Stand: 23.06.2015 11:54 Uhr

Die VW-Affäre im Überblick

Die VW-Affäre um Schmiergelder, Sonderzahlungen und Lustreisen ist im Sommer 2005 ins Rollen gekommen, inzwischen ist sie juristisch aufgearbeitet. Eine Chronologie der Ereignisse:

25. Juni 2005: In den Medien tauchen erste Berichte über eine Schmiergeld-Affäre beim Volkswagen-Konzern auf.

28. Juni 2005: VW erstattet Anzeige gegen den früheren Personalvorstand der Konzerntochter Skoda, Helmuth Schuster. Er soll Schmiergelder gefordert haben, um Standort- und Investitionsentscheidungen von Volkswagen insbesondere in Indien zu beeinflussen. Die Staatsanwaltschaft nimmt die Ermittlungen auf. Auch gegen Schusters Mitarbeiter Klaus-Joachim Gebauer ermittelt die Justiz.

Klaus Volkert © dpa
Betriebsratschef Volkert: Überraschender Rücktritt.

30. Juni 2005: Der langjährige VW-Betriebsratschef Klaus Volkert tritt überraschend zurück. VW-Chef Bernd Pischetsrieder kündigt eine "lückenlose Aufklärung" der Bestechungsvorwürfe bei Skoda an.

1. Juli 2005: VW stellt auch Strafanzeige gegen den Mitarbeiter des zentralen Personalwesens, Klaus-Joachim Gebauer. Der Konzern kündigt an, die Affäre von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG untersuchen zu lassen.

2. Juli 2005: Nach Informationen von "Bild am Sonntag" soll die firmeninterne Revision bei VW bei ihren Ermittlungen zahlreiche Fälle von überhöhten Spesen- und Reisekostenabrechnungen festgestellt haben. Darunter seien auch Quittungen, die Hartz abgezeichnet haben soll. Der VW-Gesamtbetriebsrat fordert eine lückenlose und rasche Aufklärung der Affäre.

5. Juli 2005: Medienberichten zufolge soll der VW-Vorstand Peter Hartz dem Betriebsrat Luxusreisen ins Ausland zugeschanzt haben. Dafür hätten Betriebsräte Beschlüsse des Vorstands mitgetragen. Hartz weist die Vorwürfe zurück.

7. Juli 2005: Der Anwalt des Beschuldigten Klaus-Joachim Gebauer, der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, erklärt, sein Mandant habe nur auf Anweisung von Hartz gehandelt. Die "Financial Times Deutschland" berichtet, VW-Personalvorstand Hartz habe Anweisung gegeben, dem Betriebsrat ein Budget zur freien Verfügung zu überlassen.

8. Juli 2005: Hartz bietet seinen Rücktritt an. Er übernehme damit die Verantwortung für Verfehlungen in seinem Zuständigkeitsbereich, hieß es. Er verlässt den Konzern zum 5. August.

9. Juli 2005: VW-Vorstandschef Bernd Pischetsrieder kündigt eine lückenlose Aufklärung der Schmiergeld-Affäre an. Jeder Mitarbeiter, der dem Unternehmen geschadet habe, werde zur Rechenschaft gezogen, sagt er.

28. Juli 2005: VW stellt Strafanzeige wegen des Verdachts der Begünstigung von Betriebsräten.

31. Juli 2005: Gebauer erklärt, er habe für Betriebsräte auf VW-Kosten Übernachtungen in Nobelhotels und Besuche in Nachtclubs organisiert. Er habe im Auftrag des Vorstands gehandelt, gibt er an.

19. August 2005: Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun auch gegen Volkert. Überprüft wird, ob VW-Gelder für Reisen des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden mit dem Geschäftszweck vereinbar waren.

28. September 2005: Hartz wird sechs Stunden lang von der Staatsanwaltschaft befragt. Er räumt bei seiner Vernehmung zu lasche Kontrollen in seinem Ressort ein. Ein Anfangsverdacht für mögliche Straftaten des Ex-Personalvorstands ergibt sich nicht.

