AKTUELLES AUS DER REGION
WETTER
NDR Verkehrsstudio
Aktuelle Verkehrsmeldungen aus Hamburg  Fotograf: Frederico di Campo, Jürgen Priewe
 

Verkehrsmeldungen aus Hamburg

Staus, Baustellen, Gefahrenhinweise - die aktuelle Verkehrslage mehr

Reise & Freizeit
Villen an der Hamburger Alster  Fotograf: Janina Dierks
 

Hamburg - das Tor zur Welt

Stadtporträt mit vielen Bildern und Tipps. mehr

 

"Überall müssten die Kameras abgeschaltet werden"

von Florian Wöhrle, NDR.de

Christoph Schnabel ist Referent für Informationsfreiheit beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz. © Christoph Schnabel Detailansicht des Bildes Christoph Schnabel ist Referent für Informationsfreiheit beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nimmt die Videoüberwachung der Hamburger Reeperbahn ins Visier. In letzter Instanz wird die Klage einer Anwohnerin verhandelt, die sich gegen die Kameras vor ihrer Wohnung wehrt. Christoph Schnabel, Referent für Informationsfreiheit beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, erklärt im Interview mit NDR.de die Bedeutung des Prozesses.

NDR.de: Die Klägerin beruft sich auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Was bedeutet das?

Christoph Schnabel: Das Recht soll jeden Betroffenen in die Lage versetzen, abschätzen zu können, wer was bei welcher Gelegenheit über ihn weiß. Der Betroffene hat keine "Herrschaft" über seine Daten und kann damit auch nicht jede Datenverarbeitung verhindern. Aber elektronische Datenverarbeitungen, wie zum Beispiel die Videoüberwachung, müssen auf einer wirksamen Rechtsgrundlage beruhen. Wer hat auf die Daten Zugriff? An wen werden sie weitergegeben? Betroffene müssen darüber Bescheid wissen.

NDR.de: Worum geht es in dem Urteil in Leipzig genau?

Christoph Schnabel: Verhandelt wird die Frage, ob Länder überhaupt Regelungen zur polizeilichen Videoüberwachung zur Strafverfolgungs-Vorsorge erlassen dürfen oder das nur der Bund darf. Kommt dabei heraus, dass die sogenannte Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt, so wären alle existierenden Regelungen zur polizeilichen Videoüberwachung in Sachen Strafverfolgungs-Vorsorge in ganz Deutschland rechtswidrig und müssten eingestellt werden.

NDR.de: Die Hamburger werden zurzeit durch etwa 10.000 Kameras überwacht, viele davon im öffentlichen Nahverkehr oder auch in Schulen. Wie stehen Hamburgs Datenschützer dazu?

Christoph Schnabel: Die Videoüberwachung in Bussen und Bahnen können bei Fahrgästen das subjektive Sicherheitsgefühl stärken und können auch zur Aufklärung von Straftaten beitragen. Kameras in Schulen stehen wir dagegen sehr kritisch gegenüber. Für Schüler gilt Schulpflicht, sodass sie sich dem nicht entziehen können. In vielen Läden und Einkaufszentren werden Videoüberwachungen installiert, ohne dass dafür eine Notwendigkeit besteht. Auch auf Nachfragen können uns die Betreiber keine Vorfälle in der Vergangenheit nennen, die eine solche Überwachung rechtfertigen würden.

NDR.de: Welchen Unterschied macht es aus, ob auf eine Überwachung durch Kameras hingewiesen wird oder nicht?

Christoph Schnabel: Das macht einen erheblichen Unterschied aus, denn es geht ja gerade darum, dass man weiß, ob man gefilmt wird oder nicht. Außerdem kann man sich dem entziehen, wenn man nicht gerne gefilmt werden möchte. Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einem Urteil die Videoüberwachung in Hannover für rechtswidrig erklärt und ihre Durchführung gestoppt, weil die Polizei sich weigerte, durch Hinweisschilder auf die Kameras hinzuweisen. Im Gegensatz dazu wird in anderen Städten, wie zum Beispiel in Mannheim, sogar mit dreisprachigen Hinweisschildern auf die Videoüberwachung hingewiesen.

NDR.de: Seit 2010 prüfen Hamburgs Datenschützer, ob sich die Stadt mit Kameras ans Datenschutzgesetz hält. Was sind Ihre Ergebnisse?

Christoph Schnabel: Die Überprüfung läuft noch. Bisher haben wir von 43 Behörden über tausend Kameras gemeldet bekommen. Wir gehen aber davon aus, dass es am Ende der Überprüfung noch deutlich mehr sein werden. Dabei sind teilweise sehr komplizierte Rechtsfragen zu klären. Wir haben festgestellt, dass häufig die Frage, ob "mildere Mittel" gegeben sind, von den Stellen, die die Videoüberwachung einsetzen, nicht sorgfältig geprüft wurde. Es sind bereits Kameras aufgrund unserer Überprüfung wieder abgebaut worden.

NDR Logo
Dieser Artikel wurde ausgedruckt unter der Adresse: http://www.ndr.de/regional/hamburg/datenschuetzer101.html
Weitere Informationen
Überwachungskamera auf der Hamburger Reeperbahn. © dpa Fotograf: Christian Charisius
 

Kameras auf dem Kiez sind abgeschaltet

Die Videoüberwachung auf der Reeperbahn wurde eingestellt. (Meldung vom 15.07.2011) mehr


Vandalismus an Schulen trotz Videoüberwachung

An Hamburgs Schulen hat es 2011 bereits mehr als 1.500 Fälle gegeben. (Meldung vom 05.10.2011) mehr


Datenschützer beschränken Taxi-Videoüberwachung

Taxiunternehmer argumentieren, die Kameras dienten dem Schutz der Fahrer. (Meldung vom 20.12.2011) mehr


Hannoveraner klagt erneut gegen Videokameras

Michael Ebeling hält das niedersächsische Polizeigesetz für verfassungswidrig. (Meldung vom 27.10.2011) mehr