Stand: 10.10.2017 11:09 Uhr

Drohne mit Drogen stürzt über Gefängnis ab

Die Zeiten der im Kuchen versteckten Feile scheinen vorbei: Auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Lüneburg haben Mitarbeiter am Mittwoch eine Drohne gefunden, die mit zwei Päckchen Betäubungsmitteln bestückt war. "Es handelt sich um ein Päckchen mit einer grünen und einem weiteren mit einer weißen Substanz", sagt Polizeisprecher Kai Richter. Dabei handele es sich vermutlich um Marihuana, beziehungsweise um ein Amphetamin. Die Drohne sei in den Morgenstunden offenbar ungewollt auf einen abgeschlossenen Parkplatz des Gefängnisses gestürzt.

Polizei: Wahrscheinlich Schmuggel

Zweck und Empfänger der ungewöhnlichen Kuriersendung sind zwar noch offen, die Beamten vermuten aber Schmuggel dahinter. Wahrscheinlich sei, dass die Drogen in das Gefängnis verschoben werden sollten, so Richter. Die Methode sei ungewöhnlich, auch weil die JVA in der Innenstadt Lüneburgs liegt und die Häuser Drohnenflüge erschwerten. Nun wird nach dem Besitzer der Drohne gefahndet. Dafür bittet die Polizei Zeugen um Hinweise, die zwischen Montagnachmittag und Mittwochmorgen die Drohne oder ihren "Piloten" im Bereich der JVA beobachtet haben. Ihm droht eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dazu könnte aber noch eine weitere Strafe kommen: Denn das Fliegen über und in unmittelbarer Nähe von Justizvollzugsanstalten ist verboten. Die Polizei Lüneburg nimmt Hinweise unter (04131)8306-2215 entgegen.


10.10.2017 11:09 Uhr

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, das Fliegen über bebautem Gebiet sei ohne Genehmigung verboten. Diese Darstellung war stark verkürzt. Tatsächlich ist der Flug mit Drohnen über Wohngrundstücken laut Luftverkehr-Ordnung verboten, wenn die unbemannten Fluggeräte mehr als 0,25 Kilogramm wiegen oder sie in der Lage sind Bilder, Töne oder Funksignale aufzuzeichnen. Es sei denn, der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte stimmt dem Überflug zu. Ebenso verboten ist der Flug mit Drohnen unter anderem über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von der Begrenzung von Justizvollzugsanstalten oder Einrichtungen des Maßregelvollzug.

 

Dieses Thema im Programm:

Regional Lüneburg | 06.10.2017 | 17:00 Uhr

Mehr Nachrichten aus der Region

Ein Blaulicht leuchtet auf dem Dache eines Streifenwagens. © NDR Foto: Pavel Stoyan

Tödlicher Messerangriff: Mordkommission nimmt Arbeit auf

In Stade ist vergangenen Freitag ein Mann nach einer Messerattacke gestorben. Ein Streit zwischen Großfamilien war eskaliert. mehr

Mehr Nachrichten aus Niedersachsen