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Marita Pagels-Heineking, Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen für das Land Mecklenburg-Vorpommern, geht davon aus, dass Rehabilitationsanträge neu aufgerollt werden.
Ein jüngst entdecktes Stasi-Dokument könnte vielen Menschen, die aus der DDR ausreisen wollten und deshalb ihre Arbeit verloren, zu beruflicher Rehabilitation und damit zu höheren Rentenansprüchen verhelfen. Nach Angaben der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen von Mecklenburg-Vorpommern, Marita Pagels-Heineking, ist ein Stasi-Dokument aus dem Jahr 1977 aufgetaucht, in dem angewiesen wird, wie mit Ausreisewilligen arbeitsrechtlich umzugehen ist.
Daraus geht laut der Stasi-Unterlagen-Beauftragten hervor, dass Antragsteller genötigt wurden, Kündigungen zu schreiben, aus denen ein Zusammenhang mit der beantragten Ausreise aber nicht ersichtlich werden durfte. Vor allem Lehrer und andere Pädagogen sowie Leitungskräfte seien von der Anweisung betroffen gewesen. Mit diesem "unwahrscheinlich wichtigen Fund" hoffe sie, dass sich in der DDR erfahrenes Unrecht leichter rückgängig machen lasse.
DDR-Bürger, die Ausreiseanträge stellten, waren oft gezwungen, ihren Beruf aufzugeben. Das Warten auf die Ausreisegenehmigung konnte Jahre dauern. Weil die Antragsteller damals gezwungen waren, ihre Jobs zu kündigen, haben sie bis zum heutigen Tag Nachteile bei der Rentenberechnung. Vor Gericht ließ sich der ausgeübte Zwang bislang kaum beweisen. Mit dem Zufallsfund könnte sich das ändern. "Aus diesem Dokument geht ziemlich deutlich hervor, dass entsprechend Druck ausgeübt werden sollte auf die betroffene Person", erklärte Pagels-Heineking. Sie geht davon aus, dass viele DDR-Ausreisewillige ihre Rehabilitierungsanträge neu aufrollen werden.
Gefunden wurde das Dokument von der Forscherin Sandra Pingel-Schliemann vor wenigen Tagen in der Außenstelle für Stasi-Unterlagen in Görslow bei Schwerin. Für eine Forschungsarbeit zur innerdeutschen Grenze zwischen Elbe und Ostsee hatte sie 70.000 Seiten Akten aus den Beständen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) untersucht. "Ich habe das gleich der Landesbeauftragten geschickt, weil ich mir dachte, dass das Dokument für die Rehabilitation sehr wichtig ist", erklärte Pingel-Schliemann.
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