"Soviel du brauchst" - Was heißt die Losung?
Mit ihr soll auf verantwortungsvolles Wirtschaften hingewiesen werden. mehr
Sowohl Kirchentagspräsident Robbers (li.) als auch ver.di-Chef Bsirske kündigten an, den Streit weiter vor Gericht auszutragen.
Auf dem Kirchentag in Hamburg stand am Sonnabend unter anderem das kirchliche Arbeitsrecht im Mittelpunkt der Debatten. Darüber stritten der Vorsitzende der Gewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, und Kirchentagspräsident Gerhard Robbers. Beide kündigten an, den Konflikt bis zur letzten gerichtlichen Instanz auszufechten.
Die Kirchen in Deutschland genießen besondere Rechte - auch bei der Beschäftigung ihrer Mitarbeiter. Das ist ihnen in §140 des Grundgesetzes zugesichert. Danach vereinbart eine Kommission aus gleich vielen Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die tariflichen Arbeitsbedingungen wie Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub - also eigenständig innerhalb des Unternehmens ohne die Beteiligung von Gewerkschaften. Dies wird als "Dritter Weg" bezeichnet. Beim "Ersten Weg" legt der Arbeitgeber die Bedingungen einfach fest, beim "Zweiten Weg" werden Tarifverträge - im Zweifel durch Arbeitskämpfe und Streiks - zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt.
Bsirske rief die Kirchen zu mehr Lohngerechtigkeit auf. Sie dürften nicht das Recht haben, "auf dem Rücken der Beschäftigten Lohndumping zu betreiben und sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen". Dabei geht es vor allem um die mehr als eine Million Beschäftigten von Diakonie und Caritas. Die Bezahlung der Kirchenmitarbeiter wird nicht in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften festgelegt, sondern in Kommissionen. Das Bundesarbeitsgericht hatte diese Praxis im November 2012 im Grundsatz bestätigt, aber eine bessere Beteiligung der Gewerkschaften angemahnt. Streiks seien jedoch nur in Ausnahmefällen möglich, so das Urteil.
Ver.di geht das Urteil nicht weit genug, die Gewerkschaft fordert ein uneingeschränktes Recht auf Arbeitskämpfe. Deshalb klagt die Gewerkschaft nun vor dem Bundesverfassungsgericht. Bsirske sagte bereits am Freitagabend, das Recht auf Streik sei "unteilbar und unverzichtbar". Er verwies auf die Grundrechte-Charta der EU, die das Streikrecht ausdrücklich schütze.
Der Präsident des Diakonie-Bundesverbandes, Johannes Stockmeier, hat dagegen am Freitag den sogenannten Dritten Weg als Sonderrecht der Kirchen verteidigt. Gute und faire Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten erreichten Kirche und Diakonie auch ohne Streiks. Stockmeier warf ver.di "besonders ausgeprägten Dogmatismus" vor. Statt die Gerichte zu bemühen, solle die Gewerkschaft das Gesprächangebot der Diakonie annehmen, um gemeinsam nach Wegen zu suchen.
Eine außergerichtliche Einigung scheint jedoch nicht möglich. Sowohl Bsirske als auch Kirchentagspräsident Robbers kündigten an, dass ver.di beziehungsweise die Kirche im Falle einer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen werde. Jedoch vereinbarten Kirchenvertreter und Gewerkschaftereine gemeinsame Veranstaltungsreihe "zum besseren Verständnis von Grundfragen".
Der Kirchentag war am Mittwoch eröffnet worden und geht am Sonntag mit einem großen Open-Air-Gottesdienst zu Ende. Knapp 117.000 Teilnehmer hatten sich für alle fünf Tage angemeldet, hinzu kommen Zehntausende Tagesgäste. Am Freitag waren unter anderem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie ihr SPD-Herausforderer Peer Steinbrück zu Gast.
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