Stand: 13.06.2014 19:02 Uhr

Wulffs Freispruch ist rechtskräftig

Ex-Bundespräsident Christian Wulff vor dem Landgericht in Hannover. © dpa Bildfunk Foto: Julian Stratenschulte
Christian Wulffs Freispruch vom Vorwurf der Vorteilsannahme ist rechtskräftig. (Archivbild)

Christian Wulff (CDU) muss nicht noch einmal vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat am Freitag mitgeteilt, dass sie ihren Antrag auf Revision gegen das Urteil zurückgezogen hat. Demzufolge ist der Freispruch für den Ex-Bundespräsidenten rechtskräftig, den das Landgericht Hannover am 27. Februar gesprochen hat. Christian Wulff ist damit juristisch rehabilitiert. Nach Vorlage der ausführlichen Urteilsbegründung Anfang Mai hatten die Ermittler bis Donnerstagnacht Zeit, ihre Revision zu begründen oder zurückzuziehen. "Zu den Hintergründen der Entscheidung geben wir keinerlei Auskünfte", sagte Staatsanwalt Oliver Eisenhauer. Die Nachrichtenagentur dpa will aber von einem hochrangigen Ermittler der Justiz erfahren haben, dass sich die Staatsanwaltschaft keine "Klatsche aus Karlsruhe" habe einfangen wollen. Der dort ansässige Bundesgerichtshof hätte darüber entscheiden müssen, ob das Verfahren neu aufgerollt wird.

Wulff-Anwälte: "Endgültiger Freispruch war alternativlos"

Nun hat die Justiz den endgültigen Schlussstrich unter die Affäre Wulff gezogen. Als "rechtlich zwingend und alternativlos" bezeichneten Wulffs Anwälte Bernd Müssig und Michael Nagel den endgültigen Freispruch. Mit ihrer Entscheidung habe die Staatsanwaltschaft dem "Rechtsfrieden einen Dienst erwiesen". Die Anklagebehörde hält die massive Kritik an ihrem Vorgehen nach wie vor für unberechtigt: Es sei richtig gewesen, Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundespräsidenten einzuleiten, weil es damals einen Anfangsverdacht gegeben habe, sagte Eisenhauer. Auch die Anklage sei korrekt gewesen. Auch nach selbstkritischer Reflexion sei er noch immer davon überzeugt, dass es im Fall Wulff keinen Ermittlungs-Exzess gegeben hat.

Gericht erkannte keine Belege für Vorteilsannahme

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Ex-Bundespräsidenten Vorteilsannahme in seinem Amt als damaliger niedersächsischer Ministerpräsident zur Last gelegt. Nach Ansicht der Ankläger hatte er sich und seine Frau Bettina vom Filmproduzenten David Groenewod im Jahr 2008 zu einem Oktoberfestbesuch einladen lassen. Im Gegenzug, so die Sicht der Staatsanwaltschaft, hatte er später bei Siemens für ein Filmprojekt Groenewolds geworben. Das Gericht sah die Vorwürfe als nicht erwiesen an. Aus Sicht der Kammer hatte sich zwischen Wulff und Groenewold eine enge private Freundschaft entwickelt. Zudem argumentierte das Gericht, dass sich ein Ministerpräsident wohl nicht für die im Raum stehende Summe von etwa 700 Euro hätte kaufen lassen. Dieses Argument kritisierte der Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig: "Wenn für das Gericht diese Frage im Vordergrund stand, hätte es das Verfahren gar nicht eröffnen dürfen." Mit dem Rückzug des Revisionsantrags ist nun auch Groenewolds Freispruch rechtskräftig.

Wulff rechnet in seinem Buch mit der Staatsanwaltschaft ab

Wulff selbst sieht sich als Opfer einer Hetzkampagne von Medien und Justiz, wie er zuletzt bei der Vorstellung seines Buches "Ganz oben Ganz unten" deutlich machte. Darin wirft er der Staatsanwaltschaft vor, für seinen Absturz mitverantwortlich zu sein. Die Behörde habe sich zu einem Verfahren drängen lassen, ohne irgendetwas in der Hand zu haben. Auch mit seinen früheren Parteifreunden rechnet Wulff in dem Buch ab: Dem damaligen Ministerpräsidenten David McAllister wirft er mangelnde Unterstützung vor. CDU-Politiker Bernd Busemann, der im Jahr 2012 niedersächsischer Justizminister war, macht Wulff mitverantwortlich für die Aufhebung seiner Immunität als Bundespräsident. Diese hatte letztlich zu Wulffs Rücktritt geführt.

Kanzlerin Merkel wünscht Wulff alles Gute

Unterstützende Worte erhält Wulff nun nach dem endgültigen Abschluss des juristischen Verfahrens von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Alle Vorwürfe seien untersucht worden und sein Freispruch von Ende Februar nun endgültig rechtskräftig, ließ sie über ihren Regierungssprecher Steffen Seibert mitteilen. "Für ihn persönlich wie auch für alle seine künftigen Pläne und Vorhaben" wünschte die Kanzlerin alles Gute. Wulff war nach dem Rücktritt von Bundespräsident Horst Köhler im Jahr 2010 ihr Wunschkandidat für das Amt des Bundespräsidenten gewesen.

Chronologie
Christian Wulff vor einer Justizia (Montage). © imago, picture alliance / dpa Foto: Ralph Peters, Tim Brakemeier

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Hallo Niedersachsen | 12.06.2014 | 19:30 Uhr

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