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Bunte Badelatschen © NDR

Billige Sommerschuhe: Was steckt drin?

Markt
17.06.2013 | 20:15 Uhr

Crocs, Badeschlappen und Flip Flops gibt es für wenige Euro im Discounter und in der Drogerie. Doch was taugen die Schuhe? Und was steckt drin? Markt will’s wissen.mehr

 

Ärger auf Reisen: So urteilen die Gerichte

Jumeirah Beach am Al Qasr Hotel und Burj Al Arab im Madinat Jumeirah Resort, Dubai, Emirat Dubai © picture-alliance / Bildagentur Huber Detailansicht des Bildes Allein am Strand: Darauf haben Urlauber keinen Anspruch - es denn, der Reiseveranstalter verspricht es im Prospekt. Sind Senioren im Urlaub ein Reisemangel? Oder herabfallende Kokosnüsse? Schlechtes Wetter vielleicht? Zu hohe Wellen? Immer wieder gibt es kuriose Klagen gegen Reiseveranstalter. Die Richter müssen die Rechtslage in jedem Fall prüfen, um ein ausgewogenes Urteil zu fällen. Manchmal entscheiden sogar unscheinbare Formulierungen im Reiseprospekt über den Ausgang einer Gerichtsverhandlung. Hier sind einige kuriose Beispiele:

  • Herabfallende Kokosnüsse

    Wegen ständig vom Baum fallender Kokosnüsse beschwerte sich ein Reisender auf den Malediven bei der Hotelleitung. Das Oberlandesgericht Koblenz wies die spätere Klage ab: Die Beeinträchtigung sei gering, außerdem hätte sich der Kläger nicht bei der Hotelleitung, sondern beim Reiseveranstalter beschweren müssen.

  • Wind und Wellen

    Schlechtes Wetter, hohe Wellen: Deshalb konnte ein Reisender auf den Seychellen zwei Wochen lang weder baden noch schnorcheln. Ein Grund für eine Reisepreisminderung sei das aber nicht, urteilte das Landgericht Hannover: Jeder Reisende müsse das natürliche "Risiko" des Wetters hinnehmen.

  • Reiseberichte im Internet

    Eine schlechte Bewertung auf einem Reiseportal im Internet ist kein ausreichender Grund, von einer Reise zurückzutreten. Das entschied das Amtsgericht Hannover. Der Urlauber müsse gravierende Mängel darlegen. Dazu seien Beiträge in Bewertungsforen nicht geeignet, so das Gericht.

  • Senioren an Bord

    Senioren-Schiff statt Party-Kreuzer: Die kurzfristige Umbuchung des Reiseveranstalters wollten sich zwei Abiturientinnen nicht gefallen lassen. Das Landgericht Frankfurt gab ihnen Recht: Der Luxus-Dampfer mit den Senioren (Alter: 75+) entspreche nicht der ursprünglich gebuchten Piraten-Party.

  • Moskitos

    Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Moskitos in den Tropen kein Reisemangel sind. Vielmehr seien die Kläger mit falschen Vorstellungen und fehlender Anpassungsbereitschaft gereist. Die Klage wurde weitgehend abgewiesen.

  • Fliegen am Buffet

    Bei einem Buffet im Freien müssen Urlauber auch die Anwesenheit von Fliegen hinnehmen. Ein "offenes Restaurant", so die Beschreibung im Prospekt, habe keine Wände, begründete das Amtsgericht Aschaffenburg. Urlauber müssten deshalb mit Insekten rechnen.

  • Strand der einsamen Herzen

    Urlauber dürfen nicht erwarten, dass sie an einem Strand am Urlaubsort allein sind. Das Amtsgericht Aschaffenburg wies damit die Klage eines Ehepaares zurück, das sich durch ein Volksfest von Einheimischen auf Mauritius in seiner Urlaubsruhe gestört fühlte.

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Dieses Thema im Programm:

Recht so! | 03.06.2013 | 21:00 Uhr

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