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Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines Landwirts gegen das geplante Atommüllendlager Schacht Konrad bei Salzgitter abgewiesen. Dem geplanten Endlager steht nun rechtlich nichts mehr im Wege. Auch die Stadt Salzgitter war mit einer Beschwerde in Karlsruhe gescheitert.
In dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss nahmen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerde des Landwirts nicht zur Entscheidung an. Bezüglich der Vorschriften des Atomgesetzes über die Errichtung des Endlagers gebe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin war dies die letzte anhängige Verfassungsbeschwerde gegen das Endlager.
Noch gibt sich der Kläger allerdings nicht geschlagen. Der Landwirt will jetzt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof prüfen, wie NDR 1 Niedersachsen berichtete.
Umweltschützer wollen nach dem Scheitern des Rechtsweges ihren Protest nun verstärkt auf die Straße tragen. Bereits am Donnerstagabend versammelten sich rund 100 Atomkraftgegner am Schachtgelände. "Wenn uns die Möglichkeit verbaut wird, die Sicherheit unserer Kinder und Kindeskinder gerichtlich einzuklagen, dann müssen wir auf der Straße unsere Rechte durchsetzen", sagte Peter Dickel, Sprecher des Arbeitskreises Schacht Konrad, in dem Organisationen und Bürgerinitiativen vertreten sind. "Die andere Seite" müsse sich in den nächten Monaten "warm anziehen".
Der Kläger ist Eigentümer eines in der Nähe der Schachtanlage gelegenen landwirtschaftlichen Anwesens. Seine Beschwerde hatte sich gegen den atomrechtlichen Planfeststellungsbeschluss des niedersächsischen Umweltministeriums vom 22. Mai 2002 gerichtet, auf dem der Umbau des früheren Eisenerzbergwerks zum Endlager basiert.
Der Landwirt rügte, dass die Rechtsgrundlagen des Planfeststellungsbeschlusses im Atomgesetz verfassungswidrig seien. Dem trat das Bundesverfassungsgericht entgegen. Nach den Worten der Karlsruher Richter stehen die einschlägigen Vorschriften nicht im Widerspruch zur staatlichen Schutzpflicht für das menschliche Leben und die körperliche Unversehrtheit - auch wenn sie ein gewisses "Restrisiko" in Kauf nehmen würden. Denn vom Gesetzgeber absolute Sicherheit zu verlangen, würde jegliche Zulassung neuer Technik blockieren. Deshalb genüge es, wenn Risiken aus der Lagerung radioaktiver Technik nach dem Stand von Wissenschaft und Technik "praktisch ausgeschlossen" seien.
Der Fraktionschef der Grünen im Niedersächsischen Landtag, Stefan Wenzel, forderte einen stärkeren Schutz für Bürger vor radioaktiven Strahlen. Er kritisierte den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes. "Der mangelhafte Schutz vor den Gefahren von radioaktiven Stoffen ist skandalös und erfordert nach dieser Entscheidung einen neuen rechtlichen Rahmen", sagte Wenzel im Landtag in Hannover. Der umweltpolitische Sprecher der Linksfraktion, Kurt Herzog, sagte: "Die Nichtannahme zeigt, dass das Klagerecht für Privatpersonen bisher nur Theorie ist." Die Bürger blieben trotz angeblicher Klagemöglichkeiten "im Rechts-Dschungel hängen".
Das Endlager soll 2013 in Betrieb gehen und bis zu 270.000 Kubikmeter Atommüll mit geringer Wärmeentwicklung aufnehmen. Solcher schwach und mittel radioaktive Abfall macht 95 Prozent des gesamten deutschen Atommülls aus. Er fällt in Kraftwerken und bei der Wiederaufarbeitung ebenso an wie in Forschungslabors, Kliniken oder in der Industrie.
Der Schacht Konrad ist ein ehemaliges Eisenerzbergwerk. In den 50er-Jahren waren zwei Schächte bis knapp 1.200 Meter in die Tiefe getrieben worden. 1965 begann der Erzabbau, der aber schon 1976 wieder eingestellt wurde, da das Erz international nicht konkurrenzfähig war. 1982 wurde der Antrag auf Bau und Genehmigung eines Atomendlagers gestellt. Während des Genehmigungsverfahrens erhoben knapp 300.000 Bürger schriftlich Einwände gegen die Pläne. Die Proteste dauern bis heute an.
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