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Wie werden Pflegefamilien ausgesucht?

Ein Pflegekind bei den Hausaufgaben © dpa Fotograf: Peter Steffen Detailansicht des Bildes Pflegekinder sollen im Idealfall in der neuen Familie einen geborgenen Alltag erleben. Der Tod der elfjährigen Chantal in Hamburg-Wilhelmsburg hat das Thema Pflegefamilien schlagartig in den Blick der Öffentlichkeit gerückt. Das zuständige Jugendamt muss sich Fragen gefallen lassen, weshalb die Pflegeeltern für die Betreuung von zwei Pflegekindern ausgewählt wurde. Worauf kommt es bei der Auswahl an? Ein Überblick.

Intensive Vorbereitung

Mehr als 3.400 Jungen und Mädchen unter 18 Jahren leben in Hamburg nicht bei ihren leiblichen Eltern. Von ihnen sind 1.300 Kinder bei Pflegeeltern untergebracht, die anderen Kinder leben in Heimen. Zuständig sind die insgesamt sieben Jugendämter. Die Vermittlung der Kinder an Pflegeeltern übernehmen häufig freie Träger im Auftrag der Stadt.

Wenn für ein Kind eine Unterbringung gesucht wird, rufen Jugendämter oft diese Träger an und fragen, ob sie eine geeignete Familie für das Kind haben. Wer ein Kind aufnehmen will, muss unter anderem einen 30-stündigen Kurs durchlaufen, in dem Eltern zum Beispiel auf den Umgang mit Problemsituationen vorbereitet werden. Außerdem ist eine Reihe von persönlichen Gesprächen vorgesehen, um zu klären, in welches Umfeld das Kind kommt und wie gefestigt die Partnerschaft möglicher Pflegeeltern ist.

"Wichtig ist, dass die Pflegefamilie nicht finanziell abhängig ist von dem Geld, das sie für das Pflegekind erhält", sagt Ralf Portugall von Pfiff. Der freie Träger arbeitet seit zwanzig Jahren mit Pflegefamilien. Wichtig sei zudem, dass die Familien kinderlieb sind und ausreichend Zeit und Platz für das neue Familienmitglied haben. Bedingung sei zudem ein polizeiliches Führungszeugnis, ergänzt Portugall.

Günstiger als im Heim

Für ein Kind überweist der Staat pro Monat zwischen 750 und 910 Euro inklusive Kindergeld. In der Anfangsphase werden die Pflegeeltern regelmäßig - entweder vom Jugendamt oder von der Vermittlungsstelle - besucht, später dann meist nur noch einmal pro Jahr. Die Unterbringung in Pflegefamilien ist für die Stadt wesentlich günstiger als ein Heimplatz, der mehrere tausend Euro im Monat kostet.

Eltern auf Zeit

Pflegeeltern sind Eltern auf Zeit, sie haben meist kein volles Sorgerecht. Das heißt: Bei Alltagsdingen entscheiden die Pflegeltern. Aber wenn das Kind zum Beispiel die Schule wechselt, eine Operation ansteht oder es konfirmiert werden soll, müssen sie den Vormund um Erlaubnis fragen. Das können ein Amtsvormund oder die leiblichen Eltern sein. Bei einer Dauerpflegschaft bleiben die Kinder bis zur Volljährigkeit in den Familien. Dabei wird allerdings immer versucht, den Kontakt zu den leiblichen Eltern aufrecht zu erhalten. Die leiblichen Eltern können ihr Kind zurückfordern. Mit der Pflegefamilie und dem zuständigen Jugendamt wird dann nach einer Lösung gesucht. Im Streitfall entscheidet ein Familiengericht.

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Der freie Träger Pfiff informiert über das Thema Pflegefamilien.

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