NDR Info Nachrichten vom 05.09.2017:

Vor der Wahl: Bundestag zieht Bilanz

Berlin: In einer Generaldebatte in der letzten Parlamentssitzung vor der Bundestagswahl hat Bundeskanzlerin Merkel weitere Anstrengungen bei der Digitalisierung angemahnt. Deutschland dürfe sich auf den wirtschaftlichen Erfolgen der vergangenen Jahre nicht ausruhen. Die Kanzlerin lobte die Arbeit der Großen Koalition, verwies aber zugleich darauf, dass beispielsweise beim Klimaschutz noch viel Arbeit zu erledigen sei. SPD-Fraktions-Chef Oppermann warf der Union vor, in den vergangenen vier Jahren viele Reformprojekte blockiert zu haben, beispielsweise ein Rückkehrrecht für Teilzeitkräfte in Vollzeit. Bei der Mietpreisbremse hätten CDU und CSU die Regelung so stark verwässert, dass Vermieter das Gesetz leicht umgehen könnten. Aus Sicht der Linken führt die Kanzlerin einen Wohlfühlwahlkampf und verschweigt soziale Probleme. Grünen-Chef Özdemir beklagte, durch Nichtstun in der Diesel-Krise erzwinge die Große Koalition Fahrverbote in den Städten. Die Bundestagsdebatte wird auf NDR Info Spezial übertragen: im Digitalradio DAB+, über DVB-S-Radio und im Internet unter ndr.de/infospezial.| 05.09.2017 12:15 Uhr

Putin warnt vor "globaler Katastrophe"

Xiamen: Im eskalierenden Atomstreit mit Nordkorea hat der russische Präsident Putin erneut eine Verhandlungslösung gefordert. Putin sagte am Rande des Gipfels der sogenannten BRICS-Staaten in China, die derzeitige militärische Hysterie könne nichts Gutes bringen, aber zu einer globalen Katastrophe und vielen Opfern führen. Nordkorea werde sein Atomprogramm nicht aufgeben, solange es sich nicht sicher fühle. Deshalb gebe es keinen anderen Weg als Verhandlungen. Der russische Präsident kritisierte zugleich die USA: Washington setze China und Russland auf die Sanktionsliste, erwarte dann aber Hilfe bei Strafmaßnahmen gegen Nordkorea. Die USA hatten zuvor im UN-Sicherheitsrat für einen neuen Sanktionsbeschluss geworben. Auch die Bundesregierung befürwortet ein solches Vorgehen.| 05.09.2017 12:15 Uhr

Urteil zu Mitarbeiter-Überwachung

Straßburg: Ein Unternehmen darf nicht nach Belieben die elektronische Kommunikation eines Mitarbeiters überwachen, selbst wenn dieser Firmen-Ressourcen für Privates nutzt. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu einem Fall aus Rumänien hervor. Der Angestellte hatte sich über das Firmen-Konto eines Messenger-Dienstes mit seinem Bruder und seiner Verlobten ausgetauscht. Es ging darin um seine Gesundheit und sein Sexualleben. Das Unternehmen zeichnete die Unterhaltung auf, ohne den Mitarbeiter über die Möglichkeit einer solchen Kontrolle vorab zu informieren und kündigte ihm. Aus Sicht der Straßburger Richter geht das zu weit. Danach muss der Betroffene laut dem Urteil über die Möglichkeit und das Ausmaß von Kontrollen vorab informiert werden.| 05.09.2017 12:15 Uhr

Prozess um Mord an Studentin in Freiburg

Freiburg: Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen hat vor dem Landgericht der Prozess um den Mord an einer Studentin begonnen. Der mutmaßliche Täter soll die 19-Jährige im Oktober vergangenen Jahres vergewaltigt und danach bewusstlos in den Fluss Dreisam gelegt haben, wo sie ertrank. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil sich der Vedächtige Ende 2015 als Asylbewerber in Deutschland hatte registrieren lassen. Unmittelbar davor war er in Griechenland vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden.| 05.09.2017 12:15 Uhr

Börse Kompakt

Zur Börse: Der Dax steigt um 0,9 Prozent auf 12.210 Punkte. Der japanische Nikkei-Index schließt um 0,6 Prozent niedriger bei 19.386. Der Euro kostet einen Dollar 18 80.| 05.09.2017 12:15 Uhr