7. Oktober 2005: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig weitet ihre Ermittlungen auf Peter Hartz aus. Er wird der Untreue verdächtigt. Arbeitsräume des früheren Personalvorstands bei VW werden durchsucht, Beweismaterial sichergestellt.

17. November 2005: Das Arbeitsgericht Braunschweig weist eine Klage Gebauers gegen seine fristlose Kündigung durch VW ab. Gebauers Anwalt Kubicki kündigt an, in die Berufung zu gehen.

23. Januar 2006: Als Reaktion auf die Korruptionsaffäre startet VW ein konzernweites Ombudsmann-System. Zwei Rechtsanwälte nehmen Hinweise auf Korruption entgegen.

21. März 2006: Die Staatsanwälte spalten das Ermittlungsverfahren auf. Aus dem Gesamtkomplex mit zeitweise bis zu 14 Beschuldigten werden sechs Verfahren gegen Personen aus Randbereichen abgetrennt.

9. Oktober 2006: Bei einer Befragung durch die Braunschweiger Staatsanwaltschaft räumt Hartz eine "strafrechtliche Verantwortlichkeit für Begünstigungen des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden" ein.

15. November 2006: Rund anderthalb Jahre nach dem Bekanntwerden der VW-Affäre wird Hartz als erster Beschuldigter angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft ihm Untreue in 44 Fällen und unrechtmäßige Begünstigung von Betriebsräten vor. So soll Hartz an den früheren Betriebsratsvorsitzenden Volkert fast zwei Millionen Euro an Sonderbonuszahlungen angewiesen haben, "ohne dass dies bei VW offengelegt worden ist", wie Staatsanwalt Klaus Ziehe sagt.

21. November 2006: Der frühere VW-Betriebsratschef Volkert wird wegen Verdunkelungsgefahr verhaftet. Zuvor hatte der ehemalige Personalmanager Gebauer erklärt, Volkert und sein Anwalt hätten ihn bedrängt, seine Aussagen zu Gunsten Volkerts zu relativieren.

12. Dezember 2006: Volkert wird wieder auf freien Fuß gesetzt. Der 64-Jährige habe ein glaubhaftes richterliches Geständnis abgelegt und die ihm vorgeworfenen Taten weitgehend eingeräumt, teilt das Landgericht Braunschweig mit. Die Kammer halte es für erwiesen, dass Volkert versucht habe, "in unlauterer Weise" auf Gebauer einzuwirken. Anders als die Staatsanwaltschaft gehe das Gericht aber nicht von einer Verdunkelungsgefahr aus.

15. Dezember 2006: Der Bundestag hebt im Zusammenhang mit der VW-Affäre die Immunität des SPD-Abgeordneten und ehemaligen VW-Betriebsrats Hans-Jürgen Uhl auf. Das Plenum stimmt damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig zu.

4. Januar 2007: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig teilt mit, dass sie gegen Uhl Anklage erhoben hat. Sie legt dem 55-Jährigen sieben Straftaten zur Last, in zwei Fällen geht es um den Vorwurf der Beihilfe zur Untreue. Zudem soll Uhl fünf falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben habe. Der SPD-Abgeordnete aus dem Wahlkreis Helmstedt-Braunschweig ist nach Hartz der zweite Beschuldigte in der VW-Affäre, der angeklagt ist.

17. Januar 2007: Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt der Prozess gegen Peter Hartz. Durch seinen Anwalt lässt der ehemalige VW-Personaldirektor ein Geständnis verlesen: Er habe dem früheren Betriebsratschef Volkert Sonderzahlungen in Millionenhöhe zugeschanzt und ihn damit begünstigt.

25. Januar 2007: Am zweiten Verhandlungstag im Hartz-Prozess fällt bereits das Urteil. Der 65-Jährige wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 576.000 Euro verurteilt.

5. März 2007: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig veröffentlicht Einzelheiten aus den Anklageerhebungen gegen Volkert und Gebauer. Volkert wird Anstiftung zur Untreue, Gebauer Untreue vorgeworfen. Insgesamt führt die Staatsanwaltschaft 89 Fälle auf.

Hans-Jürgen Uhl © dpa
Der SPD-Politiker Uhl legte vor dem Prozess sein Bundestagsmandat nieder.

