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Kinder sind in Deutschland immer noch ein Karrierekiller - vor allem für Frauen. mehr
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist immer noch schwierig. Hier bieten Teilzeitmodelle oft eine Lösung.
Arndt Aschenbeck hat den Schritt in die Teilzeit gewagt. Als Fachredakteur machte er aus seinem Vollzeit- einen Teilzeitjob und arbeitet statt 39 jetzt nur noch 32 Stunden pro Woche. Drei Gründe haben ihn bewogen, seine Arbeitszeit zu reduzieren: "Ich genieße einfach diesen freien Tag. Da kann ich die Dinge machen, die sonst liegen bleiben. Das andere ist, dass ich ein Geschäft nebenbei habe, das im Internet läuft und dann helfe ich noch ab und zu meinen Eltern."
Zeit haben für andere und anderes jenseits des Jobs - das hätten viele gerne. Und sie haben auch ein Recht darauf. Beschrieben ist dieses Recht im Teilzeit- und Befristungsgesetz, sagt Henning Hansen, Teamleiter der DGB Rechtsschutz GmbH in Hamburg: "Vereinfacht gesagt steht da drin, dass jeder, der seit sechs Monaten in einem Unternehmen ist, grundsätzlich den Anspruch hat, seine Arbeitszeit zu reduzieren und auch die Verteilung festzulegen."
Allerdings ist es in der Praxis nicht immer leicht, das auch umzusetzen. Vor allem an Stellen, die mit Dienstleistung und Service zu tun haben, sträubten sich Arbeitgeber, so Hansen: "Das macht der Kunde nicht mit, das geht nicht, das können wir dem Kunden nicht zumuten. Diese Sätze kenne ich aus vielen Fällen." Auch bei höher qualifizierten Jobs und Führungspositionen würden Arbeitgeber häufig lieber eine Abfindung zahlen als dem Teilzeitwunsch zu entsprechen. "Meiner Auffassung nach ist aber in vielen Fällen bei genauerem Hinsehen auch die Erledigung solcher Aufgaben in Teilzeit möglich", sagt der Jurist. Verweigern kann der Chef die Teilzeit nur, wenn sie - so steht es im Gesetz - "den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht".
Auch Redakteur Aschenbeck hat mit seinem Teilzeitwunsch nicht gleich offene Türen eingerannt. Doch er war überzeugt, das Richtige zu tun und das wurde respektiert: "Dadurch, dass ich diesen einen Tag mehr frei habe, bin ich ausgeruhter, habe wieder mehr Power für den Rest der Woche. Und man kann alle Termine drum herum legen."
Nicht immer läuft es so gut. Jurist Hansen warnt vor einer typischen Teilzeitfalle: Man arbeitet zwar weniger Stunden, leistet aber dasselbe Pensum wie vorher. "Die Gefahr besteht durchaus, dass man am Ende nicht mehr Freizeit hat, sondern nur weniger Geld."
In puncto Gehalt, Urlaub und etwaige Sonderzahlungen dürfen Teilzeitkräfte aber nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitkräfte. Gekürzt werden darf nur anteilig. Beispiel: Hatte man bei einer Fünf-Tage-Woche 30 Tage im Jahr Urlaub, so sind es bei einer Drei-Tage-Woche noch 18 Tage Urlaub. Wer wissen möchte, wie sich das Gehalt etwa reduzieren würde, kann das mit Teilzeit-Rechnern im Internet ausrechnen - oder fragt in der Personalabteilung nach.
Hilfreich sei auch, sich vorab zu überlegen, wie die Arbeit im Betrieb künftig organisiert werden kann und sich bei der Stundenverteilung flexibel zu zeigen, rät Gewerkschafter Hansen. Bei Redakteur Aschenbeck hat das weniger Arbeiten gut geklappt: "Ich habes es nie bereut und wenn es ginge, würde ich sogar noch einen zweiten freien Tag dazu nehmen."