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Prozess um Störtebeker-Schädel: Milde Strafen

Drei Angeklagte im Landgericht Hamburg.  Detailansicht des Bildes Bleiben in Freiheit: Die drei Angeklagten. Der Dieb des angeblichen Störtebeker-Schädels muss nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht Hamburg hat den 38-jährigen Haupttäter am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Ein ebenfalls wegen des Diebstahls angeklagter 50-Jähriger wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der dritte Angeklagte wurde wegen Begünstigung zu einer Geldstrafe in Höhe von von 2.000 Euro verurteilt, weil er den Schädel versteckte.

Der Richter betonte in seiner Urteilsbegründung, dass auch er sich nicht sicher sei, ob es sich bei dem Schädel um den Totenkopf von Störtebeker handle. Dennoch habe der Schädel aus dem Museum für Hamburgische Geschichte eine große Bedeutung für die Wissenschaft, da es nur noch sechs solcher Totenköpfe gebe. Deshalb verurteilte das Gericht den 38-Jährigen wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall.

Verteidigung forderte Freisprüche

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor in ihrem Plädoyer für den 38- und den 50-Jährigen eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung beziehungsweise eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten ohne Bewährung gefordert. Da dem 40-jährigen dritten Angeklagten der Vorwurf der Hehlerei nicht nachgewiesen werden konnte, forderte sie für ihn wegen Begünstigung eine hohe Geldstrafe. Die Verteidigung verlangte Freisprüche für alle Angeklagten. Der letzte Prozesstag begann mit einer Verzögerung. Einer der Angeklagten hatte auf dem Weg zum Hamburger Amtsgericht einen Autounfall und kam mehr als eine Stunde zu spät.

Die drei Beschuldigten mussten sich seit dem 7. November wegen schweren Diebstahls und Hehlerei vor dem Amtsgericht verantworten. Der 38-Jährige und der 40-Jährige hatten bis zuletzt die ihnen zur Last gelegten Taten bestritten. Sie gaben jedoch zu, den gestohlenen Schädel zeitweise besessen zu haben. Der 50-Jährige hatte sich nicht zu den Anschuldigungen geäußert.

Totenkopf im Januar 2010 gestohlen

Laut Anklage soll der 38-Jährige im Januar 2010 gemeinsam mit dem 50-Jährigen den auf einem Holzblock im Museum für Hamburgische Geschichte aufgestellten angeblichen Schädel des legendären Piraten Klaus Störtebeker mitsamt des Befestigungsnagels gestohlen haben. Der dritte Angeklagte wollte den Schädel laut Anklage offenbar gewinnbringend verkaufen. Beim Prozessauftakt hatte der 40-Jährige diesen Vorwurf jedoch zurückgewiesen. Der Mann hatte der Polizei den Schädel im März 2011 übergeben und die Belohnung in Höhe von 5.000 Euro kassiert, die das Museum für die Rückgabe des Totenkopfs ausgelobt hatte.

Gericht gegen neue Untersuchung

Der angebliche Schädel des Freibeuters Klaus Störtebeker im Museum für Hamburgische Geschichte. © dapd Fotograf: Philipp Guelland Detailansicht des Bildes Echt oder nicht? Der angebliche Schädel des Freibeuters Klaus Störtebeker im Museum für Hamburgische Geschichte. Das Gericht hatte während des Prozesses entschieden, die Herkunft des Totenkopfs nicht weiter untersuchen zu lassen. Ein entsprechenden Beweisantrag der Verteidigung wurde abgelehnt. Zur Begründung hieß es, Rechtsmediziner hätten den Schädel bereits aufwendig analysiert. Die Wissenschaftler hätten aber dennoch "keinen rechtsmedizinisch sicheren Beweis" führen können. Die Verteidigerin des 40-Jährigen hatte die Echtheit des Störtebeker zugerechneten Totenkopfs angezweifelt. Der aus dem Museum gestohlene Totenkopf war 1878 beim Bau der Speicherstadt auf dem Grasbrook entdeckt worden - ob er allerdings wirklich von Störtebeker stammt, wurde nie geklärt. Die historische Bedeutung des Schädels war für das Strafmaß von Bedeutung.

Schädel war nicht besonders gesichert

Der Schädel befand sich zum Zeitpunkt des Diebstahls nach Museumsangaben in einer Glasvitrine neben einer Gesichts-Rekonstruktion des Totenkopfs. Er war allerdings nicht besonders gesichert, es gab weder eine Alarmanlage noch Videoaufzeichnungen. Nachdem der Schädel im Frühjahr 2011 wieder aufgetaucht war und der Polizei übergeben wurde, kehrte er wieder in das Museum zurück. Er wird nun strenger bewacht.

Der Seeräuber Störtebeker, der der Überlieferung nach gegen die hanseatischen "Pfeffersäcke" und ihre Schiffe kämpfte, soll am 20. Oktober 1401 im Alter von 41 Jahren am Grasbrook im Hafen geköpft worden sein. Der Hamburger Bürgermeister versprach ihm angeblich, all jene seiner Männer am Leben zu lassen, an denen der Geköpfte noch vorbeilaufen konnte. An elf von ihnen, so die Legende, ging er vorüber, bevor er zu Boden fiel. Trotzdem seien auch sie hingerichtet worden.

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Historischer Stich aus dem Hamburger Staatsarchiv mit einem Bildnis des Piraten Klaus Störtebeker. © Hamburger Staatsarchiv
 

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Drei Angeklagte sitzen im Hamburger Landgericht. Sie sollen im Januar 2010 den angeblichen Störtebeker-Schädel  aus dem Museum für Hamburgische Geschichte gestohlen haben. © dapd Fotograf: Philipp Guelland
 

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