29. Mai 2007: Uhl legt zwei Wochen vor Beginn seines Prozesses sein SPD-Bundestagsmandat nieder. In einer Erklärung räumt der ehemalige VW-Betriebsrat "Fehlverhalten" ein. Im Zusammenhang mit gegen ihn erhobenen Vorwürfen habe er nicht die Wahrheit gesagt. Die von ihm abgegebenen eidesstattlichen Erklärungen seien "zu erheblichen Teilen falsch" gewesen, so Uhl. SPD-Politiker äußern sich enttäuscht, VW prüft weitere rechtliche Schritte gegen Uhl.

14. Juni 2007: Das Amtsgericht Wolfsburg verurteilt Uhl wegen Beihilfe zur Untreue und falscher eidesstattlicher Versicherung zu einer Geldstrafe 39.200 Euro. Zu Prozessbeginn legt Uhl ein umfassendes Geständnis ab. Gebauer belastet mit seiner Zeugenaussage den Betriebsrat und SPD-Landtagsabgeordneten Günter Lenz.

17. Juli 2007: Der ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete Günter Lenz tritt von seinen Posten als Betriebsratsvorsitzender von Volkswagen Nutzfahrzeuge und als Mitglied des VW-Aufsichtsrates zurück. Einer Mitteilung des Betriebsrates zufolge erklärt sich Lenz außerdem bereit, einen Strafbefehl wegen seiner Verwicklung in die VW-Affäre mit einer Geldstrafe zu akzeptieren.

9. August 2007: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig teilt mit, dass Lenz zu einer Geldstrafe von 11.250 Euro verurteilt worden ist. Der frühere SPD-Landtagsabgeordnete habe einen entsprechenden Strafbefehl des Amtsgerichts Wolfsburg wegen Beihilfe zur Untreue in zwei Fällen akzeptiert.

19. September 2007: Das Landgericht Braunschweig lässt die Anklage gegen Volkert und Gebauer zu. Die Anklage wirft Volkert Anstiftung zur Untreue in 48 Fällen vor, Gebauer muss sich wegen Untreue in 40 Fällen verantworten.

12. November 2007: Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Bernd Sudholt wegen Beihilfe zur Untreue in vier Fällen. Der 61-jährige Geschäftsführer des Fußball-Bundesligisten VfL Wolfsburg war Stellvertreter des ehemaligen Betriebsratschefs Klaus Volkert.

Ex-VW-Betriebsratschef Klaus Volkert und Ex-VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer. © dpa Foto: Jochen Lübke
Volkert (l.), Gebauer: Anklage wegen Untreue in 40 Fällen bzw. Anstiftung.

15. November 2007: Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt der Prozess gegen Gebauer und Volkert. Der ehemalige Betriebsratschef ist wegen Anstiftung zur Untreue in 48 Fällen und Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz angeklagt. Gebauer werden Untreue in 40 Fällen und Anstiftung zum Betrug zur Last gelegt.

26. November 2007: Der frühere VW-Chef und jetzige Aufsichtsratsvorsitzende Ferdinand Piëch gerät unter Druck. Die Staatsanwaltschaft hat Erkenntnisse, dass Piëch entgegen dessen Beteuerungen von den Unregelmäßigkeiten bei VW gewusst haben könnte, und beantragt am zweiten Prozesstag gegen Gebauer und Volkert die Vernehmung weiterer Zeugen aus Piëchs Umfeld.

29. November 2007: Erste Zeugenvernehmung. Ein leitender Revisor sagte aus, erst im Februar 2005 seien Ausgaben für den Betriebsrat wegen mangelhafter Rechnungen für eine Indienreise auffällig geworden. Volkert-Verteidiger Johann Schwenn erhebt schwere Vorwürfe gegen den Autobauer, der versuche, Zeugen an wahrheitsgemäßen Angaben zu hindern.

18. Dezember 2007: Im Prozess vor dem Landgericht Braunschweig sagen weitere Zeugen aus. Der frühere Personalmanager und Chef der VW-Tochter Skoda, Schuster, rückt dabei den früheren Unternehmensvorstand in ein ungünstiges Licht. Der frühere Personalvorstand Hartz und andere Vorstände hätten zum Ausdruck gebracht, dass die Betriebsräte "glücklich" sein sollten.

