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Auch beim ehemaligen Weltklasse-Springreiter Paul Schockemöhle hatte es gebrannt. (Archivbild)
Im Prozess um eine Brandserie in der Region Ludwigslust hat das Schweriner Landgericht das Urteil gesprochen: Der 22-jährige Haupttäter muss wegen Brandstiftung für fünf Jahre ins Gefängnis. Damit blieb das Gericht ein Jahr unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte vier Jahre und sechs Monate gefordert.
Zwei Mitangeklagte wurden zu einer Bewährungsstrafe beziehungsweise Jugendarrest verurteilt. Drahtzieher war nach Ansicht des Gerichts jedoch der 22-Jährige. Er habe die Menschen in und um Ludwigslust in Angst und Schrecken versetzt, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.
Sieben Mal hatte es zwischen November 2010 und März 2011 gebrannt, unter anderem fielen Strohmieten auf dem Gestüt von Ex-Springreiter Paul Schockemöhle den Flammen zum Opfer. Insgesamt ist ein Schaden von mehr als einer Million Euro entstanden.
Der Hauptangeklagte gestand am ersten Verhandlungstag, vier der insgesamt sieben Brände gelegt zu haben. Die Feuer in einem Teppichmarkt, einer ehemaligen Poliklinik, einer früheren Schwerhörigenschule und zwei weiteren Gebäuden in Ludwigslust hatten die Feuerwehr wochenlang in Atem gehalten. Der 22-Jährige ist selbst Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.
Im Falle der Brände auf dem Gestüt von Ex-Springreiter Paul Schockemöhle in Neustadt-Glewe habe er einem Mitangeklagten nur geholfen, das Feuer selbst aber nicht gelegt, sagte er. Der Haupttäter hatte zur Tatzeit eine Ausbildung bei Schockemöhle absolviert.
In früheren Vernehmungen hatte der Hauptangeklagte auch die beiden Brandstiftungen bei seinem ehemaligen Arbeitgeber eingeräumt. Als Motiv gab er den "Adrenalinkick" an. Die Brandserie endete, als der 22-Jährige Feuer in der ehemaligen Poliklinik in Ludwigslust legen wollte. Die Polizei konnte ihn festnehmen. Sie hatte ihn überwacht, weil er bei einem Feuer zuvor verdächtige Hinweise gegeben hatte.