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Ein Motiv des Angeklagten (r.) für die Tat konnte das Gericht nicht erkennen.
Ein Taxifahrer, der im September 2011 eine Frau in den Kofferraum gesperrt und entführt hatte, ist am Freitag in Hamburg zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Landgericht sah die Tatvorwürfe der Freiheitsberaubung, Körperverletzung, bedrohung und Beleidigung als erwiesen an. Der Angeklagte habe eine schwere gesundheitliche Schädigung des Opfers in Kauf genommen, so die Vorsitzende Richterin. In ihrer Urteilsbegründung sprach sie ausführlich die Todesangst des Opfers an. Die Frau habe dauerhafte seelische Schäden davongetragen.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für eine Gefängnisstrafe unter drei Jahren plädiert. Der 57-Jährige gestand die Tat bereits beim Prozessauftakt.
Ein Motiv konnte das Gericht hinter der Tat nicht erkennen. "Wir sind uns nicht sicher, ob es überhaupt ein Motiv gab", sagte die Richterin. Es bleibe ein Rätsel, ob Frustration über die eigene Lebenssituation und Alkoholsucht oder eventuell auch sexuelle Absichten hinter der Entführung stünden. Der Angeklagte hatte am Mittwoch in seinem Schlusswort gesagt: "Ich bereue meine Tat zutiefst und ernst." Zu seinem Motiv sagte er nur: "Ich selbst kann mir nicht erklären, warum ich so verrückt war."
Die zur Tatzeit 32-Jährige war am frühen Morgen des 4. September 2011 an der Hamburger Reeperbahn in das Taxi des Angeklagten eingestiegen. Als sie den Taxifahrer während der Fahrt darauf hinwies, dass er einen Umweg fahre, begann ihr Martyrium. Die Frau sagte am ersten Verhandlungstag als Zeugin aus, der Taxifahrer habe sie geschlagen, gepackt und beim Halt an einer belebten Hauptstraße in den Kofferraum des Wagens gesperrt. Nach einiger Zeit habe der Taxifahrer angehalten und ihr gedroht, sie umzubringen.
Der 57-Jährige stellte den Wagen schließlich vor seinem Wohnhaus in Hasloh - rund 20 Kilometer nördlich von Hamburg - ab. Erst nach sechs Stunden wurde die eingesperrte Frau befreit, nachdem die Schwägerin des Angeklagten ihre Hilfeschreie hörte. Das Opfer war traumatisiert und hatte Blutergüsse am ganzen Körper. Auch fünf Monate nach der Tat leidet die junge Frau noch unter Angstzuständen und ist arbeitsunfähig. Nach eigenen Angaben hatte der Angeklagte vor der Fahrt mehrere Whiskeys getrunken.
Ein Psychiater hatte dem Angeklagten im Verlauf des Prozesses zwar eine Alkoholabhängigkeit, aber keine psychische Erkrankung attestiert. Der Angeklagte hatte demnach vor der Tat zwar getrunken, aber nicht so viel, dass seine Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt war. Der Diplomingenieur, der nach beruflichen und privaten Schwierigkeiten zuletzt als Taxifahrer sein Geld verdiente, verfüge über eine überdurchschnittliche Intelligenz und gleichzeitig über ein geringes Selbstwertgefühl, heißt es in dem Gutachten. Auf Kränkungen reagiere er überempfindlich. Der Mann habe eine feindselige Haltung anderen Menschen gegenüber entwickelt. Und er habe ein negatives Frauenbild, das geradezu als Frauenhass zu bezeichnen sei.
Nur wenige Stunden vor der Entführung der 32-Jährigen hatte der Taxifahrer versucht, eine andere junge Frau in seine Gewalt zu bringen. Diese konnte jedoch fliehen.