Kampfsanitäter? Grundsatzurteil zum Kriegsdienstverweigerungsrecht
Für Sanitätsoffiziere hatte ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung jahrelang keine Chance auf Anerkennung: Der Sanitätsdienst gilt offiziell als waffenloser Dienst. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung geändert. Militärärzte dürfen grundsätzlich den Kriegsdienst verweigern. mehr
