Reise- & Ausflugstipps für Norddeutschland
Rad fahren, Städte entdecken, Natur und Tiere erleben. mehr
In den nächsten Wochen beginnen überall im Norden die Sommerferien. Viele Norddeutsche zieht es per Flugzeug in den sonnigen Süden - auf den Flughäfen im Norden herrscht Hochsaison. So rechnet der Flughafen Hamburg vom 20. bis 25. Juni mit insgesamt mehr als 100.000 abreisenden Passagieren. Die meisten Reisenden fliegen nach Spanien, gefolgt von der Türkei. Was dürfen Urlauber ins Handgepäck nehmen? Welche Mitbringsel sind erlaubt, welche verboten? Einige Tipps, damit die schönsten Tage des Jahres nicht mit einer bösen Überraschung enden.
Wer in den Urlaub fliegt, muss genau wissen, was ins Gepäck darf und was nicht. Der Zoll und die Bundespolizei erklären deshalb die komplizierten Flugbestimmungen für Reisende.
Flüssigkeiten müssen im Handgepäck in Plastikbeutel verpackt sein.
Noch immer dürfen Flugreisende im Handgepäck nur Flüssigkeiten in Behältern mit maximal 100 Millilitern ins Flugzeug mitnehmen. Dazu gehören auch Cremes, Lippenstift oder Augentropfen. Alle Behältnisse müssen in einem durchsichtigen Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verpackt werden. Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt
Tabu sind im Handgepäck Taschenmesser und andere Messer mit einer Klingenlänge über sechs Zentimeter, Spielzeugwaffen, Nagelfeilen, Scheren, Dartpfeile, Sportschläger und Stricknadeln. Diese Gegenstände, ebenso wie größere Mengen Flüssigkeiten, gehören in den Koffer, der aufgegeben wird.
Innerhalb der Europäischen Union darf jeder Reisende bis zu zehn Liter Spirituosen mitbringen.
Bei Alkohol und Tabak geben sich die Länder der Europäischen Union untereinander kulant. Bis zu 800 Zigaretten, 10 Liter Spirituosen, 90 Liter Wein und 110 Liter Bier dürfen für den persönlichen Bedarf mitgebracht werden.
Kehrt man aus einem Nicht-EU-Land zurück, dürfen es dagegen lediglich 200 Zigaretten sein sowie ein Liter Spirituosen (mit mehr als 22 Prozent Alkohol) oder zwei Liter mit einem Alkoholgehalt unter 22 Prozent, außerdem 4 Liter Wein und 16 Liter Bier. Für die Kanarischen Inseln, die britischen Kanalinseln sowie die französischen Überseegebiete gelten Sonderregelungen. Sie sind einer Broschüre des Deutschen Zolls zu entnehmen.
Kleidung und Elketronikgeräte dürfen aus Nicht-EU-Ländern bis zu einem Warenwert von 430 Euro bei Flugreisen, bei Reisen mit der Bahn bis zu einem Wert von 300 Euro zollfrei eingeführt werden.
Mitbringsel von historischen Stätten sind tabu.
Dass die Einfuhr von Korallen oder gar ausgestopften Wildtieren wie Greifvögeln oder Krokodilen strikt verboten ist, sollte jedem klar sein. Generell gilt: Wer geschützte Tiere oder Pflanzen mit nach Hause nehmen will - egal ob tot oder lebendig - dem drohen hohe Bußgelder. Doch auch so manches harmlos anmutende Mitbringsel kann zu Problemen führen: So benötigen Reisende etwa für die Einfuhr von Orchideen und Kakteen eine Genehmigung. Aber auch Fossilien und bearbeitete Steine können problematisch sein. In einigen Ländern, wie etwa Ägypten, herrschen strenge Richtlinien, um die eigenen Natur- und Kulturgüter zu schützen. Es ist daher ratsam, sich beispielsweise auf der Website des Auswärtigen Amtes über die jeweilige Regelung im Urlaubsland näher zu informieren. Im Zweifel gilt im Souvenirshop: Finger weg!
Der deutsche Zoll hat neben seiner umfangreichen Broschüre zu den Zollbestimmungen auch eine kostenlose App erstellt. Mit ihr können Smartphone-Besitzer schnell und mobil herausfinden, welche Waren eingeführt werden dürfen.