Stand: 16.06.2017 09:57 Uhr

In Niedersachsen geschehen die meisten Morde

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107 Mordopfer gab es 2016 in Niedersachsen.

107 Todesopfer bei 100 Mordfällen innerhalb eines Jahres: Niedersachsen nimmt in der Kriminalstatistik des Bundes für 2016 den absoluten Spitzenplatz ein. Auf Rang zwei der Mordstatistik landet Bayern mit 51 vollendeten Fällen, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 50 Fällen. Was die Häufigkeit von Morden in Bezug auf die Einwohnerzahl angeht, teilt sich Niedersachsen den Spitzenplatz mit dem Stadtstaat Bremen. Statistisch gesehen wurden 2016 2,1 von 100.000 Einwohnern in den beiden Bundesländern Opfer eines Mordes oder Mordversuchs. Vergleich: In Hamburg waren es 0,8, in Schleswig-Holstein 0,6 und in Mecklenburg-Vorpommern 0,1 Menschen.

Hohe Aufklärungsrate

Mord- und Totschlagsdelikte sind oft spektakulär - tatsächlich machen sie in den Polizeilichen Kriminalstatistiken der norddeutschen Bundesländer und des Bundes aber nur einen Bruchteil der Delikte aus. Die Aufklärungsquote bei Mord- und Totschlag ist überdurchschnittlich hoch.

  • So viele Morde gab es 2016 im Norden

    In Niedersachsen erfasst die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2016 immerhin 100 Mordfälle und 69 Mordversuche. 158 dieser Fälle wurden aufgeklärt. 107 Menschen starben bei einem Mord - diese Zahl kann in den Statistiken höher sein als die der Fälle, weil von einem Mordfall mehrere Menschen betroffen sein können. Es gab 219 Fälle von Totschlag inklusive versuchten Totschlags, von denen 204 aufgeklärt werden konnten. Insgesamt weist die Statistik 562.000 Straftaten aus, bei einer Aufklärungsquote von 61,41 Prozent.

  • In Schleswig-Holstein gab es im vergangenen Jahr laut der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2016 insgesamt fast 207.000 Straftaten, die Aufklärungsquote lag bei 54,5 Prozent. Die Polizei ermittelte in 17 Fällen von Mord oder Mordversuch, 16 Fälle wurden aufgeklärt. Sieben Menschen fielen einem Mord zum Opfer. Zudem gab es 41 Fälle von Totschlag oder versuchtem Totschlag, davon wurden 37 aufgeklärt.

  • In Mecklenburg-Vorpommern lag die Zahl der Straftaten im Jahr 2016 bei insgesamt rund 123.000, bei einer Aufklärungsquote von 62,8 Prozent. Darunter waren 45 "Straftaten gegen das Leben" - in der Hauptsache Fälle von Totschlag, fahrlässiger Tötung oder Töten auf Verlangen (jeweils inklusive des Versuchs dazu). 43 der 45 Fälle wurden aufgeklärt. Unter diesen in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes erfassten Fällen sind auch zwei Mordversuche - gemordet wurde 2016 im Nordosten überhaupt nicht.

  • In Hamburg verzeichnete die Polizei im vergangenen Jahr vier Morde und elf Mordversuche. Alle 15 Fälle wurden aufgeklärt. Insgesamt wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 94 "Straftaten gegen das Leben" erfasst - diese umfassen auch die Delikte Totschlag, Töten auf Verlangen und fahrlässige Tötung. Immerhin 85 dieser Straftaten gegen das Leben wurden aufgeklärt. Insgesamt gab es in der Hansestadt fast 240.000 Straftaten inklusive Versuche, die Aufklärungsquote lag bei 44,8 Prozent.

  • In Bremen führt die Kriminalstatistik für das vergangene Jahr sieben Morde und sieben Mordversuche an. Zudem sind 25 Fälle von Totschlag erfasst. 13 Mordfälle und 22 Totschlags-Fälle wurden aufgeklärt. Insgesamt gab es 91.904 Straftaten bei einer Aufklärungsquote von 48,4 Prozent.

