Alle Infos zum Hochwasser an der Elbe
Die Flutwelle der Elbe hat ihren Höhepunkt überschritten. Aber die Lage bleibt angespannt. mehr
In der Altstadt von Lauenburg richtet das Hochwasser erhebliche Schäden an.
Zur Bewältigung der Hochwasserschäden haben sich Bund und Länder auf einen nationalen Aufbaufonds geeinigt. Das Hilfsprogramm würde etwa acht Milliarden Euro umfassen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag in Berlin nach einem Treffen der Ministerpräsidenten. Schleswig-Holstein, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt haben das Abkommen bereits unterzeichnet. Mit den anderen von der Flut betroffenen Ländern wird noch verhandelt. Zur Finanzierung der Hilfen muss laut Merkel die Neuverschuldung des Bundes erhöht werden.
Die Länder-Regierungschefs verständigten sich mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) darauf, dass Bund und Länder die Kosten jeweils zur Hälfte übernehmen. Die Umsetzung des Fonds solle "möglichst zeitnah" erfolgen, sagte Merkel. Die Klärung der technischen Details und die gesetzlichen Beratungen sollten am 5. Juli abgeschlossen sein. Die Kanzlerin lobte erneut "das große Ausmaß der Solidarität" angesichts der Hochwasserkatastrophe. "Wir haben eine Bundesrepublik Deutschland, auf die wir in dieser Stunde alle stolz sein können."
Wie viel Geld genau im Hilfstopf sein wird, hängt auch von der Höhe der Schäden ab, die derzeit noch nicht beziffert ist. Mit etwa acht Milliarden Euro ist die Summe allerdings bereits höher als beim Aufbaufonds nach der sogenannten Jahrhundertflut von 2002. Dieser war lediglich mit 7,1 Milliarden Euro ausgestattet.
Der Bund hatte den Opfern der aktuellen Hochwasserkatastrophe zuvor bereits 100 Millionen Euro Soforthilfe zugesagt. Auch die betroffenen Länder stellten Soforthilfen bereit. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Thorsten Albig (SPD) betonte die große finanzielle Anstrengung für die Einrichtung des Fonds: Es handle sich um einen Betrag, den "können wir nicht mal eben so ausschwitzen", sagte er. Das Geld werde "woanders nicht zur Verfügung stehen".
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