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Blick von einer Autobahnbrücke auf den fließenden Verkehr © picture-alliance/ dpa / Ronald Wittek Fotograf: Ronald Wittek
 

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Hoteliers wettern gegen Bettensteuer-Urteil

Die Außenanlage des Hotels. © NDR/Julia Schwenn Detailansicht des Bildes "Verfassungswidrig": Der Hotel- und Gaststättenverbandes des Landes hält nicht viel von der sogenannten Bettensteuer. Der Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes des Landes, Guido Zöllick, hat ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz als verfassungswidrig kritisiert. Das Gericht hatte die Einführung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe in Bingen und Trier für rechtmäßig erklärt. Gegen diese sogenannte Bettensteuer hatten zwei Hoteliers geklagt - und diese Klage nun verloren.

Rechtsgutachten sprechen laut Zöllick gegen die Steuer

Verbandspräsident Zöllick bezeichnete die Übernachtungsabgabe als unverhältnismäßig und ungerecht. Er erwarte, dass die betroffenen Verbände in Rheinland-Pfalz Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen werden. Zöllick beruft sich auf mehrere voneinander unabhängige Rechtsgutachten.

Andere Verbände warten noch ab

Andere Verbandsvertreter äußerten sich zurückhaltend über das Urteil. Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetag in Mecklenburg-Vorpommern, Michael Thomalla, rechnet nach eigenen Angaben frühestens nach einer möglichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit einer Reaktion einzelner Kommunen im Land. Ein Sprecher des Landestourismusverbands sah im Gespräch mit NDR 1 Radio MV im Koblenzer Urteil kein Aufruf zur flächendeckenden Einführung einer solchen Steuer.

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