Diebstahl einer geborgten Kamera: Wer haftet?

Mein Auto wurde aufgebrochen und dabei auch die Kamera eines Freundes gestohlen. Die Kamera hatte mein Freund bei einem anderen Bekannten organisiert, weil ich seine Hochzeit filmen sollte. Wer trägt den Schaden? Ich allein, weil ich die Kamera in Obhut hatte? Mein Freund, weil ich in seinem Auftrag handelte? Alle drei?

Maskierter bricht Auto auf. © picture-alliance Fotograf: CHROMORANGE Detailansicht des Bildes Wer haftet für den Diebstahl geborgter Wertgegenstände aus einem Auto? Klaus Hampe: Das ist so kompliziert, dass Sie eigentlich einen Juristen fragen müssen. Ich habe herausgefunden: "Wer etwas leiht, muss es zurückgeben." So weit, so gut. Aber jetzt kommt's: Kann man die Sache wegen "höherer Gewalt" nicht zurückgeben (zum Beispiel wegen eines Diebstahls), ist man laut BGB von der Rückgabepflicht befreit. Im Juristendeutsch: "Der Verleiher trägt grundsätzlich die Gefahr für den zufälligen Untergang oder Verlust der ausgeliehenen Sache."

Juristische Regeln beruhigen kein Gewissen

Also könnten Sie den lieben Menschen, der seine Kamera verliehen hat, eigentlich auf seinem Schaden sitzen lassen mit der Begründung: "Diebstahl ist höhere Gewalt. Ich kann nichts dafür, dass die Kamera geklaut wurde. Tut mir leid, dass ich sie dir nicht zurückgeben kann." Und da wird diese juristische Geschichte für mich zu einer Gewissensfrage: Der Mensch, der am großzügigsten war, bleibt auf dem Schaden sitzen. Das gefällt mir nicht!

Und nun denke ich an die beiden anderen Beteiligten: Da ist der Mann, der sich bei dem einen Freund eine Kamera leiht und diese einem weiteren Freund gibt, damit er damit seine Hochzeit fotografiert. Da nimmt also jemand für seine eigenen Wünsche die Gutherzigkeit von zwei Menschen in Anspruch. Und wenn nun etwas schief geht, braucht dieser Mann sich darum nicht zu kümmern? Geht gar nicht, denke ich.

Keine Wertsachen im Auto liegenlassen

Und bei Ihrer Rolle ist es auch so: "Eine geliehene Sache ist wie Eigentum zu behandeln", habe ich im Gesetzeskommentar gelesen. Wenn wir in einer anderen Stadt sind, will meine Frau immer, dass ich das Navi abbaue und einstecke. Ihre Begründung: Wir wollen doch niemanden verleiten, das Auto aufzubrechen, weil er das Navi von außen sehen kann. Recht hat sie. Aber dann ist es auch nicht in Ordnung, eine Kamera im Auto liegen zu lassen - auch keine geliehene.

Mein Gewissen sagt mir: Da sind drei Menschen verantwortlich. Also sollten sich auch alle drei zusammentun und die Kosten für eine neue Kamera teilen. Das ist nicht nur gut für Ihr Gewissen. Das ist auch gut für Ihre Freundschaft.

Haben Sie auch eine Gewissensfrage? Dann schicken Sie sie einfach an fragen@gewissensfragen.de oder per Post an "Gewissensfragen", c/o Evangelische Kirche im NDR, Knochenhauerstraße 38-40, 30159 Hannover.

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Geborgte Kamera geklaut

24.01.2012 | 11:00 Uhr
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Wer haftet für eine geborgte Kamera, die aus einem Auto gestohlen wurde?

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Klaus Hampe
 

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