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Über der Peene steigt bei Sonnenaufgang der Frühnebel auf. - Foto: Hans-Joachim Jeromin aus Gützkow. © NDR Fotograf: Hans-Joachim Jeromin aus Gützkow
 

Natur pur am "Amazonas des Nordens"

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Die Peene - Reich der Flussmonster

Die Peene hat mehrere Quellflüsse. Einer von ihnen, die Teterower Peene, fließt durch Neukalen in den Kummerower See. Er wird auch die Kleine Peene genannt. Von hier aus fließt die Peene vorbei an Demmin, bis sie am Stettiner Haff in den Peenestrom mündet. Dieser verläuft sich schließlich in der Ostsee.

Fluss mit 1.000 Gesichtern

Entlang des Flusses bieten sich dem Angler vielfältige Gewässerstrukturen: Kleine Flachwasserseen und Torfstiche, Feuchtwiesen, Nieder- und Quellmoore bilden besondere Biotope - ideale Bedingungen nicht nur für Fische. Abgeschnittene Flussteile, sogenannte Altarme, scheinen zwar unscheinbar, sind aber genauso reizvolle Angelstellen wie der ganz normale Flusslauf der Peene. So vielseitig wie die Flusslandschaft, so auch die möglichen Angelmethoden: Vom Spinn- übers Fliegenangeln, bis hin zur Posen- und Grundangelei kann der engagierte Petrijünger an der Peene alles ausprobieren, was das Herz begehrt. Und erwirbt man einen Touristenfischereischein, so braucht man in Mecklenburg-Vorpommern dafür nicht einmal eine Fischereischeinprüfung bestanden zu haben.

Touristen-Fischereischein

Wer keinen Fischereischein besitzt, hat seit 2005 die Möglichkeit, in Mecklenburg-Vorpommern einen Touristen-Fischereischein zu erwerben. Bürger anderer Staaten, anderer Bundesländer und auch Einheimische können einmal im Jahr für 28 zusammenhängende Tage am Fischreichtum der Gewässer Mecklenburg-Vorpommerns teilhaben. Der Touristen-Fischereischein kann bei Vorlage des Dokumentes der Erstausstellung im Kalenderjahr auch mehrfach verlängert werden. Der befristete Fischereischein wird von den örtlichen Ordnungsbehörden erteilt. Für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist bei der Ordnungsbehörde ein schriftlicher Antrag, eine Erklärung zum Erwerb von Kenntnissen über fischerei-, tierschutz-, umweltschutz- oder wasserrechtliche Vorschriften und der Personalausweis vorzulegen.

Dieses Thema im Programm:

15.06.2013 | 17:35 Uhr

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15.06.2013 | 17:35 Uhr
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