"Kohlendioxid-Speicherung macht wenig Sinn"
Ein Interview von NDR.de mit dem Experten Johannes Herold zum Thema CO2-Speicherung. mehr
Die unterirdische CO2-Speicherung ist äußerst umstritten.
Verwirrung um das Vetorecht von Schleswig-Holstein und Niedersachsen gegen eine unterirdische CO2-Speicherung: In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, steht, dass ein "kategorischer Ausschluss des gesamten Landesgebietes unter Missachtung des Abwägungsgebotes" nicht möglich sein dürfte. Heißt: Die Klausel müsste in jedem Gebiet für sich abgewägt und begründet werden. Dagegen ist Schleswig-Holsteins schwarz-gelbe Landesregierung der Ansicht, dass das Widerspruchsrecht weiterhin uneingeschränkt gilt.
Am Freitag billigte der Bundesrat die Länderklausel mit großer Mehrheit. Nun komme es darauf an, sie durch die Beratungen im Bundestag zu bringen, teilte der schleswig-holsteinische CDU-Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing mit. Das dürfte angesichts der Widerstände aus fast allen Parteien kein einfaches Unterfangen sein.
Beim sogenannnten CCS-Verfahren (Carbon Dioxide Capture and Storage) wird CO2, das in Kohle- und Gaswerken anfällt, abgeschieden, verflüssigt und unterirdisch gespeichert.
Für Grünen-Politiker Matthiessen ist klar: "Die schwarz-gelbe Koalition hat uns ein Ei ins Nest gelegt."
Das Parlament in Kiel befasste sich am Donnerstag mit dem Thema. Die Grünen, deren Parteifreunde aus Berlin das Gutachten in Auftrag gegeben hatten, attackierten CDU und FDP heftig. "Die schwarz-gelbe Koalition hat uns ein faules Ei ins schleswig-holsteinische Nest gelegt und bemüht sich nun, den Gestank mit warmen Worten zu übertünchen", sagte der energiepolitische Sprecher der Grünen, Detlef Matthiessen. Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Robert Habeck sagte, es gebe kein Vetorecht aus politischen Gründen, sondern nur ein Vetorecht, falls in einem konkreten Fall die geologischen Voraussetzungen nicht gegeben seien.
Massive Kritik kam auch von der SPD: "Die von CDU und FDP bejubelte Länderklausel zum Ausschluss von CO2-Speicherung in ganzen Bundesländern, die Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) angeblich dem Bundesumweltminister abgetrotzt hat, ist so löcherig wie ein Schweizer Käse und damit unwirksam."
Für die Umweltschutzorganisation BUND ist jetzt "die Katze aus dem Sack". Der Ausschluss von CO2-Endlagern stehe für alle Bundesländer infrage. Deshalb müssten sich CCS-kritische Länder endlich auch im Eigeninteresse dazu durchringen, mit einem "CCS-Ausschlussgesetz" den Verzicht auf CO2-Endlager bundesweit durchzusetzen.
Die "Länderklausel" hat ihren Namen offenbar nicht verdient.
Weil es besonders in Niedersachsen und Schleswig-Holstein große Bedenken gegen die Technologie gibt, hatte sich der Bund nach langem Streit auf diese Einschränkung eingelassen. In dem Gutachten heißt es nun, dass das Ergebnis dieser Abwägung "von den Gegebenheiten im Einzelfall" abhänge. Dafür müsse jedes einzelne Gebiet betrachtet und gewichtet werden. Damit hätte die "Länderklausel" ihren Namen wohl nicht verdient.
"Wir können auch alle Gebiete ausschließen", sagt Minister de Jager.
Schleswig-Holsteins Regierungssprecher Knut Peters sagte, das Gutachten decke sich nicht mit der Rechtsauffassung des Bundesjustizministeriums. Im übrigen habe der Energiekonzern RWE seinen Antrag auf CCS-Erprobung zurückgezogen und es lägen auch keine weiteren entsprechenden Anträge vor. Insofern sei die Diskussion müßig. "Das ist ein Sturm im Wasserglas", sagte Wirtschaftsminister Jost de Jager (CDU). Das Gutachten bestätige exakt, was als Länderklausel ausgehandelt worden sei. Das Land sei damit in der Lage, einzelne Gebiete auszuschließen. "Wir können auch alle Gebiete ausschließen." Er sei sich sicher, dass die Länderklausel rechtlich Bestand haben werde. "Gegen den Willen der Bevölkerung wird es kein CCS im Land geben", versicherte de Jager.
Auch der FDP-Fraktionsvorsitzende im Kieler Landtag, Wolfgang Kubicki, sieht in dem Gutachten die Rechtsauffassung der Landesregierung bestätigt. Die Interpretation der Grünen, die Länderklausel sei unwirksam, sei nicht nachvollziehbar. "Die Grünen sollten keinen Unsinn verbreiten, auch wenn sie es offenbar nicht verkraften können, dass sich unsere Koalition in ihrer Forderung nach einer Länderklausel durchsetzen konnte", sagte Kubicki.
Niedersachsens Ministerpräsident McAllister war vor einem Monat von einem "guten Kompromiss" ausgegangen.
Noch vor etwa einem Monat hatten die Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein und Niedersachsen, Carstensen und David McAllister (beide CDU) den Gesetz-Entwurf zur CCS-Speicherung als eine großartige Nachricht für das jeweilige Land gefeiert. "Gegen unseren Willen wird es keine Einlagerung von Kohlendioxid in Schleswig-Holstein geben", tönte Carstensen. McAllister sprach von einem "guten Kompromiss zwischen dem Bund und den Ländern". Der Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer (Grüne), der das Gutachten initiiert hat, sieht das anders: "Man hat sich in Niedersachsen zu früh gefreut, McAllister hat sich auf einen Scheinkompromiss eingelassen, der seinem Land keine Rechtsicherheit gibt."
Experten sprechen im Zusammenhang mit der unterirdischen CO2-Speicherung gerne von der CCS-Technologie. Die Abkürzung CCS steht für den englischen Begriff "Carbon Capture and Storage", also die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid.
Die Regierung will das CCS-Verfahren zunächst bis 2017 erproben lassen. Dabei wird das bei der Kohleverbrennung anfallende Treibhausgas CO2 abgeschieden und tief unter die Erde verpresst. Bisher will nur der Energiekonzern Vattenfall in Brandenburg eine große CCS-Anlage bauen. Die Regierung sieht die Technologie als Chance im Kampf gegen den Klimawandel. Am Freitag will der Bundesrat über das heftig umstrittene CCS-Gesetz der schwarz-gelben Bundesregierung abstimmen.