Ferdinand Piëch als Zeuge im Landgericht Braunschweig © dpa-Bildfunk Foto: Kay Nietfeld
Im Zeugenstand bestritt VW-Patriarch Piëch eine Verstrickung in die Affäre.

20. Dezember 2007: Peter Hartz tritt als Zeuge auf. Er sagt aus, Volkert habe ihn nicht zu Sonderbonuszahlungen angestiftet. Zugleich sagt er, Ex-VW-Chef Piëch sei nicht über Einzelheiten informiert gewesen.

8. Januar 2008: Im VW-Prozess sagt der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete und VW-Betriebsrat Uhl über das "Beiprogramm" bei Dienstreisen des Autobauers aus. Es "habe sich so ergeben", dass Nachtclubs und Prostituierte besucht wurden, sagt er. Ihm sei klar gewesen, dass Gebauer die Rechnungen nicht privat bezahlt habe.

9. Januar 2008: VW-Aufsichtsratschef Piëch betritt den Zeugenstand. Er habe zu keinem Zeitpunkt als Vorstandsvorsitzender Kenntnis von Unregelmäßigkeiten gehabt.

15. Januar 2008: Ex-VW-Chef Pischetsrieder sagt vor Gericht aus, nichts von Lustreisen auf Firmenkosten gewusst zu haben. Auch mit Vorgänger Piëch habe er nicht über Reiseabrechnungen geredet.

16. Januar 2008: Das Landgericht Braunschweig erteilt einen rechtlichen Hinweis: Damit ist ein milderes Urteil für Volkert möglich. Ihm könnte eine Verurteilung wegen Anstiftung zur Untreue erspart bleiben. Stattdessen wäre ein Urteil lediglich wegen Beihilfe denkbar.

24. Januar 2008: Der Prozess gegen Gebauer und Volkert geht in die zehnte Runde. Diesmal geht es um einen Scheinvertrag für Gebauers Ex-Freundin, die ohne Gegenleistung eineinhalb Jahre lang 1.900 Euro monatlich kassiert haben soll. Mehrere Zeugen bestätigen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.

13. Februar 2008: Das Landgericht Braunschweig schließt die Beweisaufnahme im Korruptionsprozess gegen Gebauer und Volkert ab, die Staatsanwaltschaft hält ihre Plädoyers. Für Volkert fordert die Anklagebehörde drei Jahre und neun Monate Haft, für Gebauer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll.

18. Februar 2008: Die Verteidiger verlangen Freisprüche in den wesentlichen Anklagepunkten. Volkert habe sich entgegen den Anklagevorwürfen keiner Anstiftung zur Untreue schuldig gemacht, so einer seiner Verteidiger. Eine Strafe dürfe nicht über zwei Jahren Haft liegen und müsse zur Bewährung ausgesetzt werden. Gebauer soll nach Meinung seines Anwalts mit einer Verwarnung davonkommen.

22. Februar 2008: Das Landgericht Braunschweig fällt die Urteile gegen Volkert und Gebauer. Ex-Betriebsratschef Volkert muss wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue und Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Der frühere Personalmanager Gebauer wird wegen Untreue und Begünstigung eines Betriebsrates zu einer Strafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Verteidiger beider Verurteilten wollen in Revision gehen.

9. Mai 2008: Das Amtsgericht Wolfsburg verurteilt den früheren stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden Bernd Sudholt zu einer Geldstrafe in Höhe von 34.500 Euro. Er soll zwischen 2001 und 2003 auf Auslandsreisen Leistungen von Prostituierten auf Kosten von VW in Anspruch genommen haben. Die Rechnungen beliefen sich nach Gerichtsangaben auf insgesamt 3.575 Euro. Sudholt akzeptiert den Strafbefehl. Er gilt somit als vorbestraft.

