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Viele Behörden sind ratlos. Sollen sie jetzt als gefährlich geltende Verbrecher, die nach Ablauf ihrer Strafe noch einsitzen, in die Freiheit entlassen? Folgt man dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kann es jedenfalls bei der heute üblichen nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht bleiben. Wer kann dann den Schutz der Bürger garantieren? Ist es möglich, die ehemaligen Häftlinge in die Gesellschaft zu integrieren?
Gäste:
- Prof. Jörg Kinzig, Strafrecht und Prozessrecht Uni Tübingen
- Bernd Carstensen, Bund deutscher Kriminalbeamter, stellvertretender Bundesvorsitzender und Landesvorsitzender Schleswig-Holstein
- Rüdiger Butte, Landrat im Landkreis Hameln-Pyrmont
- Dr. Jürgen Oehlerking, Staatssekretär im Justizministerium Niedersachsen
Moderation: Matthias Franck
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