Der Tag X: Die perfiden Pläne des MfS
Jörn Mothes ist seit September 2008 Referatsleiter im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) wartete im September und Oktober 1989 nur noch auf den letzten Befehl: Angesichts der überall in der DDR aufflammenden Proteste liefen bei der Stasi detaillierte Vorbereitungen für den sogenannten Tag X. An diesem Tag hätte die Staatssicherheit Zehntausende Oppositionelle in Isolierungslagern interniert. Ihr einziges Verbrechen wäre die kritische Haltung gegenüber dem SED-Regime gewesen. Was wäre genau am "Tag X" passiert? NDR Online sprach über die Pläne des MfS mit Jörn Mothes, dem ehemaligen Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen in Mecklenburg-Vorpommern.
NDR Online: Am 22. September 1989 forderte Erich Honecker die 1. Sekretäre der SED-Bezirksleitungen dazu auf, die "feindlichen Aktionen" im Keime zu ersticken. Es sei dafür Sorge zu tragen, "dass die Organisatoren der konterrevolutionären Tätigkeit isoliert werden". Hierfür existierte bei der Stasi bereits der "Plan zur Realisierung der Vorbeuge- und Sondermaßnahmen", der vorsah, in der ganzen DDR Isolierungslager für Oppositionelle einzurichten. Wie sollte dieser Plan in den Nordbezirken umgesetzt werden?
Jörn Mothes: Dazu gibt es sehr detaillierte Informationen. In den drei Bezirksverwaltungen der Staatssicherheit gab es eine Sonderkartei, bestehend aus orange-gelben Karteikarten. In dieser Kartei waren die Personen registriert, die für diesen Tag X oder für diesen Ernstfall aus Sicht des Staates für die Internierung vorgesehen waren. Dabei handelte es sich um Oppositionelle, oppositionelle Parteileute, Leute der Kirche und andere Personen, denen der Staat zutraute, in solch einer Situation Rädelsführer zu sein. Jede Person war namentlich mit Adresse erfasst.
Diese Karteikarten wurden ständig aktualisiert. Es gab für jede dieser Personen eine eigene Zuführungsgruppe der Stasi, bestehend aus drei Stasi-Mitarbeitern, inklusive eines PKWs, der benutzt worden wäre, um die jeweilige Person dem jeweiligen Internierungslager zuzuführen.
NDR Online: Gab es diese Internierungslager schon?
Mothes: Diese Orte waren bereits vorhandene staatliche Einrichtungen, mal eine Sportanlage, mal eine Schule, mal ein anderes Objekt, das in besonderer Weise baulich gesichert war, sodass man es innerhalb weniger Stunden mittels einer ausreichenden Bewachung durch das MfS ausbruchssicher machen konnte. Es waren zum Beispiel Objekte, um die ein hoher Zaun gezogen war oder die isoliert lagen. Diese Orte sind alle in Listen erfasst und für den Norden auch bekannt.
Der Plan selbst wurde nicht mehr umgesetzt, aber es gab sozusagen die Mobilmachung dazu. Man musste die Orte ja vorbereiten, das war mit einigen Aufgaben verbunden. In Waren an der Müritz war beispielsweise ein Kinderferienlager für die Internierung vorgesehen. Man musste also bis zum Tag X das Ferienlager von Kindergruppen befreit haben. Das waren Dinge, die in dieser Mobilisierungsphase anliefen, noch bevor der eigentliche Befehl zur Umsetzung der Richtlinie erfolgte. (Anm. d. Red.: Auf Honeckers Weisung vom 22. September 1989 folgte am 8. Oktober ein Befehl Mielkes. Der Stasi-Chef ordnete "volle Dienstbereitschaft" sowie das ständige Tragen von Waffen an und leitete die erste Stufe des "Vorbeugekomplexes" ein.)