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Ein Papiertiger bewacht die Mastställe

Ausgebrannter Legehennenstall in Lähden © NDR Fotograf: Olaf Kretschmer Detailansicht des Bildes Lähden im Emsland: Hier starben 700 Ferkel bei einem Stallbrand. Die Bilanz ist erschütternd. Alleine in den vergangenen sechs Monaten sind bei drei Großbränden in Niedersachsen 19.000 Hühner, 1.000 Schweine sowie 700 Ferkel verendet. Beim letzten Feuer in Harpstedt haben von Tausenden und Abertausenden Hühnern am Ende nur zwei Legehennen überlebt. Das dürfte nicht sein, ist Christian Meyer überzeugt. Der Landtagsabgeordnete der Grünen weist darauf hin, dass nach geltendem Recht eigentlich die meisten Tiere gerettet werden müssten. Aber die Landesregierung setze das Gesetz nicht um.

"Möglichkeit zur Flucht"

Ein Sprecher der Landesregierung verweist auf die theoretisch gültige Rechtslage. "Im Baurecht muss den Belangen des Tierschutzes Rechnung getragen werden, das heißt, Tiere müssen im Brandfall die Möglichkeit haben, flüchten zu können. Sie müssen durch große Öffnungen aus den Ställen auch rausgetrieben werden können", sagte der Sprecher. Das war bei den jüngsten Bränden in Harpstedt oder Lähden allerdings offenbar überhaupt nicht möglich.

Gesetz gilt nur für neuere Ställe

In der Praxis gibt es mehr alte als neue Ställe - und die fallen unter den Bestandsschutz. Für diese Ställe gelten die Regeln nicht. Wenn dann auch noch, wie in Harpstedt, dazukommt, dass die Feuerwehr nicht schnell genug löschen kann, weil die Wasserleitungen zugefroren sind, haben die Tiere keine Chance. Das bringt Grünen-Politiker Meyer auf die Palme.

Wo kein Kläger, da kein Richter

Schweinestall in Lähden © NDR Fotograf: Olaf Kretschmer Detailansicht des Bildes Ein halbes Jahr vor dem Brand in Lähden verendeten 1.000 Schweine bei einem Feuer bei Wolfsburg. "Man kann schon sagen, dass die Landesregierung da beide Augen zudrückt", so Meyer. Das Baurecht besage eindeutig, dass Tiere in angemessener Frist zu retten sein müssen. Unterstützung erhält er von Peter Kremer, einem Juristen aus Berlin. Er hat sich auf Verwaltungsrecht spezialisiert. "Das ist eine Eigenheit des deutschen Verwaltungsrechtes", sagt Kremer, "man kann die Bestimmungen nicht überprüfen, weil niemand die Rechte der Tiere vor Gericht bringen kann. Auch nicht stellvertretend." Und wo kein Kläger, da kein Richter.

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Ein Teil eines Hühnermastbetriebs steht in Flammen. © Kreisfeuerwehrverband Landkreis Oldenburg Fotograf: Uwe Arndt
 

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