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Bürgerentscheide werden neu geregelt

Unterschrift für ein Volksbegehren. © dpa Fotograf: Angelika Warmuth Detailansicht des Bildes Künftig soll vor Beginn einer Unterschriftensammlung juristisch geklärt werden, ob ein Bürgerbegehren zulässig ist. Alle fünf Hamburger Bürgerschaftsfraktionen haben am Dienstag ihren gemeinsamen Gesetzentwurf zu Bürgerentscheiden in den Bezirken vorgestellt. Die Reform soll mehr Rechtssicherheit bringen, die demokratischen Rechte jedoch nicht einschränken.

Juristische Prüfung vor Start

Mehr als zwei Jahre lang hat eine Arbeitsgruppe der Fraktionen und des Vereins "Mehr Demokratie" über die Neuregelung beraten. Die wichtigste Änderung: Künftig soll vor dem Beginn der Unterschriftensammlung juristisch geprüft werden, ob das Bürgerbegehren überhaupt legal ist - und nicht erst danach. In der Vergangenheit geschah es wiederholt, dass zwar eine Mehrheit für einen Bürgerentscheid gestimmt hatte, das Bezirksamt aber die rund 200.000 Euro teure Abstimmung kippen musste, weil sie etwa gegen Baurecht verstieß.

Keine Einigung auf Mindestbeteiligung

Doch die Fraktionen konnten sich nicht darauf einigen, ins Gesetz zu schreiben, dass ein Bürgerentscheid nur gilt, wenn 20 Prozent der Wähler in einem Bezirk an der Abstimmung teilnehmen. Ein solches sogenanntes Quorum forderten zuletzt wiederholt Politiker von SPD, CDU und FDP. Derzeit spielt es bei Bürgerentscheiden keine Rolle, wie viele Bürger sich an der Abstimmung beteiligen. Es reicht die einfache Mehrheit.

SPD-Fraktionschef Andreas Dressel sagte NDR 90,3: "Insgesamt ist es nicht nur Kosmetik. Alle wesentliche Probleme sind gelöst. Aber es bleibt ein Makel: Wir sind und bleiben dafür, dass wir Mindestquoren brauchen." Dressel fürchtet einen Volksentscheid des Vereins "Mehr Demokratie" gegen die Quoren.

Zusatzantrag der CDU

Die CDU legte überraschend einen Zusatzantrag vor: Mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten müssten bei einem Bürgerentscheid mit Ja stimmen. Rechtsexperte André Trepoll. "Das ist unsere Kritik an der SPD. Ich glaube, die Bürgerschaft hätte durchaus den Mut haben müssen, in einen möglichen Volksentscheid zu gehen."

Am Mittwoch stimmt die Bürgerschaft über den Gesetzentwurf ab. Die Quoren-Frage soll an die Ausschüsse der Bürgerschaft überwiesen werden. Dressel: "Wir wollen das Erreichte beschließen und in den Ausschüssen weitermachen."

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Menschen füllen an einem Tisch Anträge aus, auf dem die Hamburg-Flagge liegt (Montage) © picture alliance / dpa, Fotolia.com Fotograf: Uwe Anspach, Jürgen Priewe
 
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Andreas Dressel © dpa Fotograf: Kay Nietfeld
 

SPD will Bürgerentscheide neu regeln

Hamburgs SPD-Fraktionschef Dressel fordert Mindestbeteiligung von 20 Prozent. (Meldung vom 05.01.2012) mehr