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Das Hamburger Wahlrecht wurde in einer Studie unter die Lupe genommen.
Die meisten Hamburger kennen sich mit dem bei den Bürgerschaftswahlen im Februar 2011 erstmals angewendeten Wahlrecht gut aus. Das ergab die Studie von Politologen der Hamburger Universität, die rund 3.500 Wähler und Nichtwähler im Auftrag der Bürgerschaft befragt hatten. Einen direkten Zusammenhang zwischen dem neuen Wahlrecht und der niedrigen Wahlbeteiligung von 57,3 Prozent sehen die Wissenschaftler nicht. Knapp drei Viertel der Nichtwähler gaben an, dass es nicht der Grund für ihre Enthaltung war. Veränderungen bei Parteien und Kandidaten seien für sie ausschlaggebend, um in Zukunft wieder an die Wahlurne zu gehen.
Laut Studie fanden 55 Prozent der befragten Wähler die neuen Regelungen besser als das alte Wahlrecht mit nur einer Stimme. Viele Nichtwähler bewerteten die Stimmabgabe aber als zu kompliziert (53 Prozent). Zwar wussten fast alle, wie viele Stimmen sie erstmals 2011 verteilen konnten, bei komplexeren Fragen zum Wahlrecht offenbarten sie demnach aber Wissenslücken. Unter anderem wegen der vielen ungültigen Stimmen war das neue Wahlrecht heftig kritisiert worden. Bei der Bürgerschaftswahl am 20. Februar konnten bis zu 20 Kreuze verteilt werden.
Mehr als ein Viertel der Wähler kannte laut Studie keinen einzigen Wahlkreiskandidaten. Nur ein knappes Fünftel der befragten Wähler konnte demnach zehn oder mehr der Kandidaten in seinem Wahlkreis nennen. "Die Politik muss jetzt selbst ihre Schlüsse aus den Ergebnissen ziehen", sagte der federführende Wissenschaftler Prof. Cord Jakobeit. Die Ergebnisse sollen laut Bürgerschaft zunächst im Verfassungsausschuss thematisiert werden. Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) nannte die Studie "eine gute Grundlage für die kommende Diskussion".
17.000 Wahlhelfer waren in Hamburg mit der Auszählung der Stimmen beschäftigt.
Die CDU-Bürgschaftsfraktion will sich für eine Reform des bestehenden Wahlrechts einsetzen. Ihr verfassungspolitischer Sprecher André Trepoll sieht in den neuen Regelungen den ausschlaggebenden Grund für die niedrige Wahlbeteiligung. "Die Menschen dürfen nicht durch ein zu kompliziertes Wahlrecht davon abgehalten werden, wählen zu gehen. Ziel des neuen Wahlrechts sollte sein, Politikverdrossenheit zu bekämpfen. Das ist aber nicht gelungen", sagte Trepoll.
"Hier wird deutlich, dass nicht die Unkenntnis über das Wahlrecht der ausschlaggebende Grund für Nichtwähler ist", teilte hingegen Barbara Duden, Fachsprecherin für Verfassung der SPD-Bürgerschaftsfraktion,mit. Sie wies vor allem auf den Zusammenhang zwischen niedrigem Einkommen und niedriger Wahlbeteiligung hin. "Mit dieser Problematik muss sich die Politik befassen." Die Auswertung der Politologen bestätigte, dass es in sozial schwächeren Stadtteilen auch eine schwächere Wahlbeteiligung und mehr ungültige Stimmen gab.