Frau auf einer Beerdigung hält eine Rose © fotolia.com Foto: Kzenon

So bleibt der Tod bezahlbar

Stand: 18.11.2022 13:56 Uhr

Wenn ein Angehöriger stirbt, muss kurzfristig über die Form der Bestattung entschieden werden. Wer sich rechtzeitig informiert, vermeidet in dieser Ausnahmesituation teure Fehler.

Der Tod eines Menschen trifft die Angehörigen hart. Zur Trauer kommt die Pflicht, den Verstorbenen innerhalb kurzer Zeit bestatten zu lassen. Vieles muss dann bedacht, entschieden und erledigt werden. Daher ist es hilfreich, sich rechtzeitig mit dem Thema zu befassen und im Gespräch mit Angehörigen vorzusorgen. So kann jeder seine Vorstellungen von der Bestattung einbringen.

Es geht auch ums Geld

Trotz aller Emotionen, die ein Todesfall auslöst, geht es bei einer Bestattung auch ums Geld. Schnell kommen Kosten von mehreren Tausend Euro auf die Hinterbliebenen zu. Bestattungsunternehmen bieten gern Komplettpakete an, kümmern sich um alle Formalitäten und Wege - zu Preisen, die sie in weiten Teilen frei kalkulieren. Für vergleichbare Leistungen können daher sehr unterschiedliche Summen zusammenkommen.

Manche Aufgaben können die Angehörigen selbst übernehmen, anderes ist ganz verzichtbar. Für 20 Prozent der Hinterbliebenen, so der Bundesverband Deutscher Bestatter, sei die Kostenfrage ein wesentliches Kriterium bei der Wahl der Bestattungsart. Insgesamt sei das Preisbewusstsein deutlich gestiegen.

Die Wahl des Friedhofs

Grundsätzlich müssen Tote in Deutschland auf dafür zugelassenen Flächen beigesetzt werden, meist auf Friedhöfen, aber auch zunehmend unter Bäumen auf speziellen Waldflächen. Ausnahmen sind Nordrhein-Westfalen und Bremen. Dort darf die Asche eines Verstorbenen unter zahlreichen Bedingungen auch auf privaten Grundstücken verstreut werden. Urnen müssen aber auch dort weiterhin auf Friedhöfen beigesetzt werden.

Friedhöfe werden in der Regel von Gemeinden betrieben, vielfach aber auch von Kirchengemeinden. Eine Alternative sind Seebestattungen. In Nachbarstaaten wie der Schweiz oder den Niederlanden sind die Bestimmungen freier. Dort dürfen Hinterbliebene eine Urne auch zu Hause aufbewahren.

Was kommt nach dem Tod?

Diese Fragen sollte man mit seinen Angehörigen besprechen:
- Erd- oder Feuerbestattung?
- Grab anonym oder gezeichnet?
- Friedhof oder Wald?
- Lage und Gestaltung des Grabes
- Umfang der Trauerfeier
- Beerdigung mit oder ohne Geistlichem?

Die festen Kosten einer Beerdigung

Die Kosten für eine Bestattung setzen sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Im Regelfall finden Menschen die letzte Ruhe an ihrem Wohnort. Gebühren für Sterbeurkunden und andere notwendige Dokumente legen die Gemeinden fest. Ebenso die Preise für Grabstätten auf ihren Friedhöfen. Allerdings hängen sie erheblich von der Art des Grabes ab. Die günstigste Variante ist meist ein anonymes Reihengrab für eine Urne. Dies kostet etwa in Hannover 703 Euro für die Laufzeit von 20 Jahren. Eine selbst gewählte Erdgrabstätte für einen Sarg schlägt bereits mit mindestens 2.196 Euro zu Buche.

