Emsland und Leer sowie der Meyer Werft gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg zurückgewiesen. Die Kläger wollten verhindern, dass die Ems in eine Liste schützenswerter Gebiete nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) zum Schutz der Lebensräume von wildlebenden Tieren und Pflanzen aufgenommen wird.
Die betroffenen Kommunen wollen das Urteil nun genauer prüfen. Die Frage sei, ob die Europäische Kommission und die Bundesrepublik Deutschland wichtige Entscheidungen über die Ems treffen dürfen, ohne die Anrainer anzuhören, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Kläger befürchten, dass ein Naturschutzgebiet wirtschaftliche Nachteile für die Region bedeuten würde. Jedes Jahr werden riesige Kreuzfahrtschiffe der Meyer Werft in Papenburg (Landkreis Emsland) über die Ems in Richtung Nordsee überführt. Das Gebiet war 2006 als mögliches FHH-Gebiet gemeldet und von der Europäischen Kommission in die Kandidatenliste aufgenommen worden. Für die endgültige Ausweisung ist die Zustimmung der Bundesrepublik notwendig, dagegen klagten Kommunen und Werft.
Die Kläger waren bereits in erster Instanz im November 2010 vor dem Verwaltungsgericht in Oldenburg abgewiesen worden. Die Richter urteilten, dass bei der Aufnahme in die Liste nach europäischem Recht ausschließlich Naturschutz-Gründe zu berücksichtigen seien. Außerdem seien die Kläger nicht klagebefugt, hieß es damals. Umweltverbände hatten zuvor am Mittwoch die geplante Vertiefung der Außenems um einen Meter in einer Stellungnahme abgelehnt. Dieses Vorhaben berge schwere Umweltrisiken, teilten BUND, NABU und WWF in Hannover mit.