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Blick von einer Autobahnbrücke auf den fließenden Verkehr © picture-alliance/ dpa / Ronald Wittek Fotograf: Ronald Wittek
 

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Neue Regeln für Sonntagsöffnung greifen

Kundin beim Einkaufen im Supermarkt © dpa Sonntags einkaufen ist im Land nach der neuen Regelung nur noch 13 bis 18 Uhr möglich. (Archivfoto) Seit diesem Sonntag ist die Öffnung der Geschäfte in Mecklenburg-Vorpommern eingeschränkt. Nach der neuen Bäderregelung dürfen Einzelhändler sonntags nur noch in 96 statt bisher 149 touristisch bedeutenden Orten ihre Geschäfte öffnen. Zudem wurden die Öffnungszeiten von 13 bis 18 Uhr festgesetzt. Das sind zwei Stunden weniger als bisher.

Käufer erwartet eingeschränktes Sortiment

Auch die Anzahl der Sonntage, an denen geöffnet werden darf, wurde von 45 auf 33 verringert. Neben zeitlichen und räumlichen Einschränkungen finden Verbraucher auch nur noch bestimmte Waren beim Sonntagseinkauf vor. Baumärkte, Möbel- und Autohäuser sind von der Sonntagsregelung ausgenommen. Auch Haushaltsgeräte, Hifi-Technik und TV-Geräte dürfen nicht verkauft werden.

Einzelhandelsverband befürchtet Kündigungen

Der Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes im Land, Tino Beig, kritisierte die neue Bäderregelung im Gespräch mit NDR 1 Radio MV. Sie sei unübersichtlich und in Einzelfällen schwer nachvollziehbar. Laut Beig wird die Neuregelung auf jeden Fall zum Abbau von Arbeitsplätzen im Handel führen.

Kirchen und Gewerkschaften hatten gegen die alte Bäderregelung geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald Recht bekommen. Nach einem Streit zwischen Landesregierung und Kirchen wurde Anfang Juli ein Kompromiss gefunden.

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