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Die Bürgerschaft passte das Schulgesetz dem Ausgang des Volksentscheids an.
Einstimmig haben die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft die sechsjährige Primarschule wieder aus dem Schulgesetz gestrichen. Wieder enthalten: das Elternwahlrecht nach der vierten Klasse. Außerdem legte die Bürgerschaft fest, dass die fünften und sechsten Klassen Teil der Gymnasien und Stadtteilschulen sind. Damit geht ein monatelanger Streit über das Schulsystem in der Hansestadt zu Ende. Vor rund acht Wochen hatte ein Volksentscheid die Einführung der Primarstufe gestoppt. Die Reformgegner um die Initiative "Wir wollen lernen" erzielten in der Abstimmung eine klare Mehrheit.
Bürgermeister Christoph Ahlhaus (CDU) betonte in seiner ersten Regierungserklärung: "Hamburg braucht den Schulfrieden. Das sind wir unseren Kindern schuldig." Der Schulexperte der CDU, Marino Freistedt, sagte: "Vielleicht haben wir die Sorgen und Ängste vieler Eltern unterschätzt." Er hoffe, dass nun mit der Gesetzesänderung Vertrauen geschaffen werde und wieder Ruhe und Sachlichkeit einkehre.
Will sachlich diskutieren: Schulsenatorin Goetsch.
Schulsenatorin Christa Goetsch (GAL) sagte, sie hoffe nun, dass Gräben zugeschüttet und miteinander sachlich diskutiert werde. Außerdem warnte sie: "Falls jetzt noch jemand vergangene Schlachten schlagen will, der kämpft alleine." Der GAL-Bildungsexperte Michael Gwosdz sagte: "Wir haben als Bürgerschaft den Volksentscheid verloren." Nun werde der Wille des Volkes umgesetzt. "Der Streit um die Primarschule ist beendet", bekräftigte er.
Wünsche etlicher Bürger, die Gesetzesänderung noch etwas hinauszuzögern, wies der schulpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Ties Rabe, zurück: "Ein Volksentscheid ist keine Umfrage." Nun müsse die Qualität des Unterrichts verbessert werden. Außerdem müsse es vor allem für Kinder aus bildungsfernen Familien deutlich verbesserte Bildungschancen geben.
Aus Sicht der Linken-Fraktionsvorsitzende Dora Heyenn ist der Wille des Volkes mit der Gesetzesänderung umgesetzt. Als gelungen bezeichnete sie, dass die umstrittenen Starterschulen jetzt auf jeden Fall weiterarbeiten könnten. Weniger glücklich sei die im Gesetz festgelegte Möglichkeit der sogenannten Abschulung vom Gymnasium nach der sechsten Klasse. Dies berge die Gefahr, dass die Stadtteilschule zu einer Art Resteschule werde, sagte Heyenn. Ungeklärt sei weiterhin auch die Bildungsgerechtigkeit.