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Bunte Badelatschen © NDR

Billige Sommerschuhe: Was steckt drin?

Markt
17.06.2013 | 20:15 Uhr

Crocs, Badeschlappen und Flip Flops gibt es für wenige Euro im Discounter und in der Drogerie. Doch was taugen die Schuhe? Und was steckt drin? Markt will’s wissen.mehr

 

Der Letzte Wille: Vermögen richtig vererben

Was kann man in einem Testament regeln?

Testament Aufteilung des  Vermögens  Detailansicht des Bildes Wer kriegt wie viel? In einem Testament lässt sich das Vermögen nach Belieben aufteilen. Ein Testament setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft. Der Verfasser legt fest, wer das Erbe antreten soll (im Rechtsdeutsch: "Erbeinsetzung"). Erben mehrere Personen, sollte das Vermögen nach Quoten aufgeteilt werden. Wer ein Testament schreibt, kann außerdem einzelne Dinge bestimmten Personen hinterlassen, zum Beispiel ein Auto, Schmuck oder Geld. Dabei handelt es sich juristisch nicht um ein Erbe, sondern um ein Vermächtnis. Die Erben müssen die vermachten Gegenstände herausgeben.

Gehen alle leer aus, die im Testament nicht bedacht sind?

Nein. Wer nach der gesetzlichen Erbfolge Anspruch auf das Vermögen hat und im Testament nicht bedacht wird, bekommt den sogenannten Pflichtteil. Das ist die Hälfte des Vermögens, die man bei gesetzlicher Erbfolge erhalten hätte. Beispiel: Hat ein Verstorbener sein Vermögen per Testament dem Tierheim vererbt, bekommt die Ehefrau immerhin ein Viertel des Erbes. Die hinterbliebenen Kinder teilen sich ein Viertel.

Wie schreibt man ein Testament?

Der Verfasser muss mindestens 16 Jahre alt und "testierfähig" sein. Man muss das Testament also im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte schreiben. Es muss handschriftlich verfasst werden. Am Computer geschriebene Ausdrucke reichen nicht. Besteht das Testament aus mehreren Seiten, ist es ratsam, die Seiten zu nummerieren, zusammenzuheften und - um jeden Zweifel auszuschließen - jede Seite einheitlich zu datieren und zu unterschreiben. Rechtsanwalt Florian Römer empfiehlt außerdem die Überschrift "Testament" oder "Mein Letzter Wille" auf der ersten Seite, damit der Zweck des Schreibens eindeutig ist.

Dieses Thema im Programm:

Recht so! | 23.09.2013 | 21:00 Uhr

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