Was kommt nach dem Tod? Unsere Daten im Netz

Zu Lebzeiten hinterlassen Internet-Nutzer im Netz jede Menge Spuren. Sie richten sich einen E-Mail-Account ein, legen in sozialen und beruflichen Netzwerken persönliche Profile an. Doch was passiert eigentlich mit all den Daten, wenn jemand stirbt. Das ist das Thema in den NDR Info Netzwelten in dieser Woche.

Von Astrid Corall, NDR Info

Virtuelle Menschen aus Zahlen abgebildet. © Benjamin Haas, Fotolia Fotograf: Benjamin Haas Detailansicht des Bildes Im Netz hinterlässt der Internet-Nutzer jede Menge Spuren, die auch nach seinem Tod nicht so einfach zu beseitigen sind. Beginnen wir bei diesem sensiblen Thema mit dem, was wohl fast jeder besitzt: einen E-Mail-Account. Was passiert mit dem, wenn jemand stirbt?

Das können meist die Angehörigen entscheiden. Bei den gängigen Anbietern wie web.de oder gmx müssen die Hinterbliebenen schriftlich beantragen, dass sie auf das E-Mail-Konto des Verstorbenen zugreifen möchten. Dazu müssen sie dann einen Erbschein und eine Sterbeurkunde vorlegen. Und danach können sie dann entscheiden, ob sie das Konto weiterführen oder löschen wollen. Bei Googles Programm GMail ist es etwas komplizierter. So müssen die Angehörigen zum Beispiel einen Brief mit einigen, zum Teil auf englisch übersetzten Formularen zum Google-Sitz nach Kalifornien schicken. Letztendlich prüft Google das dann und erst danach ist klar, ob man auf das Konto zugreifen kann.

Wie gehen Netzwerke mit dem Tod eines Nutzers um?

Schatten von zwei Personen vor Facebook-Logo © dpa Detailansicht des Bildes Bei Facebook können Angehörige nach dem Tod des Mitglieds im sozialen Netzwerk den Account komplett löschen lassen. Erstmal - das gilt für die E-Mail-Konten wie auch die sozialen Netzwerke - muss sich überhaupt jemand melden und sagen, dass ein Nutzer gestorben ist. Wenn das niemand tut, dann besteht so ein Konto - rein theoretisch - ewig weiter, werden auf Seiten von Verstorbenen weiter Einträge hinterlassen, ohne dass jemand eingreift. Wird der Tod aber bekannt, dann gehen Netzwerke unterschiedlich damit um. In vielen Fällen gilt auch hier zunächst: Die Hinterbliebenen müssen eine Sterbeurkunde vorlegen und dann wird mit ihnen geklärt, was mit dem Profil eines Verstorbenen passieren soll. So ist das etwa bei den VZ-Netzwerken, dazu gehört unter anderem MeinVZ.

Wenn Facebook über den Tod eines Mitglieds informiert wird, wird das Konto auf einen "Erinnerungsstatus" gesetzt, es entsteht eine Gedenkseite, auf der Kontakte des Verstorbenen Einträge hinterlassen können. Angehörige können den Account aber auch komplett löschen lassen. Ganz anders läuft es etwa beim Business-Netzwerk Xing. Dort wird - wenn sich Mitglieder oder Hinterbliebene gemeldet haben - das Profil eines Verstorbenen erstmal inaktiv geschaltet - und die Daten endgültig erst nach drei Monaten gelöscht.

Haben Angehörige immer das Recht, auf das Konto eines Verstorbenen zuzugreifen?

Netzwerkkabel in einem Verteiler für Internetverbindungen © dpa Fotograf: Arno Burgi Detailansicht des Bildes Durch die Datenautobahnen rasen jede Menge vertraulicher Daten. Nicht immer dürfen die Hinterbliebenen nach dem Tod des Angehörigen diese Daten einsehen. Nein! Bei Xing und bei Facebook sagen die Verantwortlichen, wir geben aus Gründen des Datenschutzes keine Daten an Dritte weiter. So können Angehörige beispielsweise nicht sehen, mit wem der Verstorbene zuletzt Nachrichten ausgetauscht hat. Bei den VZ-Netzwerken dagegen gelten die Angehörigen als Erben des Profils und können dort hineingucken. Das hängt offenbar von den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters ab.

Einfacher wäre es, wenn jemand vor seinem Tod seine Passwörter hinterlegt und damit Angehörigen direkt den freien Zugang ermöglicht, oder?

Manche möchten vielleicht gar nicht, dass jemand zweites die Passwörter kennt. Es gibt mittlerweile aber Unternehmen, die mit dem Tod im Internet Geschäfte machen. Bei denen kann man alle Passwörter, die man besitzt, in eine Art digitalen Safe stecken. Man bekommt ein Master-Passwort, das eine Person nach dem Tod bekommt. Allerdings kosten solche Angebote auch einiges. Und natürlich stellt sich hier die Frage: Sind die Daten dort auch wirklich sicher? Und was passiert mit ihnen, wenn diese Firma Pleite geht? Ein Hamburger Datenschützer empfiehlt deshalb: entweder bewusst mit den Angeboten auseinandersetzen oder einfach den klassischen Weg wählen. Das soll heißen, dass man die Passwörter im Testament bei einem Notar hinterlegen kann. Außerdem gibt es mittlerweile auch Firmen, die dabei helfen, den digitalen Nachlass zu verwalten. Sie gucken dann, wo der Verstorbene überhaupt Mitglied war und kündigen dann eben diese Mitgliedschaften.

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Autorin
Astrid Corall © NDR Fotograf: Klaus Westermann
 

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