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"Verfassungswidrig": Der Hotel- und Gaststättenverbandes des Landes hält nicht viel von der sogenannten Bettensteuer.
Der Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes des Landes, Guido Zöllick, hat ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz als verfassungswidrig kritisiert. Das Gericht hatte die Einführung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe in Bingen und Trier für rechtmäßig erklärt. Gegen diese sogenannte Bettensteuer hatten zwei Hoteliers geklagt - und diese Klage nun verloren.
Verbandspräsident Zöllick bezeichnete die Übernachtungsabgabe als unverhältnismäßig und ungerecht. Er erwarte, dass die betroffenen Verbände in Rheinland-Pfalz Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen werden. Zöllick beruft sich auf mehrere voneinander unabhängige Rechtsgutachten.
Andere Verbandsvertreter äußerten sich zurückhaltend über das Urteil. Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetag in Mecklenburg-Vorpommern, Michael Thomalla, rechnet nach eigenen Angaben frühestens nach einer möglichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit einer Reaktion einzelner Kommunen im Land. Ein Sprecher des Landestourismusverbands sah im Gespräch mit NDR 1 Radio MV im Koblenzer Urteil kein Aufruf zur flächendeckenden Einführung einer solchen Steuer.