In Rostock liegen die entsprechenden Preise bei 260 und 940 Euro, in Hamburg bei 1.100 und 1.260 Euro. Auch ein Vergleich des Vereins Aeternitas vom November 2021 ergab erhebliche Preisunterschiede: Das bundesweit günstigste Urnen-Reihengrab kostet demnach 531 Euro, ein anonymes Urnengrab nur 412 Euro. Meist ist es auf dem Land günstiger als auf Friedhöfen in Großstädten. Doch ein Ausweichen ins Umland ist nur bedingt möglich: Die Gemeinden entscheiden selbst, ob nur Einheimische auf ihrem Friedhof beerdigt werden dürfen oder auch Ortsfremde.

Dazu kommen die Kosten für die Beisetzung. Auch sie liegen bei einer Urne niedriger als bei einem Sarg. Wird der Tote verbrannt, entstehen jedoch weitere feste Kosten für das Krematorium.

Die variablen Kosten einer Beerdigung

Den größten Teil der Bestattungskosten machen die wählbaren Leistungen aus. Neben der schlichten Beisetzung bieten auch Friedhöfe weitere Dienste an, etwa eine Trauerfeier in der Friedhofskapelle, Blumenschmuck und Musik.

Keine Beerdigung ohne Bestatter

Träger schieben einen Sarg in einen Leichenwagen. © fotolia Foto: Robert Hoetink
Ein Bestatter holt den Toten ab und überführt ihn zum Friedhof.

Bei jedem Todesfall muss ein Bestattungsunternehmen eingeschaltet werden. Es übernimmt mindestens den Transport des Toten vom Sterbeort zum Friedhof oder zum Krematorium. In privaten Fahrzeugen ist dies verboten. Zu der langen Liste der möglichen weiteren Leistungen gehört, den Toten zu waschen und einzukleiden, einen Sarg anzubieten und auszustatten, eine Trauerfeier in den Räumen des Unternehmens zu organisieren und alle Formalitäten zu erledigen. Da die Posten einzeln abgerechnet werden, steigen die Kosten bei einer aufwendigen Bestattung rapide an. Allein der Sarg, der auch bei einer Feuerbestattung benötigt wird, kann zwischen etwa 350 und mehreren Tausend Euro kosten.

Angebote zu Lebzeiten vergleichen

Seriöse Bestatter klären im Gespräch über Pflicht- und Wahlleistungen auf und kennzeichnen sie in ihren Angeboten. Wer sich rechtzeitig mit dem Thema befasst, kann sich gründlich informieren, Angebote mehrerer Bestattungsunternehmen einholen und sich für die gewünschte Form der Beisetzung entscheiden. Im Todesfall müssen die Angehörigen dann nur noch die zuvor ausgewählte Firma informieren. Auf vielen Friedhöfen kann die gewünschte Grabstätte schon zu Lebzeiten vereinbart und bezahlt werden. Auch dies erspart in der ersten Phase der Trauerzeit viele Überlegungen und Wege.

Angehörige müssen Bestattung bezahlen

Die Kosten für eine einfache Feuerbestattung einschließlich des Platzes auf dem Friedhof belaufen sich mindestens auf 2.000 Euro. Erhebliche Zusatzkosten entstehen, wenn die Hinterbliebenen eine aufwendige Trauerfeier organisieren und einen hochwertigen Grabstein anfertigen und aufstellen lassen. Wenn Angehörige nicht genügend Geld haben, um eine Beerdigung zu bezahlen, springt das Sozialamt ein. Auf Antrag prüft die Behörde, ob sie die Kosten für eine einfache Bestattung übernimmt.

Sterbegeldversicherung nicht immer sinnvoll

Versicherungsunternehmen bieten sogenannte Sterbegeldversicherungen an, die im Todesfall eine zuvor vereinbarte Summe auszahlen. Stiftung Warentest rät von dieser Form der Vorsorge jedoch ab, da die meisten Policen gerade für ältere Menschen zu teuer seien. Alternativ kann man einmalig in einen sogenannten Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag einzahlen.

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Dieses Thema im Programm:

Die Tricks | 21.11.2022 | 21:00 Uhr

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