Billige Sommerschuhe: Was steckt drin?
Crocs, Badeschlappen und Flip Flops gibt es für wenige Euro im Discounter und in der Drogerie. Doch was taugen die Schuhe? Und was steckt drin? Markt will’s wissen.mehr
Allein am Strand: Darauf haben Urlauber keinen Anspruch - es denn, der Reiseveranstalter verspricht es im Prospekt.
Sind Senioren im Urlaub ein Reisemangel? Oder herabfallende Kokosnüsse? Schlechtes Wetter vielleicht? Zu hohe Wellen? Immer wieder gibt es kuriose Klagen gegen Reiseveranstalter. Die Richter müssen die Rechtslage in jedem Fall prüfen, um ein ausgewogenes Urteil zu fällen. Manchmal entscheiden sogar unscheinbare Formulierungen im Reiseprospekt über den Ausgang einer Gerichtsverhandlung. Hier sind einige kuriose Beispiele:
Wegen ständig vom Baum fallender Kokosnüsse beschwerte sich ein Reisender auf den Malediven bei der Hotelleitung. Das Oberlandesgericht Koblenz wies die spätere Klage ab: Die Beeinträchtigung sei gering, außerdem hätte sich der Kläger nicht bei der Hotelleitung, sondern beim Reiseveranstalter beschweren müssen.
Schlechtes Wetter, hohe Wellen: Deshalb konnte ein Reisender auf den Seychellen zwei Wochen lang weder baden noch schnorcheln. Ein Grund für eine Reisepreisminderung sei das aber nicht, urteilte das Landgericht Hannover: Jeder Reisende müsse das natürliche "Risiko" des Wetters hinnehmen.
Eine schlechte Bewertung auf einem Reiseportal im Internet ist kein ausreichender Grund, von einer Reise zurückzutreten. Das entschied das Amtsgericht Hannover. Der Urlauber müsse gravierende Mängel darlegen. Dazu seien Beiträge in Bewertungsforen nicht geeignet, so das Gericht.
Senioren-Schiff statt Party-Kreuzer: Die kurzfristige Umbuchung des Reiseveranstalters wollten sich zwei Abiturientinnen nicht gefallen lassen. Das Landgericht Frankfurt gab ihnen Recht: Der Luxus-Dampfer mit den Senioren (Alter: 75+) entspreche nicht der ursprünglich gebuchten Piraten-Party.
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Moskitos in den Tropen kein Reisemangel sind. Vielmehr seien die Kläger mit falschen Vorstellungen und fehlender Anpassungsbereitschaft gereist. Die Klage wurde weitgehend abgewiesen.
Bei einem Buffet im Freien müssen Urlauber auch die Anwesenheit von Fliegen hinnehmen. Ein "offenes Restaurant", so die Beschreibung im Prospekt, habe keine Wände, begründete das Amtsgericht Aschaffenburg. Urlauber müssten deshalb mit Insekten rechnen.
Urlauber dürfen nicht erwarten, dass sie an einem Strand am Urlaubsort allein sind. Das Amtsgericht Aschaffenburg wies damit die Klage eines Ehepaares zurück, das sich durch ein Volksfest von Einheimischen auf Mauritius in seiner Urlaubsruhe gestört fühlte.
esssen
wir haben in 10jahren Ägypten da wor wir da sind,wohl 2mal Durchfall gehabt und nu?Isst dort alles scheiße?Nein [mehr]