Auswahlverfahren

Der schwierige Weg zum UNESCO-Titel

Der Weg zum UNESCO-Welterbetitel ist lang, das Anerkennungsverfahren langwierig. Jedes Land darf jährlich jeweils einen Kandidaten beim UNESCO-Welterbezentrum in Paris einreichen. Die Stätte muss zuvor mindestens ein Jahr lang auf der nationalen Vorauswahlsliste, der sogenannten Tentativliste, gestanden haben.

Die deutsche Tentativliste umfasst momentan zehn Stätten, davon zwei in Norddeutschland: die Hamburger Speicherstadt mit Chilehaus und Kontorhausviertel sowie die Wikingerstätten Danewerk und Haithabu. Sie wird bis 2016 abgearbeitet sein.

Derzeit läuft das Verfahren für eine neue Tentativliste. Jedes Bundesland durfte dafür maximal zwei bedeutende Kultur- oder Naturstätten benennen. Die Kultusministerkonferenz (KMK) in Berlin entscheidet bis 2014 darüber, welche Stätten in die Liste aufgenommen werden. Die neue Liste, aus der Deutschland seine Vorschläge entnimmt, wird 2016 an die UNESCO weitergereicht.

 
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