Flucht ins Abseits
Flüchtlinge, Migranten und Asylbewerber führen meist ein unauffälliges Leben. Zum "Tag des Flüchtlings" hat NDR.de einige von ihnen getroffen und zeigt, wie sie bei uns in Niedersachsen leben. mehr
Der Fall Slawik C. hat im vergangenen Jahr für Schlagzeilen gesorgt. In der Abschiebehaft in Hannover-Langenhagen hatte sich der 58 Jahre alte Mann aus Jesteburg (Landkreis Harburg) das Leben genommen. Seine Witwe äußerte damals Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Haft und klagte vor dem Bundesgerichtshof. Dieser gab ihr nun Recht.
Aus Verzweiflung über die bevorstehende Abschiebung hat sich 2010 ein Häftling das Leben genommen. Doch die Haft war rechtswidrig, so das Urteil des Bundesgerichtshofs.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende im niedersächsischen Landtag, Stefan Schostok, wertet den Beschluss des Bundesgerichtshof als deutlichen Fingerzeig gegen die Abschiebepolitik. Am Donnerstag bezeichnete er den Beschluss als einen juristischen Beleg dafür, dass in Niedersachsen ein skandalöser Umgang mit dem Thema Bleiberecht und Menschenrechtsfälle vorherrsche. "Das ist die Ansage an die Landesregierung und an den Innenminister sowie vor allem an den Ministerpräsidenten, jetzt außerordentlich einen anderen Umgang mit den Ausländerbehörden in den Landkreisen an den Tag zu legen." Der Beschluss setze ein klares Zeichen für einen Politikwechsel.
Auch die Linke nimmt die höchstrichterliche Entscheidung zum Anlass, die Flüchtlingspolitik unter Uwe Schünemann (CDU) scharf zu kritisieren. Pia Zimmermann, innenpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, hat die Entlassung des Ministers gefordert: "Was muss eigentlich noch alles geschehen, bis Ministerpräsident McAllister die Reißleine zieht und diesen Innenminister aus seinem Kabinett entlässt?" Die derzeit angewandte Flüchtlingspolitik sei unmenschlich, so Zimmermann.
Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts war allerdings eine Formalie. Der Haftantrag des Landkreises Harburg hätte nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft erfolgen dürfen. Diese lag aber nicht vor. Entsprechend war die Haft rechtswidrig. Weitere angebrachte Vorwürfe wurden im Folgenden gar nicht mehr geprüft. So zum Beispiel, dass Slawik C. hätte abgeschoben werden sollen, ohne seine Nationalität zu klären. Er selbst hatte immer angegeben, Aserbaidschaner armenischer Volkszugehörigkeit zu sein. Belegt werden konnte dies allerdings nie.
Der Landkreis Harburg gesteht den Formfehler ein, schiebt die Verantwortung allerdings weiter. Der Fehler hätte laut Sprecher Georg Krümpelmann bereits dem Amtsgericht Winsen auffallen müssen. In der Folge würde der Kreis nun stärker auf Formalien achten.
Laut Flüchtlingsrat wird die Abschiebehaft in Niedersachsen zu leichtfertig eingesetzt.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen nimmt den Beschluss des Bundesgerichtshofs zum Anlass, Vorwürfe gegen das Innenministerium zu erneuern. Kai Weber, Sprecher des Rates, kritisierte, dass die Abschiebehaft in Niedersachsen viel zu leichtfertig verhängt werde. Das Ministerium halte die Ausländerbehörden nicht dazu an, Gesetze verfassungskonform anzuwenden.