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Neben der Miete fallen noch weitere Kosten an. Doch Betriebskostenabrechnungen sind oftmals überzogen.
Jeder Mieter muss sie zahlen: Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt. Abgerechnet wird einmal pro Jahr zwischen Vermieter und Mieter. Doch fast 50 Prozent der Rechnungen sind falsch, warnen Mietexperten. Immer mehr Kosten werden auf die Mieter umgelegt - ohne dass sie es merken. Was folgt sind Nachzahlungen. Unberechtigte Forderungen, die eigentlich der Vermieter zahlen muss. Und oftmals wird dabei gemogelt - zu Lasten der Mieter. Wie können Mieter ihre Nebenkostenabrechnung überprüfen und welche Rechte und Pflichten haben sie?
Experten warnen, dass über die Nebenkostenabrechnung immer mehr Kosten auf die Mieter umgelegt werden - oft zu unrecht. Wofür müssen Mieter wirklich zahlen?
Neben Heizung und Warmwasser gibt es 14 Nebenkostenarten: Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Fahrstuhl, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hauswart, Gemeinschaftsantenne oder Breitbandkabel, Einrichtungen zur Wäschepflege und sonstige Kosten wie etwa Schwimmbad oder Sauna im Haus.
Mieter müssen zusätzlich zur Miete nur dann die Nebenkosten zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Ausnahme: Heizkosten, die verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen, oder wenn die Wärme direkt vom Versorger bezogen wird. In jedem Mietvertrag muss stehen, welche Nebenkosten im Einzelnen bezahlt werden.
Der Vermieter darf nur die Nebenkosten innerhalb der letzten zwölf Monate abrechnen. Als Mieter dürfen Sie die Belege einsehen und die Abrechnung bis zu zwei Monate prüfen. Einwendungen sind sogar bis zu zwölf Monate nach Erhalt möglich. Achtung: Wer nicht widerspricht und eine Nachzahlung leistet, erkennt diese an!
Mieter sollten nachrechnen, ob der Vermieter die von ihnen im Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen in voller Höhe gutgeschrieben hat und zudem die Kosten mit dem aktuellen Betriebskostenbeispielen (Mieterbund) vergleichen. Die monatlichen Nebenkosten sollten bei knapp drei Euro pro Quadratmeter liegen, inklusive Heizung und Warmwasser. Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung fallen in etwa 250 Euro an.
Verwaltungskosten: Verwaltungskosten wie zum Beispiel für die Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen, Telefon und so weiter gehören nicht zu den Nebenkosten. Der Mieter muss nicht zahlen, egal was im Mietvertrag steht.
Reparaturkosten: Reparaturen im Haus oder in der Wohnung muss der Mieter nie zahlen. Das ist immer Sache des Vermieters. Deshalb dürfen diese Ausgaben auch nicht mit auf die Nebenkosten-Abrechnung.
Gewerberäume: Wenn Geschäfte, Firmen oder Büros - etwa Friseurgeschäfte oder Gaststätten - höhere Nebenkosten verursachen, muss der Vermieter das berücksichtigen. Die Mieter zahlen dann nur, was auf die Wohnung anteilig entfällt.
Wartungskosten, etwa für einen Fahrstuhl, sind Nebenkosten. Häufig verbergen sich unter dem Begriff Wartungskosten aber auch Reparaturkosten. Die muss der Mieter aber nie zahlen.
Versicherungen: Nur Sach- und Haftpflichtversicherungen für Gebäude und Grundstück dürfen umgelegt werden, nicht die Rechtschutzversicherung des Vermieters oder gar sein Beitrag zum Grundeigentümerverein.
Hausmeister: In manchen Verträgen für Hausmeistertätigkeiten sind beispielsweise Gartenpflege oder Treppenhausreinigung inklusive. Falls diese Posten auf der Nebenkostenabrechnung erscheinen, kann es sein, dass Mieter doppelt zahlen. Wir empfehlen, Einblick in den Hausmeistervertrag zu erbitten.
Ungezieferbekämpfung: Einmalkosten, zum Beispiel für die Reinigung einer mit Schädlingen verseuchten Wohnung oder Hauses, sind keine Betriebskosten. Auch Kosten, die nachweislich von einer Mietpartei verursacht wurden, dürfen nicht auf alle umgelegt werden.
Müllbeseitigung: Auch nicht zu den Betriebskosten dürfen die Mietkosten für Müllbehälter sowie Anschaffungskosten für Müllbehälter zählen.
Sonstiges: Will der Vermieter "sonstige Betriebskosten" abrechnen, muss im Mietvertrag stehen, um welche Kosten es sich dabei konkret handelt. Wenn etwa Reparaturkosten oder Mietausfall- oder Vandalismusschadenversicherung im Mietvertrag stehen, zahlen Mieter zu viel.
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