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Kehren "Hells Angels" nach Hamburg zurück?

von Stefan Schölermann, NDR Info

Ein hoher Beamter der Hansestadt brachte es vor Jahren so auf den Punkt: "Verglichen mit Städten wie Bremen und Kiel leben wir in puncto Rocker auf einer Art Insel der Glückseligen." Was der Beamte meinte, zeigt ein Blick auf die Straßen. In anderen Städten gehören Rocker mit ihren Club-Westen vor allem in wärmeren Monaten zum Erscheinungsbild. In Hamburg ist das anders, denn dort würde es kein großer Rockerclub wagen, "in Kutte" durch die Straßen der Hansestadt zu donnern: aus "Respekt" vor den "Hells Angels". Deren Hamburger Ableger verschwand 1983 nach einem Vereinsverbot in der Elbmetropole von der Bildfläche.

Hells Angel vor Gericht

Hamburg Journal - 08.02.2013 19:30 Uhr

Ein 49-jähriges Mitglied steht vor Gericht, weil er die verbotene "Kutte" öffentlich in Hamburg getragen hat. Das Tragen ist seit dem Verbot der Rockergruppe in Hamburg 1983 verboten.

Prozess vor dem Landgericht Hamburg gestartet

Doch das könnte sich schon bald ändern: Vor dem Landgericht Hamburg wird derzeit geklärt, ob "Hells Angels"-Kutten in der Stadt wieder gezeigt werden dürfen. Mehr als fünf Stunden wurde zum Prozessauftakt am Freitag verhandelt. Eine Verkündung des Urteils soll am kommenden Mittwoch erfolgen. Wie in der ersten Instanz stehen sich die Positionen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung unversöhnlich gegenüber. Während die Verteidigung auf Freispruch für ihren Mandanten plädierte und dabei unter anderem auf die Grundrechte des Angeklagten verwies, beharrte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer auf Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das 1983 verhängte Vereinsverbot für die Hamburger Hells Angels.

Provokantes Foto vor dem Michel

Der Angeklagte Thomas K. (49), wegen seines besonders starken Akzents auch "Stuttgart-Tommi" genannt, hatte mit einer Art Eulenspiegelei dafür gesorgt, dass die Mühlen der Justiz zu mahlen beginnen. 2011 ließ er sich in der "Hells Angels"-Kutte vor dem Hamburger Michel fotografieren. Das Foto schickte er der Polizei. Die handelte prompt - durchsuchte sein Haus und eröffnete ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Vereinsverbot. Hinter der Provokation aber steckt offenkundig Kalkül: Den "Hells Angels" geht es anscheinend gegen den Strich, dass Hamburg  für sie und ihre Kutten eine Tabuzone ist. In erster Instanz ist ihre Rechnung bereits aufgegangen. Ein Amtsrichter entschied im vergangenen März, dass die Rocker ihre Symbole, wie den geflügelten Totenkopf, auch in Hamburg tragen dürfen.

Auswirkungen auf die Sicherheitssituation in der Stadt?

Deutlich wurde im Verlauf des ersten Verhandlungstages am Freitag, dass es im Hintergrund vor allem um die grundsätzliche Frage geht, ob der 2005 von den Hells Angels gegründete Ortsverband namens "Harbor City" seine sogenannte Kutte mit den Insignien der Rockermacht in Hamburg und anderenorts offen tragen kann oder nicht. Eine Frage, die nach Ansicht von Sicherheitsexperten auch Auswirkungen haben kann auf die Sicherheitssituation in der Hansestadt. Es ist deshalb nicht unwahrscheinlich, dass sich nach der Entscheidung auch noch die Revisionsinstanz mit der strittigen Frage wird befassen müssen.

Bei der Polizei dürfte man das Verfahren mit einiger Aufmerksamkeit verfolgen. Denn Kutten von "Hells Angels" und Co. gelten bei Sicherheitsbehörden nicht nur als Ausdruck von Moped-Folklore. Sie sind bewusst zur Schau gestellte Machtsymbole von Vereinigungen, deren wesentliche Aktivitäten im Rotlicht- und Türstehermilieu liegen.

Erstes Verbot der Rocker 1983

Das 1983 verhängte Verbot gegen den Rockerclub war das erste seiner Art bundesweit. In seiner Verbotsverfügung hatte das Bundesinnenministerium damals festgestellt, dass die Aktivitäten des Hamburger Ortsvereins der "Hells Angels" den "Strafgesetzen zuwider laufen". So waren einzelne Mitglieder zuvor unter anderem wegen Schutzgelderpressung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Diese Gewalttätigkeiten, so heißt es in der Verbotsverfügung, "wurden in Vereinskluft als "Hells Angels" begangen und begründeten deren Ruf als besonders gewalttätige und brutale Rockergruppe."

Sind "Hells Angels" Teil organisierter Kriminalität?

Nur ein Nachweis gelang damals nicht: Die "Hells Angels" waren keine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 des  Strafgesetzbuches. Daher weist deren Sprecher auch den Vorwurf zurück, irgendwas mit sogenannter organisierter Kriminalität zu tun zu haben. Die Landeskriminalämter überzeugt das jedoch nicht. Sie lassen Rockergruppen wie "Bandidos" und "Hells Angels" durch die Spezialabteilungen für "Organisierte Kriminalität" beobachten. Schließlich stünden Mitglieder von Rockergruppen immer wieder wegen schwerer Straftaten vor Gericht.

Nur die Hamburger "Hells Angels" wurden verboten

Rückenansicht zweier Vertreter der verfeindeten Motorradclubs Hells Angels und Bandidos © dpa - Bildfunk Fotograf: Jochen Lübke Detailansicht des Bildes Auch andere Rockerclubs zeigen sich in Hamburg nicht mit ihrer Kutte. Eigentlich müssten die Rocker sich darüber wenig den Kopf zerbrechen. Das 1983 verhängte Verbot betraf lediglich den "Hells Angels Motor-Club e.V. Hamburg", also einen Ortsverein der "Hells Angels" Rocker, der die  Bezeichnung "Hamburg" im Namen führt. Die Erkennungsmerkmale anderer Gruppierungen wie der "Bandidos" oder der "Red Devils" sind von diesem Verbot nicht betroffen. Sogar "Hells Angels"-Kutten aus anderen Städten sind nach den Regeln des Gesetzes in der Hansestadt nicht verboten. Sie dürfen nur nicht mit dem verbotenen Hamburger Ortsverein der "Angels" verwechselt werden können.

Kuttenlos aus Respekt

Dass in der Elbmetropole dennoch seit Jahren gar keine Rockerkutten zu sehen sind, hat weniger rechtliche, als szenetypische Gründe: Es gilt als "Respektlosigkeit" eine Kutte zu tragen, solange dem "Hausherrn" dieses Recht versagt bleibt. Sollte das Gericht nun abermals den Rockern Recht geben, wäre das Kutten-Tabu möglicherweise schon bald vom Tisch. Dann könnten die Rocker auch in Hamburg wieder offen ihre Macht demonstrieren - nicht nur die "Hells Angels", sondern auch ihre Konkurrenten.

Dieses Thema im Programm:

NDR Info | 08.02.2013 | 06:00 Uhr

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Autor
Stefan Schölermann © NDR Fotograf: Andreas Sperling
 

Stefan Schölermann

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Jacke der Rockergruppe "Hells Angels". © picture-alliance/dpa
 

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