Kommen Flugpassagiere wirklich zu ihrem Recht?

von Peter Hornung, NDR Info

Passagiere sitzen auf ihren Plätzen. Zwei Passagiere haben ihre Rückenlehne zurückgestellt. © picture-alliance.com Fotograf: George Frey Detailansicht des Bildes Verspätungen und Flugausfälle sorgen bei Passagieren für Ärger. Ihre finanziellen Nachteile wollen sie den Fluggesellschaften in Rechnung stellen. Bundesjustizministerium und Fluggesellschaften haben sich auf die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Passagiere geeinigt, so hieß es in der vergangenen Woche. Damit sollen Fluggäste ihre Rechte bei Verspätungen und Ausfällen künftig leichter durchsetzen können. Wichtige Detailfragen sind anscheinend jedoch noch offen. Inzwischen versuchen die Airlines hinter den Kulissen, ein für sie genehmes Ergebnis durchzusetzen - ohne lästige öffentliche Diskussion. NDR Info vorliegende interne Dokumente zeigen, worum es den Fluglinien geht.

Eigentlich ist es ganz klar: Schon ab drei Stunden Verspätung muss eine Fluglinie Entschädigungen zahlen, so sieht es EU-Recht vor, ausgeschlossen von dieser Regelung ist lediglich höhere Gewalt. Doch die Praxis für den Fluggast sieht oft anders aus, sagt Klaus Heimgärtner vom ADAC: "Wenn er sich mit Ansprüchen überhaupt an die Fluggesellschaft wendet, muss er damit rechnen, entweder abgekanzelt zu werden, gar keine Antwort zu erhalten, auf jeden Fall aber auf die lange Bank geschoben zu werden. Das heißt, die Alternative wäre dann nur ein Klageweg." Und dieser Klageweg, so Heimgärtner, habe natürlich auch ein gewisses Kostenrisiko.

Gute Erfahrungen mit Schlichtungen bei der Bahn

Flugzeug im Landeanflug © dpa-Bildfunk Fotograf: Bodo Marks Detailansicht des Bildes Eine Schlichtungsstelle könnte zwischen den Fluggesellschaften und den Passagieren vermitteln. Der Automobilclub fordert deshalb zusammen mit Verbraucherverbänden und dem Bundesverbraucherschutzministerium schon seit Längerem die Einrichtung einer neutralen Schlichtungsstelle, damit Fluggäste ohne zu klagen zu ihrem Recht kommen. Das Gute: Eine solche Stelle gibt es eigentlich schon. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr hat sich bisher hauptsächlich mit den Schlichtungsfällen im Bahnverkehr beschäftigt. Sie sei aber bereits aufgestellt, um auch Schlichtungsverfahren für Flugpassagiere durchzuführen, so Heimgärtner.

Über 90 Prozent aller Fälle bei der Bahn konnten bisher geschlichtet werden. Ein Vorbild für die Fluglinien? Nein, denn dort hat man offenbar andere Vorstellungen, wie aus einem NDR Info vorliegenden internen Dokument des Branchenverbands BDF hervorgeht. "Aufgrund des schon heute sehr hohen Service- und Qualitätsniveaus im Wettbewerbsmarkt der deutschen Fluggesellschaften wird eine Schlichtungsstelle weiterhin für nicht notwendig erachtet", heißt es dort. Unnötig und zu teuer sei eine Schlichtung. Das Problem ist also offenbar der Fluggast.

Müssen Passagiere erst einmal zahlen?

Bereits heute hätten viele Flugpassagiere ein bedenkliches Maß an Anspruchsdenken entwickelt, sagte die Vertreterin eines deutschen Ferienfliegers laut einem vertraulichen Protokoll bei einer Gesprächsrunde Mitte Juli. Wenn man einer Schlichtung trotzdem zustimme, dann nur unter strengen Voraussetzungen. Auch die stehen im internen Papier des Branchenverbandes BDF: eine eigene, billigere Schlichtungsstelle nur für den Flugverkehr, zuständig nur für Privatreisende, nicht für Geschäftsleute.

Wer sie in Anspruch nehmen will, soll zunächst einmal zahlen, so die Vorstellung des BDF. "Um eine Flut ungerechtfertigter Ansprüche einzudämmen, muss eine Zugangsschwelle in der Form einer Eingangsgebühr von ca. 50 Euro eingeführt werden." (Zitat BDF) Das Schlichtungsergebnis dürfe rechtlich nicht bindend sein, es müsse zudem einen Maulkorb für die Schlichter geben: "Keine öffentlichen Äußerungen, keine Pressearbeit, keine Rechtsberatung." (Zitat BDF)

Grüne: "Airlines versuchen die Regierung zu beeinflussen"

Markus Tressel © Markus Tressel Fotograf: Stefan Kaminski Detailansicht des Bildes Grünen-Politiker Markus Tressel appelliert an die Fluggesellschaften, die Kunden ernst zu nehmen. Fragen von NDR Info zu diesem Thema wurden nicht beantwortet, mit Verweis auf "laufende Gespräche mit der Bundesregierung". Markus Tressel, Flugrechtsexperte der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, vermutet, dass im Hintergrund gemauschelt wird: "Die Airlines versuchen seit Monaten die Bundesregierung zu beeinflussen, dass es zu keiner gemeinsamen Schlichtung bekommt. Man versucht, die Bundesregierung intern gegeneinander auszuspielen, das Justizministerium gegen das Verbraucherschutzministerium."

Keine öffentliche Diskussion, um die eigenen Vorstellungen möglichst geräuschlos umzusetzen. Das sei die Taktik der Fluglinien. Dort heißt es, die Zeche müsse ohnehin der Passagier am Ende zahlen in Gestalt eines höheren Ticketpreises. Ein Argument, das Tressel unverschämt findet: "Ich glaube, dass wir es in diesen Zeiten wirklich nötig hätten, dass die Airlines ihre Kunden wirklich ernst nähmen und damit auch die Bedürfnisse ihrer Kunden hinsichtlich des Verbraucherschutzes."

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Ein Reisender macht ein Foto von der Anzeigetafel mit gestrichenen Abflüge am Flughafen in Hamburg © dpa Fotograf: Christian Charisius
 
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Keine Entschädigung trotz Verspätung: Warum Flugreisende oft leer ausgehen

28.07.2011 | 21:45 Uhr
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Viele Fluggesellschaften verweigern Passagieren bei Verspätung Entschädigungen.

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Peter Hornung © NDR Fotograf: Klaus Westermann
 

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Viele Fluggesellschaften verweigern Passagieren bei Verspätung Entschädigungen. (Panorama-Beitrag vom 28. Juli 2011). mehr


Aschewolke: Airlines ignorieren Entschädigungsanspruch

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Das Luftfahrtbundesamt informiert über Rechte von Fluggästen.

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