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Blick von einer Autobahnbrücke auf den fließenden Verkehr © picture-alliance/ dpa / Ronald Wittek Fotograf: Ronald Wittek
 

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Sicherungsverwahrte kommen nach Bützow

Ein Schlüssel in einem Zellentürschloss in einer Strafvollzugsanstalt © AP Fotograf: Winfried Rothermel Detailansicht des Bildes Sicherungsverwahrte sollen ab 2013 in einem Neubau auf dem Gelände der JVA Bützow untergebracht werden. Nach dem Scheitern der Gespräche der norddeutschen Bundesländer über eine gemeinsame Einrichtung für Sicherungsverwahrte plant Mecklenburg-Vorpommern nun den Bau einer eigenen Anlage. Das neue Haus mit 20 Plätzen wird auf dem Gefängnis-Gelände in Bützow im Landkreis Rostock gebaut. Mecklenburg-Vorpommern will möglicherweise mit anderen Ländern kooperieren, um möglichst alle Plätze belegen zu können. Der Neubau soll im Mai 2013 fertig sein. Diese Frist hatte auch das Bundesverfassungsgericht gesetzt.

Fünf Sicherungsverwahrte im Nordosten

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig sind. Sicherungsverwahrte sind keine Häftlinge mehr und müssen daher bessergestellt werden, so die Karlsruher Richter. Deshalb dürfen sie nicht in einer normalen Gefängniszelle untergebracht werden. Im Neubau bekommen die Bewohner ein eigenes Zimmer mit Dusche. Es ist fast doppelt so groß wie eine Zelle. Momentan gibt es fünf Sicherungsverwahrte im Land. Sie haben ihre Strafe bereits verbüßt, gelten aber als so gefährlich, dass sie nicht entlassen werden.

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Justizvollzugsanstalt © picture-alliance/ dpa Fotograf: Gero Breloer
 

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