Nachlass digital: Ruhe sanft im Rechner?

von Alexander Drost, NDR Info

Hände auf der Tastatur eines Laptops. © fotolia Fotograf: bufalo66 Detailansicht des Bildes Digitale Vergangenheit: Fotos, Briefe und Bankgeschäfte Verstorbener ruhen im Rechner. Ob jung oder alt - etwa 75 Prozent der Deutschen besitzen einen PC mit Internetanschluss. Digital pflegen sie Freundschaften in sozialen Netzwerken, tätigen Bankgeschäfte, hören Musik und verwalten private Fotos. Doch was geschieht mit den teilweise intimen und sensiblen Daten nach dem Tod?

Hilfe für die Erben

Zu diesem Thema berät Birgit Janetzky, Theologin und Geschäftsführerin der Firma Semno, Angehörige von Verstorbenen. Sie betont: "Abschied nehmen heißt auch, sich noch einmal intensiv mit all den Hinterlassenschaften zu beschäftigen. Oder in die E-Mails schauen zu können." Janetzky steht dabei ein Informatiker zur Seite. Gemeinsam wollen sie mit ihrem Unternehmen Erben helfen, den digitalen Nachlass eines Verstorbenen transparent zu machen und auf diese Weise mögliche Fragen der Hinterbliebenen klären. Gerade, wenn es sich um einen plötzlichen Todesfall oder etwa um Selbstmord handelt.

Gutachten gibt Aufschluss

Um sich ein letztes Mal auf die digitale Spur des Verstorbenen zu machen, können Erben den Computer mitsamt aller Festplatten einschicken. Knapp 140 Euro kostet eine erste Analyse bei Semno. Dabei untersucht Janetzky, ob es Daten gibt, die für die Hinterbliebenen wichtig sein könnten - etwa Fotos, E-Mails oder Verträge. Im Anschluss erstellt sie ein Gutachten.

Grenzen der Analyse

Doch auch Janetzkys Analyse hat ihre Grenzen: "Dort, wo eine Festplatte mit einer Verschlüsselungssoftware und einem sehr guten Passwort gesichert ist. Aber da hat selbst das BKA Schwierigkeiten. " Auch unbekannte Passwörter für soziale Netzwerke sowie physische und virtuelle Festplatten im Internet sind eine Hürde. Zu diesen technischen Problemen gesellen sich rechtliche. Denn einige Daten unterliegen den Persönlichkeitsrechten eines Verstorbenen. Hierzu erklärt die Hamburger Anwältin für Erbrecht Gabriele Sachs: "Höchstpersönliche Rechte sind nicht vererblich." Das Problem sei, überhaupt herauszufinden, was sich in dem E-Mail-Account befinde.

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