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Zwei Betreiber der rechstextremistischen Internetseite Altermedia müssen ins Gefängnis.
Zwei Betreiber der rechtsextremistischen Internetseite Altermedia sind am Mittwoch in Rostock Volksverhetzung, Beleidigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisation zu mehrjährigen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden. Der 47-jährige Axel M. muss für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, der 30-jährige Robert R. für zwei Jahre und drei Monate.
Im Verlauf der Verhandlung hatten die beiden Männer aus Stralsund ein Geständnis abgelegt. Sie gaben zu, als Administratoren der Internetseite vom 26. Dezember 2008 bis zum 15. Juli 2010 selbst verfasste Beiträge sowie Leserkommentare veröffentlicht zu haben, in denen zum Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen aufgestachelt oder der Holocaust infrage gestellt wurde. Zudem verbreiteten sie Hakenkreuze und andere Nazi-Symbole, diffamierten Mitglieder des Landtages und der Landesregierung.
Laut Staatsanwaltschaft bestand das einzige Ziel der Männer darin, ihre Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und der Bundesrepublik Deutschland zu verbreiten. Der Vorsitzende Richter betonte in seinem Urteil ausdrücklich das Recht der freien Meinungsäußerung, doch die angeklagten Taten fielen nicht darunter. Hassreden gehörten nicht zur Meinungsfreiheit. Hass führe zu Unfrieden und Gewalt, zudem stünden der Schutz der Menschenwürde oder der Jugendschutz auch im Grundgesetz, sagte der Richter. Der Angeklagte könne sich auch nicht als politisch Verfolgter fühlen, er sei nur kriminell, betonte der Richter.
Während der 30-Jährige seine Abkehr von der rechten Szene verkündete, sagte der 47-Jährige, er werde mit Stolz ins Gefängnis gehen. Beide sind bereits einschlägig vorbestraft. Der Prozess hatte Anfang Oktober unter hohen Sicherheitsvorkehrungen begonnen. Allein das Verlesen der Anklageschrift dauerte zwei Stunden.