30. Dezember 2008: Das Amtsgericht Wolfsburg verhängt einen Strafbefehl über ein Jahr auf Bewährung gegen die Ex-Geliebte von Klaus Volkert. Die Brasilianerin Adriana B. habe sich der Beihilfe zur Untreue schuldig gemacht. B. weist den Strafbefehl zurück. Deshalb muss das Gericht eine Hauptverhandlung ansetzen.

15. September 2009: Die Bundesanwaltschaft fordert eine härtere Strafe für den Klaus Volkert. Der frühere Betriebsratschef habe sich im Fall der an ihn gezahlten Boni nicht nur der Beihilfe zur Untreue sondern auch der Untreue schuldig gemacht, so Bundesanwalt Stefan Schwandt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Volkert hatten Revision gegen das Urteil des Braunschweiger Landgerichts vom Februar 2008 eingelegt.

17. September 2009: Der Bundesgerichtshof bestätigt ein Urteil des Landgerichts Braunschweig, das den Ex-VW-Betriebsratschef Klaus Volkert wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt hatte. Auch die Verurteilung des ehemaligen VW-Personalmanagers Klaus-Joachim Gebauer zu einem Jahr auf Bewährung ist rechtskräftig.

16. Dezember 2009: Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft teilt mit, dass Klaus Volkert seine Haftstrafe angetreten habe. Der ehemalige Betriebsratschef sitze seit Ende November in einem niedersächsischen Gefängnis.

10. Februar 2010: Das Amtsgericht Wolfsburg erlässt einen Strafbefehl über eine Bewährungsstrafe von einem Jahr gegen Helmuth Schuster. Der ehemalige VW- und Skoda-Personalmanager legt Einspruch ein.

Der frühere VW-Personalmanager Hellmuth Schuster © dpa Foto: Holger Hollemann
Dem früheren Skoda-Personalmanager Helmuth Schuster wird unter anderem Betrug vorgeworfen.

21. September 2010: Das Amtsgericht Wolfsburg verurteilt Helmuth Schuster in Abwesenheit wegen Untreue und Bestechlichkeit zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 10.000 Euro. Am gleichen Tag setzt die italienische Justiz Schuster aufgrund eines in Indien ausgestellten internationalen Haftbefehls fest. Der Vorwurf: Schuster soll vom Bundesstaat Andhra Pradesh als Gegenleistung für die geplante Ansiedlung eines VW-Werks umgerechnet zwei Millionen Euro kassiert und sich persönlich bereichert haben.

25. Oktober 2010: Das indische Kriminalamt CBI teilt mit, dass Indien bei den italienischen Behörden die Auslieferung Helmuth Schusters beantragt hat. Bei einer Verurteilung in Indien drohen Schuster bis zu sieben Jahre Haft.

2. September 2011: Klaus Volkert wird nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Haftstrafe aus dem Justizvollzug entlassen.

27. März 2012: Adriana Barros, brasilianische Ex-Geliebte von Klaus Volkert, muss sich wegen Beihilfe zur Untreue vor dem Amtsgericht Wolfsburg verantworten. Barros soll rund 250.000 Euro für Agentur- und Dienstleitungen von Volkswagen kassiert haben, die sie nie erbracht hat, sowie Kosten für private Flüge, Hotelaufenthalte und Sprachkurse in Höhe von insgesamt rund 100.000 Euro zu Lasten von VW abgerechnet haben. Mit einem Urteil wird im Mai gerechnet.

3. Mai 2012: Das Amtsgericht Wolfsburg spricht Adriana Barros von dem Vorwurf der Untreue frei. Damit folgt der Richter dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft kündigte nach dem Urteil an, dagegen vorgehen zu wollen.

12. Februar 2013: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat ihrer Ankündigung Taten folgen lassen: Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt das Berufungsverfahren gegen Adriana Barros.

13. Februar 2013: Das Verfahren gegen Adriana Barros wird bis auf Weiteres ausgesetzt.

23. Oktober 2013: Das Berufungsverfahren gegen Adriana Barros wird mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung eingestellt.

Weitere Informationen
Das Volkswagen Logo ragt in einen dunklen Himmel. © dpa-Bildfunk Foto: Julian Stratenschulte

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Aktuell | 29.06.2015 | 06:00 Uhr

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