Programmtipp
Bunte Badelatschen © NDR

Billige Sommerschuhe: Was steckt drin?

Markt
17.06.2013 | 20:15 Uhr

Crocs, Badeschlappen und Flip Flops gibt es für wenige Euro im Discounter und in der Drogerie. Doch was taugen die Schuhe? Und was steckt drin? Markt will’s wissen.mehr

 

Reisemängel richtig reklamieren

Auf in den Urlaub - mit dem Flugzeug über dem Flughafen Hannover  Fotograf: Ralf Engelking, Niedernwöhren Detailansicht des Bildes Urlaub mit Hindernissen: Startet der Flieger mit großer Verspätung, ist die gute Stimmung meist vorüber. Für viele Reisende geht der Ärger schon los, bevor der Urlaub richtig begonnen hat. Flugverspätungen zählen zu den häufigsten Streitfällen, die auf dem Schreibtisch des Hamburger Rechtsanwalts Oliver Matzek landen. Dicht gefolgt von Mängeln bei Pauschalreisen und Scherereien mit Versicherungen, zum Beispiel bei einem Reiseabbruch wegen schwerer Krankheit. Matzek rät: "Wer Mängel feststellt, muss schnell reagieren." Sonst verfallen viele Ansprüche: Der Reisende ist dann nicht nur genervt, sondern muss auf eine finanzielle Entschädigung verzichten.

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Flugzeug im Sonnenuntergang über Mallorca © picture-alliance / Bildagentur Huber
 
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Reisemängel: Wie würden Sie entscheiden?

Verspätung an Bord, Kakerlaken im Bad, Frühstück vom Buffet: Testen Sie Ihr Wissen zu kniffligen Fragen aus der Sendung. Wie gut kennen Sie sich im Reiserecht aus?

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Flugverspätung: Ab drei Stunden gibt's Geld zurück

Landet ein Flugzeug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Urlaubsort, haben Reisende einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich von der Fluggesellschaft. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab:

  • bis 1.500 Kilometer: 250 Euro
  • ab 1.501 Kilometer: 400 Euro
  • ab 3.501 Kilometer: 600 Euro (nicht für Flüge innerhalb der EU)

Links

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen zusammengestellt.

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Nur wenn die Verspätung auf "außergewöhnliche Umstände" zurückzuführen ist, muss die Fluggesellschaft nicht zahlen. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg reden sich viele Gesellschaften mit "technischen Problemen" heraus und verweigern die Zahlung. Doch die Tücken der Technik gelten in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand. Fluggäste sollten also hartnäckig bleiben.

Dieses Thema im Programm:

Recht so! | 03.06.2013 | 21:00 Uhr

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