Neues im Mietrecht
Experten von Haus und Grund und vom Deutschen Mieterbund im Gespräch zum neuen Mietrecht im Ratgeber.
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Änderungen im Mietrecht ab dem 1. Mai.
Für Mieter und Vermieter ist der 1. Mai 2013 ein wichtiges Datum, denn dann treten Änderungen im Mietrecht in Kraft. Mehr als 20 Millionen Wohnungen gibt es in Deutschland und von daher sind ganz viele Menschen von diesen Änderungen betroffen. Neu ist, dass Mieter drei Monate lang die Miete bei Belastungen durch eine energetische Modernisierung nicht mindern dürfen.
Mieter dürfen die vereinbarte Mietkaution nach wie vor in drei Monatsraten bezahlen. Der Vermieter kann das Mietverhältnis aber fristlos kündigen, wenn der Mieter mit zwei Raten in Verzug geraten ist. Vermieter dürfen die Miete bei bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von 3 Jahren um 20 Prozent erhöhen. Neu ist, dass diese Obergrenze in bestimmen Gebieten auf 15 Prozent gesenkt werden kann. In diesen Gebieten muss eine ausgewiesene Wohnungsknappheit bestehen, dann können Landesregierungen per Rechtsverordnung für maximal fünf Jahre diese Obergrenze um fünf Prozent senken.
Über diese und weitere Änderungen im Mietrecht hat NDR 1 Niedersachsen mit Susanne Schönemeier, der stellvertretenden Geschäftsführerin des DMB Hannover, und mit Dr. Hans Reinold Horst, Geschäftsführer von Haus & Grund Niedersachsen gesprochen. Hier die Sendung zum Nachhören.