Stand: 20.07.2016 21:05 Uhr

Abgelenkte Richter lassen SMS-Prozess platzen

Das Kieler Landgericht hat einen der bundesweit längsten Strafprozesse fast sieben Jahre lang umsonst geführt. Der Prozess um einen möglichen Millionen-Betrug mit Flirt-SMS ist überraschend geplatzt. Ein Richter und ein Schöffe waren nach Ansicht der Verteidigung während einer Zeugenbefragung abgelenkt. Das Gericht habe die Ablehnungsgesuche gegen die beiden Richter anerkannt, so Gerichtssprecherin Rebekka Kleine am Mittwoch.

Richter können nicht ausgetauscht werden

Beide Richter blätterten demnach während der Befragung einer Hauptzeugin in der vergangenen Woche etwa 25 Minuten lang in Unterlagen, die nichts mit dem Verfahren zu tun hatten. Die Frau war im Verlauf des Prozesses bereits rund 70 Mal vom Gericht vernommen worden. Als Begründung für den Prozessabbruch führten die Richter die strengen Anforderungen des Bundesgerichtshof (BGH) an. Demnach habe sich ein Richter einer Zeugenvernehmung mit "uneingeschränktem Interesse" zu widmen. Schon eine verborgene, wenige Sekunden dauernde Befassung mit privaten Dingen sei damit nicht vereinbar.

Die abgelehnten Richter können an dem Verfahren nicht weiter mitwirken. Und weil Richter in einer laufenden Hauptverhandlung nicht austauschbar seien, könne der Prozess nicht fortgeführt werden, so die Sprecherin des Kieler Landgerichts. Damit müsste das Verfahren wieder völlig neu aufgerollt werden und die Aussagen von mehr als 100 Zeugen dürften nicht verwertet werden. Nach Angaben des Landgerichts steht noch nicht fest, wann die neue Hauptverhandlung beginnen wird. Theoretisch könnte die Strafkammer aber auch prüfen, ob das Verfahren eingestellt werden könnte. Das müsste sie bei der Staatsanwaltschaft beantragen, die darüber zu entscheiden hätte. Der Ball liege jetzt beim Landgericht, bestätigte Oberstaatsanwalt Axel Bieler am Donnerstag. Das Verfahren einzustellen, sei im Moment nicht geplant.

Verteidiger zufrieden

Für die Verteidiger, die von Anfang an gegen das Verfahren Sturm liefen, begrüßte Rechtsanwalt Wolf Molkentin die Entscheidung: "Ein unmögliches Verfahren hat endlich sein verdientes Ende gefunden", sagte er. "Sensationell." Dass eine Strafkammer sich selbst für befangen erklärt, sei in der deutschen Justiz die absolute Ausnahme, sagte Rechtsanwalt Michael Gubitz. Mit einem Neubeginn sei auf absehbare Zeit wegen Überlastung der Wirtschaftskammer nicht zu rechnen. Nun könnten sich die beiden Angeklagten, die über fast sieben Jahre hinweg an wöchentlich bis zu drei Sitzungsterminen nach Kiel kommen mussten, endlich in Ruhe ihrem beruflichen Neustart widmen, so Gubitz.

Prozesskosten: Anderthalb Millionen Euro

Das Verfahren mit drei Berufsrichtern und zwei Staatsanwälten gilt als äußerst aufwendig - und teuer. Die Kosten für den Steuerzahler werden auf anderthalb Millionen Euro geschätzt, berichtete das Schleswig-Holstein Magazin.

700.000 Handy-Nutzer betroffen

Der seit September 2009 laufende Prozess hatte zur Eröffnung bundesweit Aufmerksamkeit erregt. In dem Fall müssen sich drei Betreiber von Call-Centern wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrugs mit Flirt-Chats verantworten. Laut Anklage sollen mehr als 700.000 Handy-Nutzer um insgesamt rund 46 Millionen Euro geschädigt worden sein.

Die Verteidiger stellten immer wieder Befangenheitsanträge und Ablehnungsgesuche. Anfang 2011 wurde eine Staatsanwältin nach ihren massiven Beschwerden auf Antrag des Gerichts vom Verfahren abberufen. Zuletzt rügten die Verteidiger im vergangenen Monat, dass wegen Erkrankung eines Schöffen und zweier Angeklagter fast fünf Monate lang nicht verhandelt worden sei, obwohl nach Paragraph 229 der Strafprozessordnung eine Hauptverhandlung längstens vier Wochen und im Falle einer Krankheit nur bis zu sechs weiteren Wochen unterbrochen werden dürfe. Eine Aussetzung des Verfahrens wäre schon da zwingend gewesen, meinten die Verteidiger. 

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 20.07.2016 | 22:00 Uhr