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Die Kameras an der Reeperbahn dürfen bleiben - ob sie wieder eingeschaltet werden, ist aber noch offen.
Mit einer Entscheidung zu den umstrittenen Kameras an der Hamburger Reeperbahn hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Videoüberwachung öffentlicher Plätze grundsätzlich für rechtens erklärt. Die Richter entschieden am Mittwoch: Das Sicherheitsbedürfnis und das Interesse der Polizei an der Verhinderung von Straftaten rechtfertigen Einschnitte in die Grundrechte von Anwohnern und Passanten. Außerdem seien die Länder befugt, den Einsatz der Überwachungskameras in eigenen Polizeigesetzen zu regeln.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Argumentation der Hamburger Behörden, wonach die Videoüberwachung und Speicherung von Bildern in erster Linie der Gefahrenabwehr dient. Da die Reeperbahn ein Schwerpunkt der Straßenkriminalität sei, solle durch die offene Videoüberwachung ein Abschreckungseffekt erzielt werden. In dritter Instanz hatte eine Reeperbahn-Anwohnerin geklagt, die sich gegen die Kameras vor ihrer Hamburger Wohnung wehren wollte. Nach Auffassung des Hamburger Datenschützers Christoph Schnabel hätten bei einem Erfolg der Klage jegliche polizeiliche Videoüberwachungen umgehend beendet werden müssen.
Auf der Reeperbahn hatte die Polizei 2006 insgesamt zwölf Kameras mit 360-Grad-Neigetechnik und Zoomfunktion installiert. Mit ihnen wurde die Amüsiermeile dauerhaft beobachtet. Nach einem Urteil im Juni 2010 wurde eine "Schwarzschaltung" eingebaut, die dafür sorgte, dass die Kameras nichts zeigten, sobald Fenster oder Balkone der Wohnhäuser in den Fokus gerieten. Schließlich entschied sich die Polizei im vergangenen Jahr, die Kameras ganz abzuschalten, weil die Einschränkungen zu groß waren. Abmontiert wurden die für 620.000 Euro angeschafften Apparaturen aber nicht.
"Mit dem Urteil sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt", sagte ein Sprecher der Hamburger Innenbehörde. Doch auch nach dem Urteil werden auf der Reeperbahn nicht wieder alle Kameras angeschaltet. Es bleibt nach Angaben der Behörde wohl alles beim Alten, weil die Vorinstanzen die strengen Auflagen nicht zurückgenommen hätten. Die Kameras würden auch weiterhin nur "anlassbezogen" eingesetzt. Die Klägerin äußerte sich nach dem Urteil enttäuscht: "Das bedeutet für mich, dass ich weiter auf der Straße überwacht werden kann und dass mein Bewegungsprofil ein Abfallprodukt der Videoüberwachung ist." Ihr Anwalt kündigte an, einen möglichen Gang vor das Bundesverfassungsgericht zu prüfen.
Die Videoüberwachung hat in Hamburg in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen: Wie aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der FDP hervorgeht, haben Behörden und städtische Betriebe rund 2.100 Kameras installiert. Weitere gut 8.000 Kameras befänden sich in Verkehrsmitteln und an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs. Die Kosten für die rund 2.100 städtischen Kameras bezifferte der Senat auf mehr als eine Million Euro pro Jahr.