Stand: 08.09.2015 15:31 Uhr

Wachdienst muss Flüchtlinge ärztlich versorgen

Mitarbeiter eines Wachdienstes wehren sich, die medizinische Verantwortung in Flüchtlingsunterkünften übernehmen zu müssen. In den Schleswig-Holsteinischen Erstaufnahmeeinrichtungen Neumünster und Boostedt sind von abends bis morgens sowie am Wochenende die Mitarbeiter der Sicherheitsdienste alleinige Ansprechpartner bei allen gesundheitlichen Fragen und Problemen der Bewohner. Medizinisches Fachpersonal ist in der Regel nur werktags zwischen 8 und 16 Uhr vor Ort. Außerhalb dieser Zeiten müssen die Wachleute eigenverantwortlich entscheiden, ob ein Notarzt gerufen wird oder ob Hilfesuchende per Bus, Taxi oder mit dem Rettungswagen ins nächstgelegene Krankenhaus geschickt werden. Übereinstimmend berichten Sicherheitsmitarbeiter außerdem, dass ihnen auch die Ausgabe von Medikamenten an die Bewohner übertragen wurde. Darunter seien in Einzelfällen auch verschreibungspflichtige Präparate wie Herzmedikamente oder Psychopharmaka gewesen.

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Klare Überforderung der Wachleute

Mehrere Mitarbeiter des Wachdienstes fühlen sich mit dieser Verantwortung überfordert. "Man ist unsicher und man hat natürlich Angst, etwas verkehrt zu machen, wenn man falsch reagiert", berichtet ein Wachmann gegenüber Panorama 3. Nach eigenen Angaben verfügen die meisten nur über rudimentäre Kenntnisse in Erster Hilfe und sehen sich nicht in der Lage, die Schwere einer Erkrankung verantwortungsvoll abzuschätzen. Aus Kostengründen seien sie jedoch angehalten, nicht zu häufig Krankenwagen anzufordern.

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Erschwerend kämen Verständigungsprobleme hinzu: "In einer Nachtschicht habe ich einem Bewohner, der an Darmparasiten erkrankt war, sein Medikament gebracht. Ich musste ihm den Beipackzettel übersetzen", berichtet ein Mitarbeiter. "Er sprach nicht gut englisch, das heißt ich musste ihm quasi vorführen, wie das anzuwenden ist. Das ist ein Zustand, der ist einfach nicht tragbar."

Andrea Dallek vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein fordert, die medizinische Versorgung in den Flüchtlings-Erstaufnahmen rund um die Uhr sicherzustellen. "Dafür sind Wachmänner nicht zuständig und die meisten haben es nicht gelernt", so Dallek gegenüber Panorama 3. "Da haben wir eine klare Überforderung der Wachleute."

Vorwürfe zurückgewiesen

Landeswahlleiterin Manuela Söller-Winkler verfolgt Debatte um neues Wahlrecht. © dpa Foto: Carsten Rehder
Staatssekretärin Manuela Söller-Winkler weist den Vorwurf der Überforderung zurück. Mit Medikamentengabe könne man die Sicherheitsmitarbeiter jedoch nicht betrauen.

Verantwortlich für die Organisation der medizinischen Betreuung ist das Landesamt für Ausländerangelegenheiten, das dem schleswig-holsteinischen Innenministerium unterstellt ist. Deren Staatssekretärin Manuela Söller-Winkler weist den Vorwurf der Überforderung zurück. "Die Mitarbeiter des Sicherheitspersonals können natürlich keine Diagnose stellen, das erwartet auch niemand. Die Ansage ist, sich zu kümmern und das Notwendige zu veranlassen." In den Erstaufnahmestellen rund um die Uhr ärztliches Personal vorzuhalten sei schlicht und einfach nicht möglich. Dass Sicherheitsmitarbeiter Medikamente ausgeben, sei allerdings nicht in Ordnung, so Söller-Winkler gegenüber Panorama 3: "Sie sind nicht qualifiziert, verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Medikamente zu unterscheiden und solche ärztlich verschriebenen Medikamente auszuteilen. Das kann nicht das normale Verfahren sein."

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Aus Sicht des verantwortlichen Sicherheitsunternehmens Secura Protect werde die "medizinische Betreuung sowie Medikamentenausgabe einzig und allein vom DRK und dem medizinischen Dienst sichergestellt. Unsere Mitarbeiter sind medizinisch nicht geschult und leisten nur Hilfe in Form von 'Erster Hilfe' wie jeder Bürger." Allerdings räume man "Schwierigkeiten in der Anfangsphase" ein und könne "nicht ausschließen, dass  Mitarbeiter ihre Kompetenzen überschritten haben".

Unter Landesmindestlohn bezahlt

Nach Informationen von Panorama 3 wird den Sicherheitsmitarbeitern von ihrem Arbeitgeber, der Secura Protect, nur der gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von brutto 8,50 Euro pro Stunde gezahlt. Das geht aus Arbeitsverträgen hervor, die dem NDR vorliegen. Vorgeschrieben ist jedoch der Schleswig-Holsteinische Landesmindestlohn in Höhe von 9,18 Euro pro Stunde. Secura Protect äußerte sich auf Nachfrage, sie zahlten nach dem Vergabegesetz. Staatssekretärin Söller-Winkler bestätigte, dass der Landesmindestlohn verbindlich für öffentliche Auftragnehmer in Schleswig-Holstein sei und bei 9,18 Euro liege: "Das kläre ich gerne auf, und dann ist das abzustellen."

Dieses Thema im Programm:

Panorama 3 | 08.09.2015 | 21:15 Uhr

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