  • Bundesweit gab es laut der vom Bundeskriminalamt (BKA) herausgegebenen Polizeilichen Kriminalstatistik im vergangenen Jahr 761 Morde beziehungsweise Mordversuche, wobei die Aufklärungsquote in dieser Rubrik bei 93,2 Prozent lag. Zudem gab es 1.630 Fälle von Totschlag einschließlich versuchten Totschlags, bei einer Aufklärungsquote von 95,2 Prozent. Insgesamt lag die Zahl der Straftaten bei 6,37 Millionen und die Aufklärungsquote bei 56,2 Prozent.

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Deutlich mehr männliche als weibliche Tatverdächtige

Männer morden häufiger als Frauen - diese Schlussfolgerung lässt die BKA-Statistik eindeutig zu, denn von 784 des Mordes Verdächtigen im Jahre 2016 waren immerhin 678 männlich. Auch in der Rubrik "Totschlag nach Paragraf 212" waren 1.748 von insgesamt 1.969 Tatverdächtigen Männer. Dieses Ungleichgewicht fällt auch in früheren Statistiken auf. Zudem starben in den vergangenen Jahren mehr Frauen als Männer durch Mord (siehe Grafik).

Oft gibt es eine Opfer-Täter-Beziehung

In einer erheblichen Zahl von Fällen gibt es eine enge Beziehung zwischen den Opfern und den Tatverdächtigen. 2016 waren von 373 Mordopfern 132 mit dem Tatverdächtigen verwandt oder waren dessen Partner. 40 Mordopfer waren mit dem Tatverdächtigen zumindest bekannt.

Nur "Hellfeld" erfasst

Die Statistiken werden jährlich von den Bundesländern beziehungsweise dem Bundeskriminalamt erstellt und bilden die von der Polizei erfassten Fälle sowie Zahlen zu Opfern und Tatverdächtigen ab. Dabei wird allerdings nur das sogenannte Hellfeld aufgeführt - also die Straftaten, die der Polizei bekannt werden. Einige Straftaten passieren aber, ohne dass es bemerkt wird oder dass sie als solche erkannt werden. So kann ein Todesfall zum Beispiel vom Arzt als Unfall oder natürlicher Tod eingeordnet werden - in Wahrheit steckt aber ein Mord dahinter. Welchen Umfang dieses "Dunkelfeld" hat, ist nicht bekannt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik kann demnach nur einen begrenzten Einblick in die Kriminalität geben.

Statistik mit Grenzen

Und auch aus weiteren Gründen hat die Statistik Grenzen: Sie sagt nichts darüber aus, ob ein Tatverdächtiger auch wirklich angeklagt wurde oder sich als unschuldig erwies. Es kann zudem sein, dass ein Fall, der von der Polizei als Mord geführt wurde, gar nicht als solcher vor Gericht landet, sondern zum Totschlag oder zu einem anderen Vergehen herabgestuft wird. Generell muss zunächst die Staatsanwaltschaft festlegen, für welches Vergehen ein Tatverdächtiger angeklagt wird. Dann entscheidet das Gericht, ob ein Verdächtiger auch wirklich wegen dieses Vergehens verurteilt wird und wie das Strafmaß ausfällt.

Mord oder Totschlag?

Im Strafgesetzbuch (StGB) wird zwischen Mord nach Paragraf 211 und Totschlag nach Paragraf 212 unterschieden. Mörder ist demnach, wer "aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet". Eines dieser sogenannten Mordmerkmale muss also erfüllt sein, zudem muss der Täter mit Vorsatz getötet haben. Mord wird mit lebenslangem Freiheitsentzug bestraft - wobei lebenslang nicht heißen muss, dass ein Angeklagter auch wirklich bis zum Lebensende im Gefängnis bleibt. Frühestens nach 15 Jahren kann geprüft werden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Wertet das Gericht ein Tötungsdelikt hingegen als Totschlag nach Paragraf 212, wurde aus Sicht der Richter zwar vorsätzlich getötet, aber keines der Mordmerkmale erfüllt. Totschläger sind damit per Gesetz Personen, die einen Menschen töten, ohne Mörder zu sein. Totschlag wird in der Regel mit einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen kann auch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden.

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Dieses Thema im Programm:

Morddeutschland | 14.07.2017 | 21:15 Uhr

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