Was tun bei Cyber-Mobbing?
Das von der EU unterstützte Portal klicksafe.de informiert ausführlich darüber, wie sich Jugendliche gegen Cyber-Mobbing wehren können.
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Vorsicht beim Einstellen von Fotos anderer im Internet: Besser immer nachfragen, ob der oder die Abgebildete einverstanden ist.
Wer eine eigene Homepage bastelt, einen Blog schreibt oder sein Facebook-Profil pflegt, füttert diese Seiten gerne mit neuen Fotos oder Videos. Auch bei der Video-Plattform YouTube oder dem Foto-Portal Flickr werden täglich Abermillionen von Dateien hochgeladen. Problematisch kann es sein, wenn man fremde Dateien verwendet. Was viele nicht wissen oder gerne ausblenden: Es gibt eine Reihe von Regeln, die in Sachen Urheberrecht und Datenschutz beachtet werden sollten - sonst kann es teuer werden. Ein Überblick.
Aufgezeichnete Fernsehsendungen bei YouTube hochzuladen ist ebenso verboten wie Musikdateien von einer CD oder aus dem Internet in einer Tauschbörse zum Download bereitzustellen. Das gilt selbst dann, wenn keinerlei kommerzielle Interessen verfolgt werden. Erlaubt ist hingegen, sich Videos bei YouTube anzusehen - unabhängig davon, ob sie rechtmäßig oder illegal auf der Videoplattform eingestellt wurden. Denn die bloße Ansicht eines Werkes ist urheberrechtlich unproblematisch. Sich Dokumente aus dem Internet herunterzuladen und Fernsehsendungen für den privaten Gebrauch aufzunehmen, ist auch generell gestattet.
Auch wenn es vielleicht nicht auf den ersten Blick einleuchtet: Einen Text von einer fremden Webseite auf die eigene zu stellen, bedarf in der Regel der Zustimmung des Autors. Ansonsten kann es teuer werden: So musste ein Sänger insgesamt 1.400 Euro an die "Süddeutsche Zeitung" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" zahlen, weil er deren Kritiken über sich auf seine Homepage gestellt hatte. Wer auf einen fremden Text hinweisen will, sollte einen Link setzen, denn dann handelt es sich um keine Urheberrechtsverletzung.
Es gibt immer mehr Internetseiten, auf denen sich Menschen aus aller Welt austauschen. Die Nutzer haben eine große Auswahl an Anbietern, am beliebtesten ist Facebook. Wer sich in einem der sozialen Netzwerke anmeldet, erstellt ein eigenes Profil. Abgefragt werden persönliche Angaben wie Hobbys, Interessen oder derzeitige Lebenssituation. Es können auch Fotos und Filme hochgeladen werden. Jeder hat es in der Hand, wie viel er von sich preisgibt.
Soziale Netzwerke funktionieren auch über die Vernetzung von Freunden durch die Freundeslisten. Über die Inhalte von Max gelangt man beispielsweise per Mausklick zu Ina, von dort zu Tom, bis man schließlich bei Helena landet, die man selbst nicht kennt, aber die jemanden kennt, den man kennt.
Was auch zu beachten ist: Fotos dürfen nicht ohne Genehmigung der Abgebildeten veröffentlicht werden. Also besser immer nachfragen, bevor ein Party-Foto von einer Freundin oder einem Kollegen auf dem Facebook-Profil eingebaut wird. Beleidigungen und Verleumdungen sind auch im Netz strafbar. Es gibt eine einfache Regel, die fast immer zutrifft: Wer fremde Werke online stellen will, muss den Rechte-Inhaber fragen. Ganz gleich, ob es um YouTube, Flickr, Myspace, studiVZ, einen Blog oder eine Tauschbörse geht.
Für denjenigen, der erwischt wird, kann es böse Folgen haben. Wurde eine Urheberrechtsverletzung begangen, sind die Abmahnkosten - also die für das Versenden einer Abmahnung fällig werdenden Rechtsanwalts-Gebühren - auch unabhängig davon zu erstatten, ob bewusst oder unbewusst gegen das Recht verstoßen wurde. Sie allein können schon mehrere Tausend Euro betragen - je nachdem, wie schwerwiegend die Rechtsverletzung ist. Etwa, wie viele Dateien man zum Download angeboten hat.
Die Gesetzeslage ist in diesem Punkt unklar. Einige Gerichte gehen davon aus, dass Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder haften, da die Eltern den Internet-Anschluss angemeldet haben. Andere Gerichte verlangen von den Eltern zumindest, dass sie ihre Kinder über Urheberrechte und rechtskonformes Verhalten im Internet aufklären. Tun sie dies nicht, haften sie. Wieder andere haben entschieden, dass Eltern für Vergehen von volljährigen Teenagern nicht haften.
Problematisch ist es, wenn peinliche Fotos oder Handy-Filme über einen selbst im Internet die Runde machen. Da auch im Internet das Recht am eigenen Bild gilt, kann man zwar das Löschen der Dateien verlangen. Aber ein Erfolg ist längst nicht garantiert. Denn die Anbieter sitzen mit ihren Servern, auf denen die Dateien gespeichert sind, oft im Ausland. Sogar mit der Hilfe eines Anwaltes kommt man meist nicht weit.
Viele Jugendliche werden Opfer von Cyber-Mobbing. Darunter sind absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigungen im Internet zu verstehen. Oft sind Mitschüler die Täter. Generell gilt: Werden in Foren, sozialen Netzwerken oder Blogs Unwahrheiten verbreitet oder Beleidigungen ausgesprochen, kann Unterlassungsanspruch geltend gemacht oder Strafanzeige wegen Verleumdung beziehungsweise übler Nachrede erstattet werden.