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Bunte Badelatschen © NDR

Billige Sommerschuhe: Was steckt drin?

Markt
17.06.2013 | 20:15 Uhr

Crocs, Badeschlappen und Flip Flops gibt es für wenige Euro im Discounter und in der Drogerie. Doch was taugen die Schuhe? Und was steckt drin? Markt will’s wissen.mehr

 

Der Letzte Wille: Vermögen richtig vererben

Stirbt jemand in der Familie, kommt es oft zum erbitterten Streit um den Nachlass. Nur mit einem Testament lässt sich schon zu Lebzeiten Klarheit schaffen. Recht so! hat mit Florian Römer, Fachanwalt für Erbrecht, wichtige Tipps zusammengestellt.

Warum ist ein Testament sinnvoll?

Liegt kein Testament vor, wird das Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Das ist oft nicht im Interesse des Vererbenden (im Rechtsdeutsch: "Erblasser"). Wer ein Testament schreibt, kann sein Vermögen anders verteilen, als es das Gesetz regelt. Wichtig ist ein Testament, wenn ein nichtehelicher Partner oder eine nicht blutsverwandte Person erben soll.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge geregelt?

  • Zunächst werden die Verwandten erster Ordnung bedacht, also eigene Kinder und deren Kinder.
  • Erst wenn es keine Verwandten erster Ordnung gibt, kommen Erben zweiter Ordnung zum Zuge. Das sind die Eltern des Verstorbenen sowie deren Kinder und Enkel.
  • Leben auch keine Verwandten zweiter Ordnung mehr, sind die Verwandten dritter Ordnung an der Reihe - die Großeltern des Verstorbenen und deren Nachfahren.

Das Vermögen geht nur an Erben einer Ordnung. Gibt es zum Beispiel einen Erben erster Ordnung, gehen die Erben der zweiten und dritten Ordnung leer aus. Neben den Verwandten erbt immer der Ehepartner des Verstorbenen.

Wie wird das Vermögen laut Gesetz aufgeteilt?

Hinterlässt der Verstorbene einen Ehepartner und Kinder, bekommt der Gatte die Hälfte des Vermögens. Die andere Hälfte teilen sich die Kinder. Hat das Paar keine Kinder, bekommen neben dem Ehepartner auch Verwandte zweiter Ordnung einen Teil des Erbes. Der Anteil der Ehegatten am Nachlass steigt dann auf 75 Prozent.

Kann man Schulden erben?

Als Erbe übernimmt man das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Landläufig heißt es, dass man ein Schuldenerbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen muss, sonst hafte man für die Schulden. Das stimmt aber so nicht!
Wer genau weiß, dass es sich um ein Schuldenerbe handelt, schlägt es innerhalb der Sechs-Wochen-Frist aus (Kosten: rund zehn Euro). Erfährt man erst später, dass der Verstorbene Schulden hinterlassen hat, empfiehlt Rechtsanwalt Florian Römer einen einfachen Ausweg: einen Antrag auf Nachlassinsolvenz stellen! Das bedeutet: Die Haftung der Erben ist auf den Nachlass beschränkt, deren Privatvermögen ist geschützt.

Dieses Thema im Programm:

Recht so! | 23.09.2013 | 21:00 Uhr

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