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Horror-Hotels: Kaum Chancen auf Entschädigung

Kein Zweifel: In der Türkei finden Urlauber viele tadellose Hotels. Doch manchmal kommen Gäste in Unterkünfte, die vollkommen inakzeptabel sind. Wir sind bei einer Stichprobe auf solche Quartiere gestoßen - und auf dubiose Werbemaschen.

Urlaubsfrust in Horror-Hotels

Markt - 27.08.2012 20:15 Uhr

Verdreckte Duschen, stinkende Matratzen - in einer Stichprobe sind wir auf völlig inakzeptable Hotels in der Türkei gestoßen. Angemessenen Schadenersatz gibt es oft nicht.

Werbung mit Fotos von der Konkurrenz

Wer im Internet das "Side Park Hotel" findet, sieht in der Regel Werbung für ein attraktiv erscheinendes Drei-Sterne-Hotel an der Türkischen Riviera. Auf Buchungsportalen wird es mit klimatisierten Zimmern, TV und Minibar beworben. Bilder zeigen ein Hotel mit hellen Räumen, freundlichem Interieur und einem blau leuchtenden Swimmingpool. Wer sich davon überzeugen lässt und bucht - macht einen Fehler.

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Schild mit Schriftzug Hotel vor einem blauen Himmel © picture-alliance / Image Source Fotograf: Image Source/Elizabeth Ellen
 

Verlässlich? Hotel-Bewertungen im Internet

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Zimmer: dreckig und übelriechend

Ein Team der Redaktion war in Side und hat sich das Hotel einmal genauer angesehen. Gleich vorab: Mit den Fotos und der attraktiven Beschreibung stimmte hier nichts überein. Das Zimmer war dunkel, die alte Klimaanlage ließ sich weder regulieren noch ausschalten, alles war fleckig und dreckig, die Möbel heruntergekommen und kaputt. Erst recht unzumutbar war die schmutzige, übel riechende und völlig durchgelegene Matratze. Im Bad wurde es nicht besser: Die Dusche war verdreckt und schimmlig, die Toilettenbrille locker, der Ausguss ekelerregend. Außerdem gab es nirgendwo Handtücher. Wer will in so einer Unterkunft wohnen, wenn er eigentlich ein Drei-Sterne-Hotel gebucht hat?

Verdächtig: häufiger Namenswechsel

Bei den Recherchen stellte sich heraus, dass dieses Hotel in der Vergangenheit bereits drei Mal seinen Namen geändert hat! Offenbar versucht man damit, schlechte Gäste-Bewertungen in Internet-Portalen zu vertuschen. Obendrein möchte man wohl auch gern mit dem deutlich besseren "Park Side Hotel" in der Nähe verwechselt werden. Der Gipfel der Dreistigkeit: Von dem renommierten Konkurrenten stammen auch die Fotos, mit denen das heruntergewirtschaftete Hotel auf Buchungsportalen im Internet beworben wird. Der Manager des "Park Side Hotels" sieht darin eine Absicht, will und jetzt gegen das "Plagiat-Hotel" vorgehen.

Auf den ähnlichen Namen und die falschen Fotos angesprochen, gibt sich der Manager des "Side Park Hotels" unschuldig. Der Name sei rein zufällig und die Bewerbung im Internet sei ein Fehler, den andere gemacht hätten. Dass er den Namen des Hotels nun wieder ändern will, geschieht sicherlich nicht ohne Grund.

Hotel mit Ekelfaktor und Sicherheitsmängeln

Auch im "Elit Garden Hotel" machte das Team schlechte Erfahrungen: Erst war trotz Buchung kein Zimmer frei, dann entpuppte sich das Ausweichquartier - an der Rezeption als "schickes Vier-Sterne-Hotel" angepriesen - als Absteige mit Ekelfaktor. Als im ursprünglichen Hotel auch am nächsten Tag kein Zimmer frei ist, macht der Hotelmitarbeiter unserem Reporter einen absurden Vorschlag: "Sie könnten bei zwei anderen Deutschen im Zimmer schlafen. Ich frag die Gäste mal." Dass die keinen Unbekannten in ihre Urlaubsunterkunft aufnehmen wollten, verwundert kaum. Am Ende fand sich doch noch ein Zimmer - aber was für eins: Auch hier war alles verdreckt und der Putz blätterte von den Wänden. Obendrein waren die Steckdosen kaputt und ungesichterte Kabel, die Strom führten, ragten aus der Wand.

Dass dies völlig inakzeptabel ist, findet auch Ronald Schmid, Professor für Reiserecht an der TU-Dresden: "Es hat ja nicht nur Schönheitsmängel, ist also nicht in einem Zustand, in dem man eigentlich nicht wohnen möchte, sondern es hat Mängel, die sicherheitsrelevant sind: schlechte Verkabelungen oder die Gefährdung, dass man sich verletzen kann. Ein Reisender muss sich das nicht gefallen lassen. Das ist ein sehr erheblicher Mangel."

Geringe Chance auf angemessene Entschädigung

Urlauber können sich in solchen Fällen auf eigene Faust eine akzeptable Unterkunft suchen und die Kosten dafür sowie Schadenersatz für die aufgewandte Urlaubszeit verlangen. Wenn keine Entschädigung gezahlt wird, bleibt nur der Klageweg. Doch wirklich viel gibt es meist nicht zurück, wie der Rechtsexperte erklärt: "Die Masse der Minderungssätze, die ausgeurteilt werden, bewegt sich zwischen zehn und 25 Prozent." Ob sich da eine Klage lohnt, muss jeder für sich entscheiden. Besser also, man versucht eine Enttäuschung zu vermeiden, indem man vorher gründlich recherchiert und nur Hotels bucht, die in Internet-Portalen gut bewertet worden sind.

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Ein Gast klingelt an der Hotelrezeption.  Fotograf: dpa
 
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Tipps für Reisende

  • Achten Sie bei einer Buchung über ein Internetportal darauf, dass die Unterkunft mehrere positive Bewertungen hat.
  • Vergleichen Sie. Oft wird eine Unterkunft auf mehreren Portalen angeboten. Vergleichen Sie neben dem Preis auch die Bewertungen. Findet sich auf mehreren Seiten zu einem Hotel gleiche oder ähnlich klingende Bewertungstexte, kann das auf eine Manipulation hinweisen.
  • Dokumentieren Sie Reisemängel ganz genau. Je detaillierter Sie alles nachweisen können, umso größer sind Ihre Chancen bei einer Reklamation oder einer rechtlichen Auseinandersetzung. Machen Sie sich darum gründliche Notizen, fotografieren und/oder filmen Sie jeden Mangel und lassen Sie sich nach Möglichkeit Ihre Eindrücke von einem Reiseleiter oder einem Verantwortlichen vor Ort schriftlich bestätigen.

Dieses Thema im Programm:

Markt | 27.08.2012 | 20:15 Uhr

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